Hallo @InFo1,
du möchtest also eine Dienstleistung anbieten, die nicht näher beschrieben werden kann als „Ohr und Kraft schenken“.
Bezahlen sollen das nicht deine Klienten, sondern Freiwillige.
Das ist ein außergewöhnliches Geschäftsmodell.
Ich finde es bemerkenswert, dass du dies als „selbständig machen“ beschreibst und unter „Existenzgründung“ einordnest. Ich verbinde mit beiden Begriffen die Aufnahme einer gewinnorientierten Tätigkeit.
Dem gegenüber steht „möchte ich mich natürlich nicht selbst bereichern“.
Natürlich können mindestens sieben Personen einen Verein gründen.
Diese können eine Satzung erstellen, die Mitgliedsbeiträge festsetzt.
Und dann kann der Verein im Rahmen der Satzung auch Aufträge erteilen, dass z.B. du „jüngeren Menschen ein Ohr schenkst“.
Das wäre dann deine gewerbliche oder auch freiberufliche Tätigkeit, welche als solche anzumelden ist.
Je nach Vereinszielen ist es auch denkbar, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Das hätte Steuervorteile.
Deine Aufgabenliste:
- Kläre, ob deine Tätigkeit überhaupt von „jedermann“ ausgeübt werden darf - also ohne einschlägige Ausbildung oder sonstige Zulassungsbeschränkung.
- Finde genug Leute, die das finanzieren werden.
- Finde genug junge Menschen, die an deinen Leistungen überhaupt Interesse haben.