Selbstständigkeit - Eröffnung eines Massagesalons

Hallo ich bräuchte eine Info darüber ob ich einen Massagesalon eröffnen kann.
ich habe keinen Ausbildung zum Physiotherapeuten, habe aber die Fähigkeit Menschen mit meinen Massagen von Schmerzen zu befreien… Weöche Vorraussetzungen benötige ich um mich in diesem Bereich selbstständig zu machen? Reicht ein Fortbildungskurs im Bereich Physiotherapie oder brauche ich direkt eine Ausbildung in diesem Bereich? tut mir bitte den Gefallen und antwortet nicht nur in diesem Forum sondern auch/oder auf meine E-Mail: [email protected]

Hallo,
zum Heilen brauchst Du eine „Erlaubnis zur Ausübung eines Heilberufes ohne Bestallung“, so nent sich das. Dafür brauchst Du eine anerkannte Ausbildung. Ansonsten kannst Du nur „Wellness-Massagen“ anbieten. Du darfst also KEINE Heilsversprechen machen. Sobald Du von Heilung, Therapie o.ä. sprichst, machst Du Dich strafbar.
Gruß,
Andreas

Um eines Vorwegzunehmen, ein Massagesalon ist umgangssprachlich ein Bordell.
Auch wenn du meinst du kannst Menschen heilen, mach eine fundierte Ausbildung zum Physiotherapeuten. Heilen ist mehr als Massieren.

MfG

Hallo Pascal!

Ich bin kein Freund davon (wahrscheinlich weil ich selbst „vom Fach“ bin), dass jemand Massage ohne Ausbildung anbietet.
Rein rechtlich gesehen, kann aber jeder „Wellness-Massagen“ anbieten, dass heißt du darfst nur sehr oberflächlich arbeiten und niemanden, der eine Vorerkrankung und/oder Schmerzen hat behandeln. Man bewegt sich dann aber immer in einem Grauzonen bereich, weil natürlich fast jeder schon mal was am Rücken oder so hatte…

Vielleicht wäre eine Heilpraktiker-Ausbildung das richtige für dich?

Liebe Grüße, Verena

Hallo Pascal,

Hallo Pascal,

nun, da gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen, insofern kann ich dir da nicht weiterhelfen. Ich würde im zuständigen Amt nachfragen, welche Voraussetzungen, räumlich wie auch fachlich es für die Selbstständigkeit gibt.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.
mfg A. Wittlinger

Hallo Pascal Graef,
jeder kann jeden massieren. Das ist nicht strafbar. Ich rate aber davon ab. Ohne ein fundiertes Wissen sollte man nicht arbeiten.
Anatomie,Krankheitsbilder ( Haut) Techniken und ihre Wirkung sollten einem bekannt.
Es gibt genügend Masseure, Thai-Masseure etc. auf dem Markt.

Suche Dir im Internet eine Ausbildungstelle zum Wellness Masseur. Diesen kannst Du mit minimalem Aufwand erlernen.

Gruß Bolmen

Hallo,

ich weiß nicht wirklich, welche rechtlichen Voraussetzungen man für eine Massagepraxis braucht.
Normalerweise würde man eine Ausbildung zum Masseur und Bademeister machen. Das wäre der in Deutscgland dafür vorgesehene Berufsabschluß.
Dann gibt es inDeutschland noch den Heilpraktiker. daßß ist praktisch die Generalzulassung zur Selbstständigkeit. Ziel der Heilpraktikerprüfung ist es festzustellen, daß man der Volksgesundheit nicht schadet. Läßt man sich dann als Heilpraktiker nider, ist es ziemlich egal was man macht. Die meisten sind Osteopathen, manche bieten akupunktur an, manche Nuturkeilkunde oder Hömopathie.Genauso gut kann man auch Massage oder Lebensberatung anbieten.Ist ziemlich egal, was man dann tut.
Allerdings ist die Heilpraktikerprüfung ziemlich schwer und nicht so nebenher zu machen. Die meisten gehen vorher länger in eine
Schule vor der Prüfung, die Durchfallquoten sind nicht ohne. Man könnte aber auch einfach so zur Prüfung gehen.
Heilpraktiker wäre halt die Generallizenz, sich niederzulasse.
Wie es die Thai masssagepraxen machen, die es gibt, weiß ich nicht. Es gibt aber in Thailand eine ordentliche Ausbildung. Vielleicht haben sie die hier anerkennen lassen.

GRüße

TRude

Hallo Pascal,

Ich sende Dir die Antwort gleich nochmal per Mail, vorab lass mich Dir aber sagen, daß Du jederzeit einen Massagesalon eröffnen kannst, wenn Du das möchtest.

Du brauchst dafür weder eine Fortbildung, noch eine Ausbildung. Allerdings darfst Du dort nur Wellnessmassagen die NICHT medizinische Zwecke zu Grunde legen, durchführen. Ebenfalls darfst Du Deinen Salon dann NICHT „Praxis“ nennen. Auch die Berufsbezeichnungen „Masseur“ und „Physiotherapeut“ sind geschützt und dürfen von Dir nicht erwähnt oder geführt werden.

Im Grunde ist im Bereich „Wellness“ alles möglich, solange Du zahlende Kundschaft findest :smile:

Gutes Gelingen

Jusse

hallo,
sorry wegen langer wartezeit, war krank.
Um in Deutschland medizinische Massagen verabreichen zu dürfen, bedarf es einer fundierten Ausbildung, entweder als staatlich anerkannter Masseur oder als Physiotherapeut !!!
Ich kann auch Auto fahren, aber das reicht noch lange nicht um ein Transportunternehmen zu eröffnen. ( Beispiel )
Sicherlich kann man mit sich mit/nach einem Massagekurs
selbständig machen, aber das erkennt keine Krankenkasse an, du kannst dann also keine Med. verordnungen über diese abrechnen.
Die Frage ist nun ob du med. massagen oder erotische Massagen anbieten möchtest. Letzteres kannst du sicherlich tun, dazu muss man ja nichts gelernt haben :frowning:
Genaueres solltest du einfach bei der zuständigen Behörde erfragen, deiner Krankenkasse oder der IHK.
LG