Selbstständigkeit nach Anstellung

Guten Abend,
vorab vielen Dank für die Unterstützung.
Ich bin seit diesem Jahr selbstständig und werde in den ersten 12 Monaten sehr wahrscheinlich nur ein sehr geringes Gehalt verdienen. Im letzten Jahr war ich normal angestellt. Die Antwort auf meine Frage ist sehr wahrscheinlich nein, trotzdem wollte ich es versuchen:
Im gewerblichen Bereich kann man unter Umständen Gewinn oder Verlust in das nächste Jahr schieben.
Ist so etwas auch in der privaten Steuererklärung möglich? So dass ich das Einkommen aus dem letzten Jahr auf zwei Jahre splitte und dadurch die Steuer etwas senken kann?
Vielen Dank für alle Infos.
Schönen Abend

Servus,

es gibt nur insgesamt eine Einkommensteuererklärung für eine natürliche Person, egal ob sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft oder sonst was hat.

Es geht dabei aber niemals um „Splitten“ von irgendwas, sondern immer nur um die Verrechnung von Verlusten aus einer Einkunftsart mit positiven Einkünften aus einer anderen im selben Kalenderjahr (die hat immer Vorrang) und erst dann zuerst Verlustrücktrag und dann Verlustvortrag, beides nur dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Verrechnung in einem Kalenderjahr negativ ist.

Wenn die Liquidität es zulässt, kannst Du versuchen, rücktragsfähige negative Einkünfte = einen Verlust aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb, je nachdem, was Du machst, zu erzielen, indem Du Deinen Gewinn in diesem Jahr als Einnahmenüberschuss gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelst und dafür sorgst, dass Dir möglichst viele Deiner Honorare oder sonstwelcher Erlöse erst im Jahr 2023 überwiesen werden.

Das ist kein Konz’scher Steuertrick, sondern eine vollkommen legale Technik, durch Verschieben von Einnahmen im „Tal der Tränen“ am Anfang einer selbständigen Tätigkeit rücktragsfähige Verluste zu erzielen.

Ein (nach meiner unmaßgeblichen Ansicht) heillos überbezahlter „Consultant“ unserer Firma legt Jahr für Jahr ab September oder Oktober seine luxuriös ausgestatteten Honorarnoten mit einem Postit vor, auf dem sowas steht wie „bitte am 20. Januar überweisen“…

Schöne Grüße

MM

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danke für die Antwort! wenn ich dich richtig verstehe, geht es hier dann darum, die ersten beiden Jahre der Selbstständigkeit zu optimieren, richtig?

Meine Frage richtet sich auf die Steuer für 2021. Ob eine Möglichkeit besteht, die Einkommenssteuer im Beschäftigungsverhältnis zu optimieren, indem ich die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit aus 2021 mit in 2022 nehme. Wie geschrieben, ich denke nicht, dass das möglich ist…

Vielen Dank!

Nein, es geht in Deinem Fall darum, dass Du Dir überlegen kannst, ob für 2022 ein rücktragsfähiger Verlust aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (je nachdem, was Du machst) generiert werden kann, indem Einnahmen von 2022 nach 2023 verschoben werden.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen immer in dem Jahr an, für das sie abgerechnet sind, da lässt sich nichts verschieben. Ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte für 2022 führte aber zu einem Verlustrücktrag in 2021, für das dann ein geänderter ESt-Bescheid erginge.

Wenn Du also genug Liquiditätsreserve hast, solltest Du ruhig mal schauen, ob Du statt eines niedrigen Gewinns 2022 nicht einen Verlust ausweisen kannst. Kunden haben selten was dagegen, wenn sie später zahlen müssen.

Schöne Grüße

MM

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