Selbstständigkeit Steurrecht

Hallo
Meine Freundin betreibt einen Friseurladen zusammen mit einer Freundin (gbr)

Frage: Kann sie zusätzlich noch ein Kleinunternehmen anmelden, welches dann steuerlich betrennt von der gbr abgerechnet wird?? Quasi mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung in Anlage G.
Oder muss das in die erste Selbstständigkeit mit einfließen? Die zweite Tätigkeit hätte mit der Branche der ersten rein gar nichts zu tun.
Vielen Dank im vorraus

Hallo
Ja natürlich. Man kann/darf in unserem Land so viele Selbständigkeiten und Gewerbebetriebe ausüben /anmelden, wie man mag!
Und wenn eins davon halt unter die Grenzen eines Kleingewerbes fällt, so ist das halt so.

Hallo, klar, ein Unternehmer hat nur ein Unternehmen, über die E/Ü Rechnung wird der Anteil der GbR erfasst und dann über die weiteren E/Ü etc.
die Einkünfte der anderen selbstständigen Tätigkeiten, ob die Tätigkeit selbst eine weitere gewerbliche Anmeldung nötig macht muss geprüft werden und ist nach Ihren Ausführungen wahrscheinlich.
Grüße

al

Moin
Sie kann. Entscheidend ist, dass es keine Vermischung gibt, jedes Unternehmen eine eigene G+V(E+Ü-Rechnung geht für Kleinstunternehmen) hat und eigene Steuererklärungen abgibt.

Frage: Kann sie zusätzlich noch ein Kleinunternehmen anmelden,

Meine Freundin betreibt einen Friseurladen zusammen mit einer
Freundin (gbr)

Frage: Kann sie zusätzlich noch ein Kleinunternehmen anmelden,
welches dann steuerlich betrennt von der gbr abgerechnet
wird?? Quasi mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung in Anlage G.

Ja, kann sie, so viele wie sie will. Sie müssen nur klar und eindeutig getrennt voneinander abgerechnet werden. Bei Unternehmeridentität sind die Unternehmen (nur!)umsatzsteuerlich zusammen zu rechnen. Also: GbR und ein Einzelunternehmen sind ustl. zwei Unternehmer. Aber: Person mit Brautmodenshop, Heizölkontor und Sonnenstudio ist ustl. ein Unternehmer.

Kann ich nix zu sagen. Mal den Steuerberater fragen.
Gruß

hallo,

sie kann neben der Beteiligung an der GbR problemlos ein Einzelunternehmen betreiben. Das wird unabhängig voneinander betrachtet.

Viele Grüße

Meine Freundin betreibt einen Friseurladen zusammen mit einer
Freundin (gbr)

Frage: Kann sie zusätzlich noch ein Kleinunternehmen anmelden,
welches dann steuerlich betrennt von der gbr abgerechnet
wird??

Ja, da die Gesellschaften und Einzelunternehmen nie zusammengenommen werden, würde das ohnehin getrennt sein.
Das gilt aber auch für zwei Einzelunternehmen. Die Frage, ob es zusammen oder getrennt zu sehen ist, könnte auch das Gewerbeamt beantworten. Denn dort muss dann entweder eine neue Gewerbeanmeldung erfolgen oder eben nicht.

Steuerrechtlich können Einzelunternehmen jedoch zusammenfallen, zumindest in einigen Steuerarten. Hier sollte ein Steuerberater konsultiert werden.

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Hallo, kathasim,
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Hallo
Meine Freundin betreibt einen Friseurladen zusammen mit einer:Freundin (gbr)

Frage: Kann sie zusätzlich noch ein Kleinunternehmen anmelden,
welches dann steuerlich betrennt von der gbr abgerechnet
wird?? Quasi mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung in Anlage G.
Oder muss das in die erste Selbstständigkeit mit einfließen?
Die zweite Tätigkeit hätte mit der Branche der ersten rein gar
nichts zu tun.
Vielen Dank im vorraus

Hallo kathasim,

So wie ich das sehe, kann sie nicht nur - sie MUSS ein weiteres Unternehmen anmelden. Das gilt sowohl für Finanzamt als auch für Gewerbeschein, etc.

Die beiden Buchhaltungen/Steuererklärungen sind separat zu fertigen und zu beurteilen.

Die GbR ist ein juristische Person (eigene Abrechnung), eine weitere Firma ist entweder ebenfalls eine eigene juristische Person ODER durch Deine Freundin eine natürliche Person. Nach diesem Kriterium erfolgt die Steuererklärung entweder für die juristische (OHG, GbR, GmbH…) oder für die natürliche Person mit der Einkommensteuer-Erklärung (z. B. Anlage G)

Gruß
Harry

Klar, muss aber getrennte Buchhaltung sein.

Hallo
Das sprecht am Besten mit dem Finanzat direkt durch. Lasst euch die Antwort des Finanzbeamten schrftlich geben.

Gruß Andreas

Hallo Kathasim
deine Freundin kann das neue Unternehmen getrennt behandeln ,das einzige was sie dann machen muss ist in der Steuererklärung muss sie beide Gewinne angeben.
Ich weis ja nicht was du selbst machst ,vielleicht wäre es steuerlich sogar günstiger wenn du es als Nebeneinkommen anmelden würdest,musst mal steuerlich durchrechnen mit was für einem Gewinn zu rechnen wäre und welche Ausgaben dagegen gerechnet werden könnten.
ich hoffe habe etwas helfen können wünsche einen schönen Tag Tine

sorry ich noch mal muss mich erst entschuldigen das ich so spät antworte ,war aber im Krankenhaus mal ohne Onlineverbindung Tine

Hallo,

das sehen Sie völlig richtig.

Die GbR fließt über die Feststellungserklärung (Finanzamt erlässt separaten Feststellungsbescheid für die GbR) in die Steuererklärung mit ein. Den auf Ihre Freundin entfallenden Gewinn tragen Sie bitte in die Anlage G ein.

Und der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird mit einer eingenen Gewinnermittlung direkt der Steuererklärung beigefügt. Auch dieser Gewinn wird in der Anlage G eingetragen.

Gruß
Ralf