Selbstständigkeit und Aufbaustudium

Hallo!

Ich bin seit 2003 hauptberuflich selbstständig und möchte nun ab dem Wintersemester ein zweisemestriges Aufbaustudium machen.

Natürlich möchte ich während des Studiums meine Selbstständigkeit nicht aufgeben (nur angemessen zurückfahren), ich muss ja weiterhin von was leben und will auch meinen Kundenstamm behalten.

Nun frage ich mich, welchen Status ich während der zwei Semester habe. Ich bin ja dann einerseits Studentin, aber auch weiterhin selbstständig.

Weiß jemand, wie sich das auf Versicherungen, Sozialabgaben etc. auswirkt?
Ich bin derzeit z. B. privat krankenversichert und möchte das auch während des Studiums bleiben. Geht das?

Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus? Als Student ist man ja gesetzlich rentenversicherungspflichtig, wenn ich mich recht erinnere …

Und fällt euch vielleicht sonst etwas ein, was beachtet werden muss?

Ich freue mich über alle Hinweise, die ein wenig Licht ins Dunkel bringen können.

Schon mal ganz herzlichen Dank
Ariana

Nun frage ich mich, welchen Status ich während der zwei Semester habe.

Das kannst Du in gewissen Grenzen gestalten. Wenn Du weiterhin als Selbständige angesehen werden willst, steht dem nichts im Wege. Wenn Du als Studentin angesehen werden willst, muß das Studium überweigen und die Berufstätigkeit zurückstehen. Ich sehe in Deinem Fall keinen großen Vorteil im Studentenstatus.

Weiß jemand, wie sich das auf Versicherungen, Sozialabgaben etc. auswirkt?

siehe oben

Ich bin derzeit z. B. privat krankenversichert und möchte das
auch während des Studiums bleiben. Geht das?

Ja, Du mußt Dich bei Aufnahme des Studiums von der Versicherungsplficht befreien lassen. Wenn Du eine private Versicherung vorweisen kannst, ist das kein Problem.

Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus? Als Student
ist man ja gesetzlich rentenversicherungspflichtig, wenn ich
mich recht erinnere …

Du irrst.

Klasse, vielen Dank für deine Antwort, Nordlicht. Jetzt bin ich schon ein gutes Stück schlauer geworden!

Schönen Abend
Ariana

Hallo,
hier noch eine Ergänzung:
Kriterien, die die gesetzlichen Krankenkassen prüfen, wenn eine selbständigkeit ausgeübt wird:

  • wöchentlich Stundenzahl der Selbständigkeit (als Grenze i.d.R. 18 oder 20 stunden)
  • Ias das Einkommen aus der ASelbständigkeit die Haupteinnahmequelle?
  • Werden in der Selbständigkeit Arbeitnehmer beschäftigt?

Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, besteht weiter die PKV (mit unverändereten Beiträgen).
Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und das 14. Fachsemester bzw. das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht sind, besteht die Pflicht zur GKV (63-65 Euro monatlich).
Es empfiehlt sich ein Gespräch mit einer gesetzlichen Krankenkasse, um spätere Änderungen der Versicherung zu vermeiden.
Gruß
RHW