Habe eine Frage: wenn man Halbtags beschäftigt ist oder eventuell einen 400 Euro Job hat, kann man dann ein Kleingewerbe nebenbei betreiben? Wie verhällt sich das mit der Krankenversicherung?
Es geht darum, dass jemand einen kleinen Berieb übernehmen möchte, der aber nicht so viel abwirft, dass er davon leben könnte und sich noch privat versichern kann.
Meines Wissens ist es so, das wenn man versicherungspflichtig beschäftigt ist und nebenbei ein Gewerbe hat, die Einkünfte der Kasse mitteilen müsste ud ggf. entsprechend mehr zahlen müsste. Steuer kommt ja eh dazu.
Wenn man aber nur auf 450 € arbeitet und dann familienversichert ist, weiß ich nicht.
Hallo!
Lies mal in diesen Ratgeber der gesetzlichen Krankenversicherung rein:
https://www.bkk-vdn.de/versicherungsschutz-fuer-nebenberuflich-selbststaendige/
Es geht bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, also regulärer Job mit Sozialversicherung ( mehr als 450 €/Monat !) um den Zeitaufwand, den man für die Selbstständigkeit aufwendet.
Bei mehr als 20 Stunden/Woche kann man nicht mehr ohne Zusatzbeitrag über seinen normalen Job oder Familienversicherung versichert bleiben.
Man muss sich freiwillig pflichtversichern, Beitragshöhe hängt von den Einnahmen aus der Selbstständigkeit ab ( es gibt aber einen Mindestbeitrag von ca. 160 €/Monat, den müsste man immer bezahlen, weniger geht nicht)
MfG
duck313
Hallo,
wenn man neben einer Krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmertätigkeit ein selbständiges Gewerbe betreibt, dann sollte man das seiner Krankenkasse melden und seinen Status feststellen lassen. Ergibt diese Statusfeststellung der Krankenkasse, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, dann ist alles okay und für die Einnahmen aus dieser selbständigen Tätigkeit sind keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten. Kriterien bei dieser Statusprüfung sind in erster Linie der wöchentliche Zeitaufwand der selbständigen Tätigkeit aber auch u.U. die wirtschaftliche Bedeutung des Einkommens (Einkommenshöhe) daraus. Grundsätzlich gilt, wenn die Arbeitnehmereigenschaft 20 Stunden und mehr wöchentlich beansprucht, dann liegt keine hauptberufliche Selbständigkeit vor - Grundsätzlich deshalb, weil es auch Ausnahmen dazu gibt, so ist z.B. der Geschäftsführer einer GmbH., der 50 % und mehr der Stimmanteile an der GmbH. hält immer hauptberuflich selbständig, unabhängig von Arbeitszeit und Einkommen oder wenn krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden, auch dann kann schon ggf. hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen.
Der Rat in diesem Fall kann nur lauten - sich mit der Kasse in Verbindung setzten und von ihr eine verbindliche Statusfeststellung beantragen.
Gruss
Czauderna
Zunächst möchte ich mich für die umfassenden Antworten und Ihre Mühe bedanken.
Wobei mir dann gleich die nächste Frage einfällt:
Wie verhält es sich, wenn man KEINEN Nebenjob hat, sondern die Firma (bei der er bisher beschäftigt war) verkauft wird und er selbst einen kleinen Anteil der Firma erwirbt, mit dem er einen Erlös von ca 700 - 800 Euro pro Monat erwirtschaftet ? Erlischt hiermit sein Anrecht auf Arbeitslosengeld oder kann man Arbeitslos sein und Nebenher ein Kleingewerbe betreiben ?
Lass die Finger von der privaten Krankenversicherung! Ab 55 kommt man da nicht mehr raus. Außerdem muss man über - ich glaube - 50.000 Euro jährlich verdienen.
Vielen Dank für diese Einschätzung.