Selbstständig und Festangestellt: Absetzen des Arbeitszimmers gedeckelt?

Liebe Community,

ich bin gleichzeitig selbstständig tätig sowie in einer Hochschule festangestellt. Die selbstständige Tätigkeit übe ich komplett in meinem Arbeitszimmer zuhause aus. Andere Tätigkeiten oder auch Wohnen finden in diesem Raum nicht statt.
Meine festangesellte Tätigkeit als Hochschullehrer findet hingegen komplett in der Hochschule statt.

Nun argumentiert das Finanzamt leider so, dass der Arbeitsraum zuhause nur auf 1250,- gedeckelt absetzbar ist, da es ja durch die Hochschule nicht der Mittelpunkt meiner gesamten Tätigkeit ist.

Mir erscheint dies jedoch widersprüchlich. Die selbstständige und die festangestellte Tätigkeit sind zwei getrennte Bereiche, die sich nicht vermischen, Die Position des Finanzamtes hiesse zb., dass ich durch Beendigung der Festangstellung das Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen könnte, obwohl ich dadurch in dem Raum nichts anderes mache, und insgesamt sogar ein geringeres Gesamteinkommen hätte.
Daher kann ich das nicht so recht glauben.

Weiss hier jemand mehr? Vielen Dank für jeden Hinweis!

Beste Grüße, Peter

Genau so ist es. Die Begrenzung auf 1.250 € gilt, solange das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, es ist also nicht isoliert auf die Verhältnisse bei der einzelnen Einkunftsquelle abzustellen. Steht direkt im Gesetz und ist somit auch bei dir anzuwenden.