Selbstständig und Privat KV, Frage zur Versicherung von Kindern

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur Krankenversicherung/Familienversicherung.
Familie A besteht aus Mann, Frau und 2 Kinder.
Mann ist selbstständig und privat versichert.
Frau angestellt und gesetzlich versichert.
Die zwei Kinder sind über Familienversicherung bei der Frau versichert.
Nun zu den Fragen:

1.) Sobald der Mann die Jahresarbeitsentgeltgrenze (56.250,00 €) übersteigt und mehr verdient als die Frau, müssen die Kinder selbst versichert werden. Habe ich das richtig verstanden?

2.) Welcher Wert wird für die Jahresarbeitsentgeltgrenze herangezogen? Das steuerpflichtige Einkommen gem. Steuerbescheid? Oder gibt es noch Abzüge o.Ä.?

3.) Mit welchen Kosten kann man pro Kind rechnen, wenn dieses in die GKV oder PKV versichert wird? (Ca. Angaben reichen um ein Gefühl für die Kosten zu bekommen)

4.) Falls der Mann die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Zukunft wieder unterschreiten sollte, können die Kinder dann wieder in die Familienversicherung der Frau?

Vielen Dank für eure Hilfe…

Moin auch,

  1. Nein. Wenn der Mann privat versichert ist üssen die Kinder selberversichert werden, wenn der Mann mehr verdient als die Frau. Mit der Entgeltgrenze hat das direkt nichts zu tun.

  2. keine Ahnung. Ich meine, das wäre der Bruttoarbeitslohn, bin aber nicht sicher

  3. Das hängt ab vom Alter der Kinder und der Krankenkasse

  4. In dem Fall kann der Mann zurück in die GKV (nach einem Jahr unterhalb der Grenze) und die Kinder dann natürlich auch.

Ralph

Hallo,

die Antworten von DataEditor nehmen wir mal nicht zur Kenntnis.

1.) ja, ist so, wie von dir beschrieben. Es muss beides erfüllt sein!!!

2.) es zählt der letzte Einkommenssteuerbescheid (keine weiteren Abzüge)

3.) ca. 125,–€ pro Kind

4.) ja (die Kinder!!, der Mann natürlich nicht)

Gruß
Tycoon

Danke. Damit hast du mir schon sehr geholfen. Zwei letzte Fragen: Wenn die Frau in Elternzeit geht, ist sie ja weiter über die GKV versichert. Wenn sie nach der Elternzeit Hausfrau bleibt und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt…

  • muss sie ebenfalls bei dem Mann mit versichert werden?

  • würde ein Minijob ausreichen, damit sie selbst in der GKV versichert ist?

Hallo,
nein, eine Familienversicherung gibt es in dieser Form bei der PKV nicht. Sie kann sich entweder freiwillig in der GKV weiter versichern - dann würde das Einkommen des Ehemanns berücksichtigt werden und zwar nach folgender Formel - Bruttoeinkommen Ehemann abzgl. Freibetrag pro Kind, wenn diese keinen Anspruch auf Familienversicherung haben (2016=ca. 968,00€),davon 50% , maximal aber nur 50% der Beitragsbemessungsgrenze, also 2118,75 € - was etwa einen monatlichen Beitrag von ca. 360,00 € (kann aufgrund des Zusatzbeitrags nach ob oder unten abweichen) ausmachen würde. Wenn die Kinder einen Familienversicherungsanspruch haben gibt es keinen Freibetrag - der Rest bleibt gleich. Sie kann aber auch in die PKV wechseln.
Übrigens - wenn die Kinder in der GKV freiwillig versichert sind, dann sind die weiter oben genannten 125,00 € pro Kind etwas niedrig gegriffen - ich würde da eher so um die 150,00 € einplanen.
Gruss
Czauderna

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Danke. Mit „mitversichern“ meinte ich natürlich Versicherung gegen einen Beitrag. Das war mir klar. Habe mich da ungünstig ausgedrückt…

Wie sieht es denn mit der zweiten Frage aus. Wäre ein Minijob schon ausreichend, damit die Frau wieder in die GKV rutscht? Oder gibt es hier auch „Mindest-Einkommens-Grenzen“?

Hallo,
Grundsätzlich geht die Weiterversicherung in der GKV.
Du meinst aber bestimmt eine Pflichtversicherung bei der dein Einkommen nicht berücksichtigt wird. Nein, da reicht ein 450,00€ Job nicht aus - es muss Regelmäßig mehr als 450,00€ (Brutto) sein.
Gruß
Czauderna

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Hallo,

  1. die kostenlose Familienversicherung endet, wenn:
  • die Eltern verheiratet sind
  • die Einkünfte des Vaters mehr als 56250 Euro pro Jahr betragen
  • die Einkünfte des Vaters höher als die der Mutter sind
    UND
  • es gemeinsame Kinder sind (keine Stiefkinder)
  1. Es zählen die Einkünfte laut Steuerbescheid. Miet- und Zinseinkünfte gehören ebenfalls zu den Einkünften. Abschreibungen verringern die Einkünfte, wenn sie vom Finanzamt anerkannt werden.

  2. Der Beitrag liegt pro Kind bei ca. 160 - 170 Euro monatlich. Bei Studenten oder Fachschülern beträgt er ca. 90 Euro monatlich.

  3. Wenn einer der Punkte unter 1) nicht mehr vorliegt, kann erneut die Familienversicherung beantragt werden (z.B. Scheidung oder Einkünfte des Vaters laut Steuerbescheid unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Ggf. sind die Kündigungsfristen der eigenen Versicherung der Kinder zu beachten.

Einzelheiten: § 10 SGB V und § 16 SGB IV

Gruß
RHW

zu 1.) ja

zu 2.) die Summe der Einkünfte, das ist mehr als das steuerpflichtige Einkommen

zu 3.) in der GKV ca. 180 EUR, in der PKV bei Billigtarifen weniger, bei vernünftigen Tarifen eher mehr

zu 4.) ja, erfolgt automatisch, PKV kann fristlos gekündigt werden

Viel Glück

Barmer

nein, ein Minijob schafft keine Krankenversicherung

oh, oh

1.) mit der Entgeltgrenze hat das insofern zu tun, als der Mann mehr verdienen muss und über der JAEG liegen, damit die Familienversicherung wegfällt

2.) Summe der Einkünfte, Bruttoarbeitslohn gibts bei Selbstständigen nicht

3.) bei der Krankenkasse hängts nicht am Alter, bei der PKV schon

4.) als Selbstständiger kann er nicht in die GKV zurück, egal, wie wenig er erwirtschaftet

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Hallo,

zu der Ergänzungsfrage:

  • Wenn die Ehefrau als Arbeitnehmerin (aufgrund des Bruttoverdienstes) pflichtversichert ist, ist sie in der Elternzeit beitragsfrei ijn drr GKV versichert.

  • Wenn die Ehefrau als Arbeitnehmerin (aufgrund des Bruttoverdienstes) freiwillig in der GKV versichert ist, zahlt sie in der GKV Beiträge nach der Hälfte der Ehegatteneinkünfte (für Kinder werden Freibeträge von den Einkünften abgezogen). Der Beitrag liegt dann zwischen ca. 170 und 370 Euro monatlich.

  • Nach der Elternzeit kann sie in dert GKV versichert bleiben. Sie zahlt Beiträge nach der Hälfte der Ehegatteneinkünfte (für Kinder werden Freibeträge von den Einkünften abgezogen). Der Beitrag liegt dann zwischen ca. 170 und 370 Euro monatlich. Dies gilt auch, wenn ein Minijob ausgeübt wird. dEr Minijob zählt aber nicht zu den Einnahmen.

Gruß
RHW