Selbstständiger freier Mitarbeiter ohne Betriebshaftpflicht , ist das rechtens ?

In einer Firma in der ich unter anderen auch als Freier Selbstständiger Mitarbeiter ( Sub Unternehmer ) arbeitet ein weiterer Freelancer und habe heute eher durch Zufall , wegen einer Frage durch den Auftraggeber mitbekommen wie dem seine Arbeitseinstellung ist

Nun kurz zu meinem Wissenstand , nicht das ich von falschen Voraussetzungen ausgehe

um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden muss der freie Mitarbeiter mindestens einen weiteren Auftraggeber nennen und darf nicht mehr als 5/6tel des Auftragsvolumens bei dem selben Auftraggeber haben

dieser Mitarbeiter hat NUR diesen Auftraggeber und arbeitet dort pro Monat zwischen 140 - 170 Std als Kleingewerbetreibender , also ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer auf seinen Monastsabrechnungen für einen Stundensatz von 12.50 Euro
( was in meinen Augen als Selbstständiger viiieeel zu wenig ist ) ( ca 2000,- Euro / Monat )

bei dem Gespräch kam raus

der Kollege zahlt Krankenkasse und sein Firmenwagen ist Haftpflichtversichert

Betriebshaftpflicht : hat er nicht
Privathaftpflicht ; hat er nicht
Rentenversicherung : hat er nicht
Unfallversicherung : hat er nicht

Ich habe dann mal nachgerechnet : ca 2000 Euro einnahmen , der Mann ist nicht verheiratet , also keine Gattin die noch etwas verdient

Miete ca 400 ( unwissend , ist hier auf dem Dorf so der Schnitt für eine Single-Wohnung )
Fahrzeugkosten , Steuer, Versicherung , Benzin , umgelegt auf Monatlich : ca 300,-
Krankenkasse 300,-
Handy - Telefon 50,-
Bekleidung , Ausrüstung : 100,-

so bleiben ihm dann ca 850 Euro über …

Soweit geht dem seine Milchmädchen Rechnung auf , aber ist eine Betriebshaftpflicht nicht PFLICHT ?

und er verdient mehr als die zulässigen 17.500 für Nebengewerblich tätigen pro Jahr , muss er dann nicht Mwst ausweisen und abführen ?

Fragen über Fragen , ich wundere mich gerade , wer kann mir da mal das wirrwar entflechten und mich da mal rechtlich auf die Reihe bringen

Wie gesagt ist ein Kollege der ebenso wie ich als Freier Mitarbeiter für die selbe Firma als Sub arbeitet
nach meinem Rechtlichen Verständniss wäre er eigentlich Pleite wenn er seine Versicherungen und Mwst bezahlen würde , oder liege ich da falsch ?

No risk, no fun.

Bei den verkammerten freien Berufen ist eine Berufshaftpflicht berufsrechtlich vorgeschrieben, sonst nicht.

Das muss er auf jeden Fall, wenn er im Vorjahr die Grenze überschritten hat. Wobei er die halt abführen muss, ein Ausweis auf der Rechnung ist aber nicht zwingend,