Selbstverschuldeter Totalschaden!Zahlt Vollkasko

Guten Tag.

Ein Arbeitskollege hat folgendes Problem.
Ich (über euch) möchte Ihm Infos einholen.

Er hat einen KFZ-Unfall selbst verschuldet, und hat nun Angst, dass Ihm
Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird!

Er hat mir wie folgt den Unfall geschildert.

Er ist auf einer Landstraße auf den unbefestigten Fahrbahnrand gekommen,
und ins schleudern gekommen. Mit 80km/h (also angemessen).
Er stiess frontal gegen einen Baum. Front ist total und Beifahrerseite leicht eingedrückt.
Personenschäden gab es keine. Auch keine Zeugen, da es in der Nacht war.
Polizeit hat er gerufen. Hat Schaden aufgenommen. Versicherung auch gleich informiert.

Sein erst 1 Jahr altes Auto ist wohl wirtschaftlicher Totalschaden (wird gerade geklärt).
Da er Vollkaskoversichert Huk2? ist (mit einem Schaden pro Jahr + Neuwagenentschädigung 18 Monate sagt er ), befürchtet er nun, dass Ihm vorgeworfen wird, den Unfall selbst verursacht (stimmt ja) und absichtlich (stimmt nicht) herbeigeführt haben soll.

Dann würde die Vollkasko den Schaden (in seinem Falle Neupreisentschädigung) nicht
übernehmen.

Bevor er einen Anwalt nehmen möchte, sollte ich mich hier informieren.

Wer hat hier Erfahrung???

danke
tom

Hi Tom!

So wie Du es geschildert hast, ist das ein klassischer Vollkasko-Schaden. Warum sollte sich die Versicherung weigern und warum will der Kollege ohne Not einen Rechtsanwalt einschalten?

Für mich hört sich die Sache etwas komisch an - aber nicht der Schadenbericht an sich, sondern mehr die Angst, die der Kollege hat. Warum sollte irgendwas aus der Luft gegriffenes vorgeworfen werden? Hört sich fast nach schlechtem Gewissen an. Gibt es da noch ein paar „geheime“ Informationen?

Selbst bei grober Fahrlässigkeit (außer Drogen und Alkohol) wird so ein Schaden von der Vollkasko gezahlt.

Schönen Gruß
Bernd

ich weis nicht wo diese Angst vor solchen komischen Anschuldigungen herkommt aber einem VN groben Vorsatz zu unterstellen wird schwierig wenn nicht unmöglich…

alles gut…

die Vers. macht das schon…

Dafür ist die Vollkasko ja da.
Schwieriger wäre es wenn er
-im Winter mit Sommerreifen unterwegs war
-betrunken war
-über eine rote Ampel gefahren ist

Das wäre grob fahrlässig und die gute huk würde ihm nur einen Teil des Schadens ersetzen.
Vermutlich hat er aber nur beim Fahren eine SMS geschrieben. Auch das wäre grob fahrlässig. Ist aber schwer zu beweisen. Bleibt nur die Frage: Wodurch wurde er so abgelenkt, dass er von der Straße abkam??

Ein vorsätzl. verursachter Schaden ist nie versichert.
Dies muss der Versicherer, der Vorsatz behauptet, aber beweisen. Sollte es dazu kommen, wird´s dann bei Gericht geklärt.

Wenn dein Kollege beim nä., Auto statt HUK24 mal einen anständigen Vertrag / Versicherer haben möchte, bei dem unabhängige Beratung im Sinne und Interesse des VN von Anfang mit integriert ist, kann sich dann gern im Direktkontakt an mich wenden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

warum sollte die Versicherung das behaupten? Wer solche Überlegungen hat, dass die Versicherung denken würde dass…, dann ist doch was faul, oder?