Selbstzahler trotz gesetzlicher Versicherung

Guten Tag,

kann ich bei meinem Hautarzt einen Termin für privat versicherte ausmachen obwohl ich gesetzlich versichert bin? Ich wäre dann also Selbstzahler. Ist das rechtlich oder versicherungstechnisch legal und möglich? Ich muss ja ein Formular ausfüllen bei der Anmeldung und dort steht „privat versichert“.

Danke für die Rückmeldung.

Michaela

Hallo,
ja das geht - was ich noch aus meiner aktiven Zeit kenne, war bzw. ist, dass beim gleichen Termin und beim selben Arzt keine Privatbehandlung und keine Behandlung zulasten der GKV hatte stattfinden dürfen. Das hatte mir auch mal mein Hautarzt so betätigt (IGEL-Leistungen ausgenommen), aber so, wie geschildert sehe ich da keine Probleme.
Gruss
Czauderna

Hintergrund ist , dass mein Hautarzt keinen kurzfristigen Termin für gesetzlich versicherte anbietet. Ich habe aber eine nässende Hautstelle, die ich untersuchen lassen möchte. Den Termin bekomme ich in 2 Tagen, gesetzlich wären es fast 3 Wochen!!! Aber ich möchte demnächst in Urlaub, da möchte ich vorher die Hautstelle behandeln lassen.

Ich habe dem Arzt nicht gesagt, dass ich gesetzlich versichert bin. Nur bei der Anmeldung gesagt: „Selbstzahler“. Und dann habe ich den Termin bekommen. Für eine Untersuchung kann ich ausnahmsweise einmal selber bezahlen.

Jetzt hatte ich aber Bedenken bzw. wollte wissen ob das rechtlich in Ordnung ist.

Hallo,
ja, so wird es sein, aber das kann sich auch auf eine Behandlung erstrecken und natürlich auch auf eventuelle Medikamentenverordnungen.
Gruß
Czauderna