Hallo,
ergänzend zu den Ausführungen von X_Strom https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlgeheimnis.html
Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern
will, ist der Wähler selbst – mit Ausnahme bei der eigentlichen
Wahlhandlung – grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Wahlgeheimnis zu
wahren. Er hat deshalb jedenfalls in der Zeit vor und nach der
Wahlhandlung freies Offenbarungsrecht über seine Stimmabgabe. Doch hat
sich der Wähler bei der Wahlhandlung den zur Sicherung des
Wahlgeheimnisses erlassenen Vorschriften, insbesondere der Ordnung im
Wahlraum zu fügen und dort sein Wahlgeheimnis zu wahren; insoweit darf
er nicht nur, sondern muss er geheim wählen. Beispielsweise verstößt es
gegen den Grundsatz der geheimen Wahl, wenn ein Teil der Wähler
geschlossen und demonstrativ auf das Wahlgeheimnis verzichtet, um die
Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne kundzutun, da die übrigen, geheim
abstimmenden Wähler damit zwangsläufig in den Verdacht kommen, anders
gestimmt zu haben als jene. Die Geheimabstimmenden könnten dadurch in
eine Zwangslage geraten, die sie an einer freien Wahlentscheidung
hindert.
Ausserdem erinnere ich an Frau Ypsilanti aus Hessen und den geradezu diktatorischen „Vorschlag“, dass die SPD-Abgeordenten ihre Stimmabgabe (Wahl zum Ministerpräsidenten) mittels Foto „freiwillig“ nachweisen sollten.
Nein, ist ja keine stasiartige Überwachung, wenn es alle „freiwillig“ machen. Erinnert überhaupt nicht an totalitäre Staaten. Denn es wird ja „niemand gezwungen“, wenn es „freiwillig“ ist. Wer bei solcher Art des Gruppenzwangs keinen Verstoss gegen die in einer Demokratie geradezu „hlg. Wahlregeln“ sieht, der hat wohl ernsthafte Verständnisdefizite.
Na ja, es gibt sicher gelegentlich eine Nachfrage und da ist das Angebot i.d.R. nicht weit. Ein Foto als Beweis würde die Nachfrageseite sicher etwas überzeugender als lediglich den Schall und Rauch aus dem Munde der Angebotsseite finden. Allerdings lässt sich nach einem Foto der Stimmzettel immer noch ungültig machen.
Gruß
vdmaster