"Selfies" in der Wahlkabine? - Nein, das ist nichts schmutziges!

Das Bundesinnenministerium will Selfies in der Wahlkabine (zum 24.09.2017) verbieten…

Warum?


Links:

futurzone | Sind Selfies aus der Wahlkabine strafbar?

SPON | Innenministerium will Smartphones in der Wahlkabine verbieten


Gut, es wäre natürlich echt blöd, wenn das (nachweisbare, weil fotografierte) Ergebnis dem, vom (z. B.) Meinungsmanipulations-Institut Forza[1] vorgegebenen, nicht zu 99%+ entspräche.
[1] Ich weiß, dass das (vermutlich) falsch geschrieben wurde…


Nee, mal im Ernst: Warum ist das wichtig? … und wem ist das wichtig?

Gruß Oberberger

PS: Ich steh’ da grad’ echt auf’m Schlauch… :flushed:

:question: :question: :question:

Die Wahlentscheidung muss auf jeden Fall geheim bleiben.
Nur so lässt sich vermeiden, dass Stimmen gekauft/verkauft werden.

Geht es auch ein bisschen weniger „kryptisch“? Gibt es einen (geheimen und illegalen) „Stimmenhandel“ oder was?

Ich habe ja schon viel VT gehört, aber das wäre auch mir neu…

Gruß Oberberger

Solange die Wahl geheim ist, macht es auch keinen Sinn, Stimmen kaufen zu wollen.

Okay, plausibel!

Aber ist das der offizielle Grund oder Deine Herleitung?
Ernstgemeint!

Moin,

das Wahlgeheimnis ist ein hohes Rechtsgut.
Auch die freiwillige Verletzung des Wahlgeheimnisses wird nicht toleriert.

Zeigt ein Wähler seinen Stimmvermerk jemand anderem, z.B. seinem Ehepartner, dann muss ich als Wahlvorsteher den Stimmzettel abweisen, vernichten lassen und einen neuen ausgeben.

Fall Stimmzettel in die Urne gelangt sind, die das Wahlgeheimnis verletzen (etwa durch Unterschrift oder anderweitige Kennzeichnung, die den Wähler identifiziert), so ist diese Stimme ungültig.

Ein weiterer Grund ist natürlich, dass die Abstimmung FREI sein muss, d. h. dass man niemand über seine Abstimmung Rechenschaft ablegen muss.

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Also nicht einmal theoretisch „erpressbar“. Das bringt es auf den Punkt.

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Das Fotografieren und Posten seines eigenen, ausgefüllten Wahlzettels ist also gesetzlich nicht untersagt. Einen fremden Stimmzettel zu fotografieren und auf Facebook zu posten, würde allerdings gegen den Schutz des Wahlgeheimnisses verstoßen.

Hi,

Nein. Lies nochmal.

Die franzi

Soll das 'ne Frage sein?

…falls ja, mach demnächst mal Fragezeichen (>> ? <<) dran!

Gruß Oberberger

Das soll keine Frage sein. Das ist meine persönliche Meinung zum Thema.

Du zitierst aus meinem Link aber so, als ob Du, entweder eine Frage stellst oder erwartest, dass sich die Dinge in Deinem Sinne entwickeln:

:question:

:question:

Eine Meinung ist was anderes…

Gruß Oberberger

Man könnte es als Wahlbeeinflussung werten, wenn noch während der Wahlzeit Stimmabgaben veröffentlicht werden. Das ist lt. Wahlgesetz schon nicht erlaubt. Grundsätzlich ist weiter geschützt, dass der Wähler unbeobachtet und frei wählen kann. Das ist gut so, m.E. auch völlig ausreichend.

Spätere Veröffentlichung des eigenen Wahlkreuzchens halte ich für unproblematisch. Im Gegenteil, es wäre als Nachweis für Manipulationen bei der Stimmenauszählung gar notwendig, wenn ich als einziger eine Person gewählt hätte und diese im offiziellen Ergebnis mit Null Stimmen gezählt würde. Das „Selfieverbot“ wäre nicht nur überflüssig, sondern gar Manipulationsversuche unterstützend.

Franz

Hallo,

ergänzend zu den Ausführungen von X_Strom https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlgeheimnis.html

Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern
will, ist der Wähler selbst – mit Ausnahme bei der eigentlichen
Wahlhandlung – grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Wahlgeheimnis zu
wahren. Er hat deshalb jedenfalls in der Zeit vor und nach der
Wahlhandlung freies Offenbarungsrecht über seine Stimmabgabe. Doch hat
sich der Wähler bei der Wahlhandlung den zur Sicherung des
Wahlgeheimnisses erlassenen Vorschriften, insbesondere der Ordnung im
Wahlraum zu fügen und dort sein Wahlgeheimnis zu wahren; insoweit darf
er nicht nur, sondern muss er geheim wählen. Beispielsweise verstößt es
gegen den Grundsatz der geheimen Wahl, wenn ein Teil der Wähler
geschlossen und demonstrativ auf das Wahlgeheimnis verzichtet, um die
Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne kundzutun, da die übrigen, geheim
abstimmenden Wähler damit zwangsläufig in den Verdacht kommen, anders
gestimmt zu haben als jene. Die Geheimabstimmenden könnten dadurch in
eine Zwangslage geraten, die sie an einer freien Wahlentscheidung
hindert.

Ausserdem erinnere ich an Frau Ypsilanti aus Hessen und den geradezu diktatorischen „Vorschlag“, dass die SPD-Abgeordenten ihre Stimmabgabe (Wahl zum Ministerpräsidenten) mittels Foto „freiwillig“ nachweisen sollten.

Nein, ist ja keine stasiartige Überwachung, wenn es alle „freiwillig“ machen. Erinnert überhaupt nicht an totalitäre Staaten. Denn es wird ja „niemand gezwungen“, wenn es „freiwillig“ ist. Wer bei solcher Art des Gruppenzwangs keinen Verstoss gegen die in einer Demokratie geradezu „hlg. Wahlregeln“ sieht, der hat wohl ernsthafte Verständnisdefizite. :rage:

Na ja, es gibt sicher gelegentlich eine Nachfrage und da ist das Angebot i.d.R. nicht weit. Ein Foto als Beweis würde die Nachfrageseite sicher etwas überzeugender als lediglich den Schall und Rauch aus dem Munde der Angebotsseite finden. Allerdings lässt sich nach einem Foto der Stimmzettel immer noch ungültig machen. :smirk:

Gruß
vdmaster

Das Fotografieren und Posten seines eigenen, ausgefüllten Wahlzettels
ist also gesetzlich nicht untersagt. Einen fremden Stimmzettel zu
fotografieren und auf Facebook zu posten, würde allerdings gegen den
Schutz des Wahlgeheimnisses verstoßen.

Er hat nicht nur gelesen, sondern zitiert.

Seitdem mal ein noch recht junger Bursche seiner Umgebung auf die Nase drängte, dass er systemkonform so wählte, wie ein guter, bunter Deutscher es heutzutage zu tun hat, bin ich äußerst dafür, Fotos in der Wahlkabine zu unterbinden. Dieser Mann zeigte stolz sein bei der SPD gemachtes Kreuz. Dabei wissen wir doch alle, dass diese Menschen später von nichts gewusst haben wollen, wenn ein Herr Schulz mit seinen zwei Komparsen unsere Wirtschaft, unserer gesellschaftliche Solidarität, unsere Demokratie und unsere Freiheit vor die Wand gefahren haben wird.

Die Wahlen sind geheim. In Zeiten, in denen regelrechte Menschenjagden auf Vertreter unliebsamer politischer Kräfte veranstaltet werden*, ist das ungeheuer wichtig. Noch gelten Wahlmanipulationen zulasten der Opposition bei uns als Einzelfälle. Doch es steht zu befürchten, dass die Schulzes, Maas, Roths, Holms und Stegners dieser Republik nur darauf warten, mit der Jagd erst richtig beginnen zu können.


*) Ein Beispiel von vielen: In Hamburg hängen plötzlich Flugblätter mit der Anschrift und dem Namen der minderjährigen Tochter einer AfD-Politikerin.

Hallo

In der DDR gab es eigentlich auch geheime Wahlen, ich glaube, sogar beim Hitler. Nur: Wer tatsächlich darauf bestand, geheim zu wählen, dem wurde Druck gemacht, weil der wohl was zu verbergen hatte (wie dieser Druck genau aussah, weiß ich nicht, hab es nicht miterlebt).

Solche Entwicklungen kann man nur dauerhaft verhindern, indem man es dem Wähler verbietet, ungeheim zu wählen.

Viele Grüße