Seltsame "Beweisführung" der Polizei

Hallo,

angenommen ein Autofahrer fährt nachts durch eine Ortschaft ( 50 erlaubt, er fährt ca. 70 ).
Hinter dem Auto ( ca. 300, oder mehr, Meter entfernt ) folgt ihm ein anderes Auto ( Scheinwerfer im Rückspiegel ).
Dieses Auto kommt langsam aber sicher näher heran.

Kurze Zeit später biegt der Autofahrer in eine andere Strasse ab und fährt dort mit ca. 70 weiter. Da hier ein Blitzer steht, macht er kurz langsam und beschleunigt danach wieder auf 70 hoch. Ca. 150 bis 200m danach biegt das andere, folgende, Fahrzeug ebenfalls in die Strasse ein. Da die Strasse eine leicht Kurzve hat, verschwindet es im Rückspiegel.
Der Fahrer biegt nun nochmal rechts ab und parkt dann vor seine Wohnung. Ca. 3 Sekunden später kommt ein Auto angerasst und 2 Polizisten steigen aus ( Polizeiwagen )

Es kommt zur folgenden Konversation :

Polizist : Sie können sich denken warum wir sie verfolgt haben ?
Fahrer : Nein.
Po : Sie waren ganz schön schnell unterwegs
Fa : Nein, ich bin ganz normal gefahren
Po : Das kann nicht sein. Wir musst sehr viel Gas geben um sie einzuholen und haben uns extra blitzen lassen müssen um sie zu verfolgen. Diese Zahl werden wir gegen sie verwenden. Geben sie ihren Verstoß zu ?
Fa : Nein, ich bin nicht zu schnell gefahren. Wie hoch war den die geblitzte Zahl ?
Po : Das werden sie dann vor Gericht erfahren.

Danach folgte die Aufnahme der Daten. Nichts weiter. Es wurde kein Protokoll oder dergleichen ausgefüllt.

Die Frage :

Sollte in diesem Fall wirklich etwas auf den Fahrer zu kommen, was kann er gegen so eine „seltsame“ Beweisführung tun ?
Hinter her fahren, sich blitzen lassen und dann behaupten der andere sei so viel zu schnell gefahren ? Außerdem waren die Polizisten zu weit entfernt.
Und wieso haben sie nicht gleich das Blaulicht eingeschaltet und den Wagen angehalten ? Wenn er angeblich in ihren Augen so schnell unterwegs war ?

Wer weiss was

Gruß

Moin,

War das in Deutschland? Da braucht es eine Geschwindigkeitsmessung mit geeichten Systemen und dir sollten auch entsprechende Beweise unmittelbar vorgelegt werden.
In Österreich dufte oder darf noch geschätzt werden: http://www.focus.de/auto/news/tempolimit-in-oesterreich-darf-geschaetzt-werden_aid_793074.html

Ulrich

Ja, war in Deutschland. Es wurde auch nicht drauf hingewiesen das man gefilmt wurde, oder dergleichen.
Es war eine reine Annahme der Polizisten und das sie ( die Polizei ) sich blitzen liesen und diesen Wert als überhöhte Geschwindigkeit darstellten

Das Blitzerfoto des Polizeifahrzeugs kann keinesfalls als Beweis herangezogen werden.

Eine Aussage der Beamten das sie das Fahrzeug nur mit überhöhter Geschwindigkeit einholen konnten aber schon.
Natürlich ist das von vielen Faktoren abhängig, so z.B. die gefahrenen Geschwindigkeiten, Zeiten, Abstände und auch ob es sich um „normales“ Polizeifahrzeug handelte, der Tacho geeicht war oder ob vielleicht sogar ein Provida System genutzt wurde.

Grundsätzlich müsste dann aber eine sehr viel höhere Geschwindigkeitsübertretung als die hier angegebenen +20km/h zum Vorwurf gemacht werden da beim Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch Nachfahren hohe Toleranzen zum Abzug kommen.

Gruß Crack

Wie gesagt haben die Polizisten lediglich ihr geblitztes Foto als Beweismittel angegeben. Das sie so schnell fahren mussten um zu dem anderen Fahrzeug aufzuschliesen und dadurch geblitzt wurden. Von Dingen wie " wir haben sie gefilmt" oder " auf den Tacho geschaut" war nicht die Rede.

Aber ist der Abstand ( größer als 100m auf jeden Fall, eher mehr ) nicht zu groß um das alles zu beurteilen ? Auch die Abbiegevorgänge verzerren das Bild ja zusätzlich noch.

Wie groß sind die Toleranzen ? Wenn die Person jetzt statt 70, evtl. 90 gefahren wäre ?

Hallo,

natürlich muss man die Polizisten verstehen, wenn sie gegen einen solchen Raser keinen Beweis haben und frustiert sind.
Die Messtrecke war vermutlich nicht lang genug, man hätte gleichbleibenden Abstände halten müssen. Ohne dass kann man die Geschwindigkeit nicht korrekt messen.
Schon gar nicht durch ein sich selber blitzen lassen, dort hätte jede beliebige Geschwindigkeit innerhalb des Beschleunigungsvermögens des Streifenwagens gefahren werden können.

Meine Meinung:
Zwei Polizeibeamte waren frustiert, einen Heizer nicht bestrafen zu können und wählten daher diesen zweifelhaften Weg eines Denkzettels. Hat aber wohl funktioniert.

Aha, es wird schon mehr !

Hi
für ein Feststellen einer Überschreitung durch hinterherfahren gibt es eine Menge Vorschriften, die hier nicht eingehalten wurden.
Und: Schätzen geht hier auch nicht - das gibbet nur, wenn es darum geht: Schrittgeschwindigkeit oder schneller.
ME brauchst du dir hier keine Angst zu machen - die Pol- scheinen auch nicht die meiste Ahnung zu haben; wg. der Aussage „Das erfahren Sie vor Gericht“ - vorher kommt die Bußgeldstelle.
Also: hinsetzen, Luft holen und warten ob was kommt.

Gruß
HaWeThie

PS bei 70 ist der reine Bremsweg länger, als der Anhalteweg (Reaktionsweg + Bremsweg) - das sollte man sich klarwerden, auch nachts um drei

Nachts um 3 Blaulicht und Sirene wegen einem Standart-zu-schnell-fahrer?
Offenbar weiß die Polizei dort, dass die meisten Menschen zu der Zeit schlafen möchten und wecken nicht alle wegen einem I…
Mal davon abgesehen: wenn man bemerkt, dass einem ein Auto auffällig folgt - wie schwer ist es in solchem Fall mal die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten?
So schwer, dass Du es drauf ankommen lassen möchtest? Dann lass dich halt überraschen. Das wäre konsequenter, als hier nach Hilfe zu suchen.

Gruß, Paran

Mal moralisch gesehen: der Autofahrer war zu schnell und sollte seine Strafe tragen wie ein Mann und sich in Zukunft an Geschwindigkeitsregelungen halten.

Bufo

Die Rechnung hätte ich jetzt gern mal in Einzelschritten.

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Genau! Und das gilt für ALLE! Jeder Verbrecher, jeder, der ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit begeht, sogar jeder, der was falsches sagt oder auch nur denkt
##hat die verdammte Pflicht sich selber anzuzeigen und der gerechten Strafe zuzuführen!!!

Das ist doch das, was Du meintest, oder? Vielleicht denkst Du da noch mal drüber nach?

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Was Du schreibst, habe ich nie gesagt. (und schrei mich bitte nicht an. Was in großer Fettschrift steht, wird dadurch auch nicht richtiger)

Derjenige, der nachdenken sollte, bist Du.

Fährst innerorts viel zu schnell, wirst erwischt. Und beschäftigst Dich und Deine Umgebung damit, Dich aus der Affäre zu ziehen.

Viel Erfolg damit! Auch im weiteren Leben - nie die Verantwortung für Fehler übernehmen, die man gemacht hat, sondern allglatt durchs Leben gleiten.

Bufo

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Die Frage war aber nicht, ob der Fahrer etwas hätte verhindern können, sondern wie er reagieren kann, sprich, ob die Beweisführung durch die Polizei, so wie angekündigt, rechtssicher wäre.

Moralisch gebe ich dir recht, aber die Frage wurde nicht beantwortet.

VG
Bombadil

Bremsweg= Geschwindigkeit durch 10 zum Quadrat
Reaktionsweg= Gesshwindigkeit durch 10 mal drei.

bei 50 also
Bremsweg = 50 durch 10 gleich 5; 5 zum Quadrat = 25
Reaktion = 5 mal drei = 15
Anhalteweg = 25 + 15 = 40

Bei 70
Bremsweg = 70 durch 10 gleich 7; sieben zum Quadrat = 49…

49 (Bremsweg bie 70) > 40 (Anhalteweg bei 50)

Sind zwar nur Faustformeln, aber in einem Sicherheiststraining kann man die Unterschiede „erfahren“.

Die Frage „warum kein Blaulicht“ wurde m.E. beantwortet. Der Rest ist eine Gegenfrage, oft nötig, um Sachverhalte genau zu klären.

Gruß, Paran

Das hast Du beim ersten Posting leider nicht geschrieben:

Doch, genau das hast Du gesagt. Du willst, dass jemand, der einer Ordnungswidrigkeit nicht überführt ist, dem noch rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, auf diese seine Rechte verzichten soll.

Wo steht Dein Name in diesem Teil meines Postings?

Genau. Und das ist auch mein verdammtes Recht. Ein Recht, das eine Grundlage unseres Rechtssystems bildet. Du willst hier die Unschuldsvermutung mal eben im Vorbeigehen aus ‚moralischen Gründen‘ abschaffen! Das hat mit „Verantwortung für Fehler übernehmen“ und „aalglatt“
##GENAU GAR NICHTS
zu tun.
Und da habe ich schon drüber nachgedacht. Vor meinem Posting, sonst hätte ich es nicht geschrieben.

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Du schreibst doch selber, der Autofahrer wäre zu schnell gefahren. Warum sollte ich da Unschuld vermuten?

Aber du hast sicher Recht :joy:

Weil er bislang noch nicht verurteilt wurde vielleicht? Oder was genau verstehst Du unter ‚Unschuldsvermutung‘?