Hier kann ich leider nicht weiterhelfen
Hallo, der Inhaber der Abholer Seite streitet also ab, das er es nicht entgegengenommen hat und auch nicht dafür Unterschrieben hat. Das muss als erstes geklärt werden, z.B.Anzeige wegen Urkundenfälschung. wenn der Inhaber ablehnt. dann hat er wohl ein Problem mehr. Also dann muss er für die entstandenen Probleme aufkommen. weil er dann seine Unschuld nicht beweisen kann. Auch wenn Angestellte dafür unterschrieben haben haftet er nun mal dafür. Es ist eindeutig bei Ihm geliefert worden? Name? Straße ?Hausnummer?
Hallo, es hat sich unzwischen herausgestellt, das der Inhaber des Paketshops, bei dem ich die Sendung abholen wollte, diese wohl verschlampt hatte und inzwischen an den Absender zurücksandte. Der Paketdienst, der damit wirbt, dass man die Sendung auch in einem Paketshop abholen könne, hat zwischenzeitlich einen RA mit der Ablehnung beauftragt. Auf meine Frage mir die Rechtsgrundlage mitzuteilen erhielt ich keine nähere Antwort. Nachdem sich eine Klage nicht lohnt, werde ich künftig eine Versendung mit diesem Paketdienst nicht mehr akzeptieren. Danke für die Info. Gruß Carlo