Sendung per Nachnahme

Hallo!

Was passiert mit einer Warensendung per Nachnahme, wenn sie nicht zustellbar ist?
Landet eine solche Briefsendung auch bei der Postfilliale oder bei der Packstation wie ein Paket?
Wenn ja, was passiert mit der Sendung, wenn sie auch hier nicht abgeholt werden sollte?
Geht das ganze wieder zurück an den Absender?
Wer erstattet dann die Kosten für den Versand?
Die Post?
Der Käufer?
Durch ihn sind dann ja auch unnötige Kosten entstanden.
Oder muss der Verkäufer am Ende noch alles selbst bezahlen?!
Kann der Verkäufer auch bei Nichtzustellung eine Rechnung über den bestellten Artikel ausstellen und nachträglich noch eine Überweisung der Beträge fordern?
Natürlich müsste das ganze dann noch ein zweites Mal versendet werden…
Oder läßt er das in der Regel?

Warensendungen, Brief oder Päckchen per Nachnahme sind glaube ich nicht automatisch versichert, nur weil es Nachnahmesendungen sind?
D.h. bei Verlust findet keine Haftung statt seitens der Post?
Wofür ist denn dann die Sendungsverfolgung bei Nachnahme, wenn es keine Haftung gibt?

Danke Euch im Voraus!

LG
Sabine

Hallo!

Nicht zustellbar = benachrichtigungskarte und Lagerung für 10-14 Tage auf der Postfiliale

natürlich nicht Packstation, wie soll die denn kassieren ?

Lagerfrist verstrichen, Sendung geht an Absender zurück.

Wer hat denn zu verantworten,dass nicht zugestellt werden konnte ? Doch wohl nicht die Post !
Also muss man Kosten beim Empfänger der Nachnahme anmelden.

„Warensendung“ kann man nicht per NN schicken. Brief und Päckchen schon.
Es ist dann für den NN-Geldbetrag versichert, in dem Sinne, die Post haftet für das Inkasso und den Geldbetrag . Nicht aber für Verlust der Sendung.

Dann muss man eine Versandart wählen, die eine Transport-und Verlusthaftung beeinhaltet,wie bei Paket standardmäßig im Preis drin.

Sendungsverfolgung dient allein zur Überwachung des Versandweges und ob die Sendung übergeben bzw. benachrichtigt wurde.
Und wenn übergeben, es trifft aber das Geld nicht ein,dann muss man ja bei Post reklamieren und die Geldsumme einfordern.

MfG
duck313

Hallo,

zu unterscheiden ist zwischen Nachnahmesendungen im

-Briefdienst (Deutsche Post AG)

und

-Paketdienst (DHL).

Beim Briefdienst werden die Sendungen an die genannte Adresse transportiert und dort dem Empfänger (oder einem Ersatzempfänger,sofern er die NN bezahlt) ausgehändigt gegen Quittung.
Kann die Sendung nicht zugestellt werden,so wird sie 7 Werktage bei einem Postamt oder einer Postfiliale (steht auf der Benachrichtigungskarte)
gelagert und dann dem Absender zurückgesandt.

Beim Paketdienst (DHL) können NN-Sendungen bis 1.500 ,- € NN-Betrag an eine Paketstation versandt werden.
Zur Abolung an einer Packstation hat man 9 Kalendertage Zeit.
Danach wird die Sendung ebenfalls an den Absender zurück gesandt.

Bei beiden Diensten ist die Sendung in Höhe des NN-Betrages versichert.