Sensible Inhalte auf Discord

Ich wurde von jemand unbekanntem in einen discord Chat eingeladen. Nachdem ich kurz durchgeschaut hab, was das sein soll, bin ich über unangebrachte Bilder von einer Person gestoßen. Die hab ich dann drauf angesprochen und sie hat gemeint sie sei 15 Jahre alt, was ja absolut illegal ist. Das hab ich ihr dann gesagt und ihr gesagt, dass sie damit aufhören muss. Leider hab ich auf die Schnelle nicht herausgefunden wie man den Channel oder die Person melden kann, mittlerweile wurde der Server aus dem Verkehr gezogen.

Von derselben Person habe ich auch ein ähnliches Bild auf Instagram bekommen. Das Bild habe ich kurz gesehen und ist mittlerweile aus meinem Chatverlauf gelöscht.

Genau genommen ist das Anschauen solcher Bilder ja bereits strafbar, würdet ihr in meinem Fall aber auch davon ausgehen, dass selbst wenn es verfolgt würde (was seiner Meinung nach viel zu schleißig passiert) ich nichts zu befürchten habe?

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Gruß,
Steve

Eine ernst gemeinte Antwort wäre mir lieber gewesen um ehrlich zu sein

In welchem Land ist es illegal 15 Jahre alt zu sein? :thinking:

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Das war auch mein erster Gedanke :sunglasses:

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Moin,

wie kann etwas schleißig passieren? Schleißig kommt von verschlissen. Und was befürchtest Du?

Für die Zuckumpft: beachte den § 4712 des Codex of discarded chattings und mach die Augen zu, bevor Du hinschaust, damit bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß
Ralf

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Wie kommst Du darauf? Ja, man könnte argumentieren, dass ein kinderpornografisches Bild, das einem unerwünscht bei einem Internetdienst angezeigt wird, zeitweise im Cache des Browsers liegt und man damit ein solches Bild besitzt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass heutige Gerichte nicht so weltfremd sind, dass sie ein bewusst herunter geladenes und in einem Ordner namens „Fotos“ gespeichertes Bild von einem zeitweilig im Browser-Cache abgelegtes Bild nicht unterscheiden könnten. Auch wenn der §184 StGB keine „Freimenge“ an Bildern einräumt, so habe ich starke Zweifel, dass die Strafverfolgungsbehörden in Aufruhr geraten, wenn sie irgendwie des Zwischenspeicherns eines einzelnen ungebeten Fotos kundig werden. Für die sind eher die Händler interessant, die Produzenten, die Betreiber von Handelsplattformen und Servern solcher Medien.

Grüße
Pierre

Mag sein. Aber was, wenn es sich beim Chat um Whatsapp handelt?


Und wenn man in Hamburg wohnt:

Sei dir da mal nicht so sicher. Mancher bohrt lieber dünne Bretter. Warum mühsam nach den großen Tätern suchen, wenn man viel einfacher an Ergebnisse kommt?

Moin,

tut es nicht, es geht um Discord, habe ich auch erst beim zweiten Draufschauen gesehen.

Gruß
Ralf

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Es stand eigentlich schon im Betreff.:sweat_smile:

Aus dem von Dir vorgebrachten Bericht über ein Urteil:

Das Amtsgericht war der Auffassung, der Beschuldigte sei in nicht strafbarer Weise in den Besitz von Kinderpornos gelangt.

Wenn Person A an Person B über privat-Chat-Kanäle (sei es WhatsApp, Insta, Discord, Signal o.ä.) kinderpornografische Bilder ungefragt übermittelt, ist man in strafbarer Art und Weise an die Bilder gelangt. Man hat sie nicht aktiv gesucht und herunter geladen, sondern sie wurden von Person A verbreitet - was strafbar ist.

Und ich bin zu faul, um nach gegenteiligen Urteilen zu suchen. 2010 ist ja schon eine Weile her. Inzwischen könnte sich das Wissen um die Funktionsweise des Internets auf Seiten der Richterschaft verbessert zu haben. Zudem ist es aus meiner Erfahrung nicht immer gut, die Interpretation von Journalisten zu lesen. Das reine Urteil und das darin beschriebene „Herunterladen“ wären interessant. Aber die dpa hat keine Nummer des Urteils angegeben. Und, auch für diese Suche bin ich zu faul.

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Hallo Martrix,

zunächst einmal: Vergiss alles, was @Pierre oder der @anon76087543 hier über Kinderpornographie geschrieben haben. Um Kinderpornographie handelt es sich nach § 184b, wenn die abgebildeten Personen jünger als 14 Jahren sind. In deinem Fallbeispiel geht es um eine 15jährige. Damit sind wir beim § 184c, in dem es um Jugendpornographie geht.

Macht das einen Unterschied? Oh ja, durchaus! Mit 14 beginnt nämlich die sexuelle Mündigkeit und auch das sexuelle Selbstbestimmungsrecht in Deutschland. Während Pornographie und sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 jahren tsatsächlich „total verboten“ sind, ist die Rechtslage bei Personen über 14 deutlich differenzierter. Eine 14jährige darf zum Beispiel durchaus eine Beziehung zu einem 64jährigen haben, sofern es sich dabei nicht um einen Lehrer, Chef, Trainer, Pfarrer, Betreuer handelt oder jemanden, der in irgendeiner anderen Form eine „Machtposition“ ausübt. Auch der 64jährige macht sich nicht strafbar.

Dementsprechend gibt es auch beim Verbot von Jugendpornografie im § 184c eine bedeutsame Einschränkung:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

Eine 15jährige darf also durchaus pornografische Bilder von sich anfertigen (lassen) und sie an dritte weitergeben, wenn diese damit einverstanden sind. Ein Beispiel dafür wäre dann zum Beispiel die 14jährige, die ihrem Freund aufreizende Bilder von sich schickt. Das ist nicht strafbar, auch nicht für den Freund. Strafbar wird es, wenn der Freund die Bilder dann seinerseits weitergibt.

Inwiweit Personen über 14 Jahren pornografische Bilder von sich selbst auch veröffentlichen dürfen (zum Beispiel bei Instagram). kann ich Dir nicht sagen; dafür kenne ich mich auch zu wenig mit Instagram und Discord aus. Vielleicht weiß einer der Juristen hier mehr? Deine Beschreibung „Von derselben Person habe ich auch ein ähnliches Bild auf Instagram bekommen“ klingt für mich aber nach einem erlaubten Tatbestand.

Zuletzt noch: Es herrschen leider immer noch große Missverständnisse darüber, was Pornografie genau ist. Nicht jedes „unangemessene Bild“ ist im rechtlichen Sinne auch pornographisch. Nacktheit alleine genügt beispielsweise nicht. Ob also die Bilder überhaupt „pornograhisch“ waren, kann man also nur sagen, wenn man den genauen Inhalt kennt.

Ich finde es ärgerlich, dass beim Sexualstrafrecht immer noch so viel Halbwissen besteht und weiterverbreitet wird. Ärgerlich, weil darunter immer wieder auch die Jugendorganisationen Sexueller Minderheiten leiden, denen oft vorschnell strafbares Handeln vorgeworfen wird, weil „Minderjährig + Sex = immer böse“. So ist es aber nicht. Und unter dem Deckmantel des vermeintlichen Jugend- und Kinderschutzes werden nicht nur in Russland Menschen drangsaliert, deren Sexualität von einer konservativen heteronormative Norm abweicht, das ist auch in Deutschand gang und gäbe.

Gruß,
Max

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Allgemeine Aussagen darf man imho auch allgemeiner beantworten.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - falsche Brille aufgehabt, discard entziffert.

Gruß
Ralf

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Das steht Dir frei.

Gruß
Ralf

Vielen Dank für diese sehr ausführliche Antwort, da hat sehr viel Klarheit verschafft und ich kenn mich jetzt deutlich besser in dem Gebiet aus

Nein, das anschauen von Bildern ist nicht strafbar^^ wie kommt man auf so eine Idee

@Denker_a_D: Danke für die Richtigstellung.

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