Hallo, ich habe eine Frage zu Rechnungsbeträgen, die per Lastschrift / SEPA (Basis) eingezogen werden.
Speziell im Fall eines Pflegeheimes. Ist es in Ordnung, wenn auf den monatlichen Rechnungen, wo sich nur ab und zu der Betrag ändert, nur drauf schreibt (auf die Rechnung) „wird per Lastschrift eingezogen“. Also ohne das genaue Datum, wann es eingezogen wird, ohne die Bankverbindung, von welchem Konto es eingezogen wird?
Hintergrund ist der, dass Rechnungen gewöhnlich am 1. eines Monats erstellt werden (oftmals auch viel später), aber bei Einzug der Kosten ja schon einige Tage vorher die Bank angewiesen werden müsste, um das Geld auch pünktlich zum 1. des Monats auf dem Gläubiger-Konto zu haben. In der Software für die Rechnungserstellung wird immer das Datum des Kosteneinzugs berechnet, was dann nicht mehr hinkommt, weil schon am 20. des Monats die Bank beauftragt wurde, das Geld einzuziehen.
Daher die Frage, ob man das Datum des Einzugs einfach weglassen darf und auch kein Konto direkt angeben muss? Ein unterschriebenes SEPA Mandat ist vorhanden.
Rechtliches habe ich nicht gefunden im Internet, wie es bei wiederkehrenden Aufträgen gehandhabt werden darf auf Rechnungen.
VG Chipsss