SEPA Lastschrift mit falschem Namen des Kontoinhabers

Hallo,
als Folge der unglaublich dilettantischen Software eines unglaublich inkompetenten Internet-Anbieters wird bei einem Anschluss, der als „Firmenkunde“ bestellt wurde, neben dem Firmennamen auch (zwingend) nach Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum gefragt.

Die Hotline sagt: Da bitte die Daten des Hauptansprechpartners eingeben.

Die Folge:
Unter Bankverbindung wird nun nicht „Reiterverein Musterstadt e.V.“ geführt, sondern „Frau Gabi Mustermann“. (Das ist die angestellte Bürokraft des Vereins).

Was wird passieren, wenn die erste Lastschrift erfolgt?

(Bei Überweisungen glaube ich zu wissen, dass keine Namensprüfung stattfindet.)
((Wer den Tip gibt, die Hotline anzurufen: Hab ich. Zweimal. Der erste Kontakt war nett und bemüht, hat alles Notwendige aufgenommen und „wird das umgehend weiterleiten“. Nach einer Woche ist aber nichts passiert. Der zweite Anruf war weniger erfreulich. Man wurde pampig angeraunzt: „Wir sind ein reiner Privatkundenanbieter!“. Na, dann sollte man mal die Homepage ändern. Bei einem Vertragsabschluss kann nämlich „Firmenkunde“ angewählt werden und genau so wurde es auch gemacht. „Ähhh, weiß ich auch nicht. Dann schreiben Sie halt einen Brief.“ Nett, soooo nett.))

Der/die zweite Gesprächs(-Hotline) Ansprechpartner/zweite Ansprechpartnerin hat was gewissermaßen anderes gesagt als die Freundlichere von zu Anfang (das 1. Gespräch), denn der durchaus wichtige Hinweis bezüglich des entweder Zutreffens der Nicht-nur-für-Privatkundeneigenschaft oder des Nichtzutreffens - je nachdem, in dem Fall letzteres - fehlte bei der ersten Unterhaltung und bei der zweiten fand er statt. Dann - so unfreundlich sein ist gerade da - DA nämlich Frau Musternann auch jemand ist, der seinen Job so gut wie möglich macht - tabu.
Ich möchte desweiteren noch hinzufügen, daß ich kaum glaube, daß in den AGB des Telekommunikationsdienstleisters steht, daß Kunde bitte ungenaue Formulierungen des Telekommunikationsdienstleisters verzeihen soll.
Meines Erachtens findet eine Namensprüfung statt. DAS ist auch der Grund für die unfreundliche Ausdrucksweise - denn so steht die Möglichkeit, daß die SEPA-Basislastschrift (so nennt meine Bank die Dinger jedenfalls) platzt, im Raum, mit der Folge, daß der Anbieter unter Umständen auch die Rücklastschriftgebühr, die ihm - gegebenenfalls (wenn dabei - also wenn sie nicht mangels Deckung platzt - eine anfällt) - abgezogen wird, nicht bekommt. Meint der Anbieter jedenfalls.

Hallo,

hier sind Fehlercodes angegeben, die darauf hindeuten, dass der Name überprüft wird:

Ich fürchte, du wirst abwarten müssen.

Gruß
Christa

Genau diese Seite hatte ich auch schon gefunden. Am Ende heißt das natürlich noch nicht, dass geprüft werden wird, sondern nur, dass es für den Fall einer Prüfung mit negativem Ergebnis einen Fehlercode gibt.

Ich finde das schon erstaunlich, dass man tausende Treffer bekommt, die einem haargenau sagen, dass bei Überweisungen keine Namensprüfung stattfindet, aber bisland fand ich keine Seite, die meine Frage abschließend klären würde.