SEPA Lastschriften bei gemeinnützigen Vereinen

Hallo,

ich bin kürzlich Rechner eines gemeinnützigen Vereins geworden. Jetzt habe ich eine Frage bezüglich des Einziehens der Mitgliedsbeiträge, da bisher nur Einzugsermächtigungen für das alte Lastschriftverfahren vorliegen: Ich brauche ja neue Einzugsermächtigungen, gibt es dafür eine Vorlage? Muss ich jetzt jedes Mitglied anschreiben? (Mit der Bank ist alles geklärt bezüglich Gläubiger ID usw…)

Vielen Dank für eure Hilfe schon einmal

Hallo,

ich bin kürzlich Rechner eines gemeinnützigen Vereins
geworden.

willkommen im Club. Im Gegensatz zu dir habe ich das allerdings schon hinter mir, ich durfte schon im gerade abgelaufenen Jahr erstmalig die Beiträge einziehen.

Jetzt habe ich eine Frage bezüglich des Einziehens

der Mitgliedsbeiträge, da bisher nur Einzugsermächtigungen für
das alte Lastschriftverfahren vorliegen: Ich brauche ja neue
Einzugsermächtigungen, gibt es dafür eine Vorlage? Muss ich
jetzt jedes Mitglied anschreiben? (Mit der Bank ist alles
geklärt bezüglich Gläubiger ID usw…)

Guck mal hier:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartike…

und speziell ganz unten auf der Seite den Link. Bei mir lief es anders ab, da gar keine Einzugsermächtigungen vorlagen, allerdings sieht es danach aus, als müsstest du auch jedes Mitglied anschreiben. Ich habe mir dafür einen Word-Serienbrief erstellt, weil ich die Mitgliedsdaten in einer Excel-Tabelle hatte, die ich als Quelle benutzen konnte.

Unsere Bank (andere aber auch!) bietet z. B. auch eine Checkliste für Vereine an:
https://www.volksbankwfsz.de/content/dam/g1105-0/pdf…

Gruß
Christa

Hi
du musst jedes zahlende Mitglied anschreiben und die Gläubiger ID des Vereins mitteilen.
Gleichzeitig kannst du die MandatsID angeben und das Datum des ersten Einzuges - dieses muss mind. zwei wochen vor Einzug dem Empfänger bekannt sein; Aushnahme: der genaue Einzugstag ist in der Satzung oder Finanzordnung geregelt.
Die weiteren Einzugstermine kannst du im Verwendungszweck des eines jeden Einzuges oder halt im ersten Schreiben mitteilen
(„Der erste Einzug erfolgt am 15.06. und danach jeweils zum 01.02. eines jeden Kalenderjahres bzw. (falls dies kein Bankarbeitstag ist) am darauffolgenden Bankarbeitstag“)

Gruß
HaWeThie