In einem Unternehmen wird derzeit ein SEPA-Projekt gestartet. Ein juristisch fachkundiger Mitarbeiter meint, dass die SEPA-Unterschriften im Original vorliegen müssen und im Unternehmen im Original aufbewahrt werden müssen.
Die Frage ist, ob das persönlich in der Filiale abgegebene SEPA-Dokument gleich vom Kundenbetreuer eingescannt und von der IT archiviert werden kann. Nach dem Scan könnte der Kunde sein SEPA-Dokument wieder mitnehmen. Wäre das unter Beachtung der Gesetze möglich?
In dieser Konstellation sind die Archivsysteme sehr solide und redundant ausgelegt, sodass jederzeit eine Wiederherstellung möglich ist.