SEPA Umstellung

Kann man das so formulieren und reicht das rechtlich  ?

Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ab dem 01.02.2014 der „Alte Herren Lottokasse“ Wir verwenden Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung ab 01.02.2014 als SEPA-Mandat. Unsere Gläubiger-ID für den Lastschrifteinzug der Lottokasse lautet: DE75ZZZ00000601862. Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer bzw. Lottozahl Nr. AH-LOTTO 01. bis 49. Die Beitrags-Belastungen von 13,- € auf Basis des Mandats erfolgen jeweils zum 01.02./ 01.05./ 01.08./ 01.11. bzw. am folgenden Bankarbeitstag und sind entsprechend gekennzeichnet. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie die IBAN, die sie aus BLZ+KtoNr über diverse IBAN-ermittlungsverfahren im Internet erfragen, dem Mandatgeber zur Prüfung zusenden. Nur der Kontoinhaber erhält von seiner Bank eine wirklich zuverlässige IBAN. Wenn Sie das unterlassen, übernehmen Sie das Risiko der Lastschrift-Stornogebühr selbst.

Denken Sie auch daran, dass Sie anders als bisher nur die angekündigten Beträge zu den angekündigten Zeiten ausführen sollten, weil sonst eine 13 monatige Einspruchmöglichkeit des Zahlers beginnt. Sie können ruhig das gewünschte Einzugsdatum immer auf den Fälligkeitsterminen belassen. Die Erklärung, dass die Ausführung an dem nächst folgenden Target2-Bankarbeitstag erfolgt, wenn der gewünschte Einzugstag ein Target2-Feiertag ist, können Sie zur Erläuterung hinzufügen. Ich würde es aus der Umstellungsankündigung heraus lassen, um nicht angreifbar zu werden.

Bei jeder Beitragsänderung müssen Sie rechtzeitig mindestens 5 Tage vor dem ersten Einzug ein neue Einzugsankündigung an die Zahler versenden.

Sie brauchen im Streitfall eine schriftliche Urkunde, aus der hervorgeht, dass Sie vom Zahler ermächtigt sind die Beträge zu den genannten Terminen einzuziehen.