SEPA und dann?

Moin,
Ab dem 02.02.2016 wird es das ELV (elektronisches Lastschrifteinzugsverfahren, also z.B. im Supermarkt die Bezahlung mit EC-Karte) nicht mehr geben.Wodurch wird es ersetzt werden?
Hat jemand eine Erklärung?
Gruß
DCP_CG

Hallo,

Ab dem 02.02.2016 wird es das ELV (elektronisches
Lastschrifteinzugsverfahren, also z.B. im Supermarkt die
Bezahlung mit EC-Karte) nicht mehr geben.Wodurch wird es
ersetzt werden?

Durch das Zahlen mit der PIN, so wie es bei LIDL und ALDI schon die ganze Zeit funktioniert.

Mit dem ELV hat der Handel nämlich seinerzeit die Banken ausgetrickst, um Bankgebühren zu sparen. Man hat einfach die für die POS-Zahlung an der Kasse gedachte EC-Karte ausgelesen und aus Unterschrift auf dem Kassenzettel und Bankinformation eine viel billigere Lastschrift gebastelt.

Doch schon seit 2005 ist klar, dass das deutsche Lastschriftverfahren abgelöst wird. Eigentlich schon zum 01.02.2014. Aber jetzt gab es noch mal eine Gnadenfrist.

Übler sieht es für den Onlinehandel aus. Die werden wohl auf andere Bezahlverfahren ausweichen müssen, wenn die deutsche Lastschrift in ca. 10 Monaten eingestellt wird. Dann läuft ohne handschriftliche Unterschrift nichts mehr regulär. Aber: Auch das ELV ist mal als Schummelei entstanden.

Hat jemand eine Erklärung?

Das Verfahren ist unsicher und bringt den Banken Kosten und Risiken.
Abgelöst wird es durch ein Verfahren, dass einen einheitlichen Währungsraum, wie er schon für das Bargeld besteht, nun auch für den Bankverkehr schafft. Statt exorbitanter Gebühren kosten dann alle Banktransaktionen über Euro in Europa gleich: gratis oder marginale Summen.
Angenehm für Menschen, die Ferienhäuser bezahlen müssen oder eine ausländische Zeitung abonnieren möchten. Sehr viel funktioniert nämlich bislang nur mit einer inländischen Bankverbindung.

Die Deutschen werden das schaffen. Schließlich vermisst auch keiner die Eurocheques.

Ciao, Allesquatsch

Dein Stichwort: Mandatierte Lastschrift
Mit Einführung der SEPA- Lastschrift könnte folgendes passieren:

Lastschriften müssen dann mandatiert sein. Es könnte auch so werden, daß ankommende Lastschriften vom Kontoinhaber freigegeben werden müssen.

Eine Zahlung mit PIN am POS kommt dem gleich.

Voraussichtlich können diese mandatierten Lastschriften nicht zurückgegeben werden. Du mußt also mit PIN zahlen, oder im Onlinebanking z.B. die Lastschrift des Mobilfunkers freigeben, ohne daß es ein „Zurück“ gibt. Bei uns werden im Onlinebanking voraussichtlich alternativ zur Freigabe einzelner Lastschriften auch Lastschriften eines Zahlungsempfängers generell, oder alle Lastschriften generell freigeben werden können.

Hi,

Durch das Zahlen mit der PIN, so wie es bei LIDL und ALDI
schon die ganze Zeit funktioniert.

ich denke, wir koennen sicher sein, dass Lidl und Aldi ein Verfahren vorziehen wuerden, bei denen nicht noch extra 0.3% abgefuehrt werden muessen (fuer die Nichteingeweihten: dazu kommen je nach Vertrag noch weitere Kosten)

Mit dem ELV hat der Handel nämlich seinerzeit die Banken
ausgetrickst, um Bankgebühren zu sparen.

Da gab es nichts zu tricksen. (offline) POS mit ELV ist 1984 eingefuehrt worden, in Zeiten der eurocheque Karte. Zahlen mit PIN gibt es mit derselbigen erst seit ca. 1991.

Richtig ist: Zahlen mit (on/offline) POS mit ELV oder POZ (schon nicht mehr existent) war/ist fuer die Haendler deutlich guenstiger

Auch das ELV ist mal als Schummelei entstanden.

Nein, es ist aus den damals zur Verfuegung stehenden Mitteln entstanden.

Das Verfahren ist unsicher und bringt den Banken Kosten und
Risiken.

Kosten mag sein. Aber wo traegt denn hier die Bank das Risiko?

Gruss
n.

Auch das ELV ist mal als Schummelei entstanden.

Nein, es ist aus den damals zur Verfuegung stehenden Mitteln
entstanden.

Okay, Deine Formulierung ist besser.

Kosten mag sein. Aber wo traegt denn hier die Bank das Risiko?

Über den Widerspruch zur Abbuchung.

Hier profitieren die deutschen Bank augenblicklich davon, dass fast alle Verbraucher davon ausgehen, dass man nur 6 Wochen die Rückgabe verlangen kann. Diese Frist gilt aber nur, wenn der Gläubiger eine Einzugsermächtigung nachweisen kann. (Also, wenn beispielsweise die Telefongesellschaft unberechtigte Kosten abbucht.)
Für nicht autorisierte Abbuchungen gilt das eigentlich schon heute nicht und ist nur durch die AGBs der Banken regelt. Doch hierzu existieren eindeutige Gerichtsurteile, dass unautorisierte Abbuchungen wesentlich länger zurückgefordert werden können.

Mit SEPA wird dieser verbraucherfreundliche Sachverhalt jetzt klar in die gesetzlichen Regelungen übernommen: 13 Monate Widerspruchsfrist, wenn kein ordentliches Mandat belegt werden kann.

Die Bank muss sich jetzt über die Gläubigerbank vom Gläubiger das Geld zurückholen. Mit dem für beide Banken recht hohen Ausfallrisiko und Aufwand.

Ciao, Allesquatsch

Hi,

Über den Widerspruch zur Abbuchung.

nun, wir haben wir davon geredet, dass der Kontoinhaber mit POS ELV zahlt. Demnach liegt idR eine Einzugsermächtigung inkl. Unterschrift vor.

Und: Geht die ELV zurueck, ist es dann nicht auch so, dass der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger anderweitig das Geld zu uebermitteln hat und die Bank sich entstandene Kosten von dem Schulder zurueckholt?

Hier profitieren die deutschen Bank augenblicklich davon, dass
fast alle Verbraucher davon ausgehen, dass man nur 6 Wochen
die Rückgabe verlangen kann. Diese Frist gilt aber nur, wenn

nun, dass ist nun aber nicht nur ein Problem von POS ELV. Auch bei POS mit PIN gibt es final eine elektronische Lastschrift, welche -zugegebenermassen in sehr seltenen Faellen- zurueckgehen koennte. Und da die lieben Provider dem Haendler eine Zahlungsgarantie zugestanden haben, wenn er chip-faehige Terminals benutzt, hat hier tatsaechlich eine Bank ein (temporaeres) Risiko, naemlich die des Händlers.

Gruss
n.

Hallo,

der Gläubiger eine Einzugsermächtigung nachweisen kann. (Also,
wenn beispielsweise die Telefongesellschaft unberechtigte
Kosten abbucht.)
Für nicht autorisierte Abbuchungen gilt das eigentlich schon
heute nicht und ist nur durch die AGBs der Banken regelt. Doch
hierzu existieren eindeutige Gerichtsurteile, dass
unautorisierte Abbuchungen wesentlich länger zurückgefordert
werden können.

was möglicherweise daran liegt, daß der Gesetzgeber den Paragraphen 812 BGB geschaffen hat, nach dem aus einer ungerechtfertigten Bereicherung ein Herausgabeanspruch entsteht.

Mit SEPA wird dieser verbraucherfreundliche Sachverhalt jetzt
klar in die gesetzlichen Regelungen übernommen: 13 Monate
Widerspruchsfrist, wenn kein ordentliches Mandat belegt werden
kann.

Die Bank muss sich jetzt über die Gläubigerbank vom Gläubiger
das Geld zurückholen. Mit dem für beide Banken recht hohen
Ausfallrisiko und Aufwand.

In der Hinsicht hat sich nichts geändert: sechs Wochen trägt das Risiko das KI des Einreichers, danach das KI des Zahlungspflichtigen.

Gruß
C.