Hallo liebe Experten,
ich habe meiner Hausverwaltung ein SEPA-Lastschriftsmandat zum Einzug des monatlichen Hausgeldes erteilt. Dies geschieht regelmäßig zum Beginn eines jeden Monats.
Ab Januar 2023 sollte der monatliche Einzug erhöht werden.
Die Erhöhung wurde jedoch nicht umgesetzt. Erst Mitte des Jahres 2023 fiel der zu geringe Einzug auf (Ich hatte mehrmals um Korrektur gebeten und drauf hingewiesen).
Ohne weitere Information zog die Hausverwaltung die Differenz einfach ein. Ich erhielt also keine („Pre-Notification“).
Leider war das Konto zum Einzug nicht gedeckt, weshalb die Lastschrift zurückging. Damit verbunden Kosten, Ärger etc.
Die Hausverwaltung hatte mir die Kosten der nicht eingelösten Lastschrift in Rechnung gestellt. Diese hätte ich gern wieder, was jedoch abgelehnt wird.
Fragen: Hätte mich die Hausverwaltung nicht im Vorfeld informieren müssen, dass die Differenz zu einem anderen Zeitpunkt als die regelmäßigen Einzüge nachgeholt wird? Damit auch für ausreichend Deckung sorgen kann? Gibt es hier einen Gesetzesauszug oder ähnliches? (Wurde im Internet nicht wirklich fündig). Oder darf die Hausverwaltung einfach zu jedem beliebigem Zeitpunkt berechtigtes Geld einziehen durch das SEPA-Mandat?
Die Hausverwaltung argumentiert sinngemäß:
-> Erhöhnung war mir bekannt
-> Wirtschaftsplan = Zahlungsplan und somit kein weiteres Avis erforderlich
-> SEPA Mandat ist Hausverwaltung zum Einzug sämtlicher Forderungen erteilt
-> mir waren offene Beträge bekannt.
Ja, ich sehe ja ein, dass der Hausverwaltung der Differenzbetrag zusteht. Auch habe ich SEPA Mandat erteilt. Aber gibt es wirklich keine Pflicht mich zu informieren wann Gelder von meinem Konto eingezogen werden?
Vielen Dank im Voraus liebe Community!
Gruß,
Legat