Ich habe ein Problem mit einem offensiochtlich unseriösen privaten Autoverkäufer. Der neun Jahre alte Toyota, den ich vor einigen Tagen in Düsseldorf gekauft habe, stammt laut Online-Inserat aus 1. Hand, hatte 79.000 km gelaufen und war durchgehend beim Vertragshändler scheckheftgepflegt. Bei der Besichtigung machte der Wagen einen sehr guten Eindruck und die Angaben schienen plausibel. Der Verkäufer hatte kurz zuvor ein Kurzzeitkennzeichen besorgt, das Scheckheft war durchgehend beim Händler gestempelt, die neue TÜV-Abnahme lag vor und es wurde ein Standard-Kaufvertrag abgeschlossen.
Ein Fehler war allerdings, dass ich mir beim Kauf nicht den Ausweis des Verkäufers zeigen ließ, der angeblich den Wagen seiner Frau veräußert hat. Kurz nach dem Kauf stellte ich fest, dass der Besichtigungsort nicht der im Kaufvertrag angegebene Wohnort des Verkäufers ist - und die im Vertrag angegebene Adresse nicht existiert. Auch die angegebene Ausweisnummer ist falsch, da sie eine Ziffer zu wenig enthält. Die wahre Identität des Verkäufers und Adressdaten waren für mich nicht festzustellen.
Gestern bin ich heute zur Polizei gegangen um zu klären, ob das Fahrzeug evtl gestohlen ist, was aber nicht der Fall ist. Heute habe ich dann beim Autohaus angerufen, wo der Wagen angeblich gekauft wurde und durchgehend den Service erhielt. Dort gab es dann eine Überraschung: Im System des Autohauses war keine Rechnung des Fahrzeugs zu finden, der letzte Service (bei einem anderen Toyota-Händler) liegt sechs Jahre zurück. Ob auch der Kilometerstand manipuliert wurde, lässt sich noch nicht feststellen.
Ich habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren, aber er meldet sich nicht. Daher werde ich jetzt einen Anwalt aufsuchen. Mich würde aber interessieren, um welchen Straftatbestand es sich bei der offensichtlichen Manipulation in Verbindung der Verschleierung der Identität handelt und welche Ansprüche sich ggf daraus für mich als Käufer ergeben.