Serviceheft manipuliert - Betrug?

Ich habe ein Problem mit einem offensiochtlich unseriösen privaten Autoverkäufer. Der neun Jahre alte Toyota, den ich vor einigen Tagen in Düsseldorf gekauft habe, stammt laut Online-Inserat aus 1. Hand, hatte 79.000 km gelaufen und war durchgehend beim Vertragshändler scheckheftgepflegt. Bei der Besichtigung machte der Wagen einen sehr guten Eindruck und die Angaben schienen plausibel. Der Verkäufer hatte kurz zuvor ein Kurzzeitkennzeichen besorgt, das Scheckheft war durchgehend beim Händler gestempelt, die neue TÜV-Abnahme lag vor und es wurde ein Standard-Kaufvertrag abgeschlossen.

Ein Fehler war allerdings, dass ich mir beim Kauf nicht den Ausweis des Verkäufers zeigen ließ, der angeblich den Wagen seiner Frau veräußert hat. Kurz nach dem Kauf stellte ich fest, dass der Besichtigungsort nicht der im Kaufvertrag angegebene Wohnort des Verkäufers ist - und die im Vertrag angegebene Adresse nicht existiert. Auch die angegebene Ausweisnummer ist falsch, da sie eine Ziffer zu wenig enthält. Die wahre Identität des Verkäufers und Adressdaten waren für mich nicht festzustellen.

Gestern bin ich heute zur Polizei gegangen um zu klären, ob das Fahrzeug evtl gestohlen ist, was aber nicht der Fall ist. Heute habe ich dann beim Autohaus angerufen, wo der Wagen angeblich gekauft wurde und durchgehend den Service erhielt. Dort gab es dann eine Überraschung: Im System des Autohauses war keine Rechnung des Fahrzeugs zu finden, der letzte Service (bei einem anderen Toyota-Händler) liegt sechs Jahre zurück. Ob auch der Kilometerstand manipuliert wurde, lässt sich noch nicht feststellen.

Ich habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren, aber er meldet sich nicht. Daher werde ich jetzt einen Anwalt aufsuchen. Mich würde aber interessieren, um welchen Straftatbestand es sich bei der offensichtlichen Manipulation in Verbindung der Verschleierung der Identität handelt und welche Ansprüche sich ggf daraus für mich als Käufer ergeben.

Hallo!

Wenn, dann käme nur Betrug in Betracht.

Wenn es so stimmt wurdest Du über den Wert und Zustand des Wagens getäuscht, das Serviceheft ist offensichtlich gefälscht.
Die falschen Adressen gehören dann zur Verschleierung um es dem Käufer zu erschweren, den wirklichen Verkäufer als Ansprechpartner für seine Rechte ausfindig zu machen.

Du hast doch aber die Daten aus den Kfz-Papieren. Über die kann man die Anschrift feststellen, auch wenn umgezogen. Über das Einwohnermeldeamt.

Was möchtest Du aber erreichen ? Willst Du den Kauf rückgängig machen oder einen Preisnachlass ?

MfG
duck313

Hallo,

die Fälschung von Serviceeinträgen stellt eine Urkundenfälschung dar,
da diese ganz offensichtlich zur Erzielung eines höheren Kaufpreises durchgeführt wurde, ist es auch ein Betrug.

Soweit ich es verstehe, ist dir die wahre Identität des „Verkäufers“ unbekannt.
Das ist ein Problem.
Denn es kann ein Zwischenhändler sein und der vorherige Halter weiß natürlich dann auch nicht, an wen er den Wagen eigentlich verkauft hat.
Kann man das Gegenteil beweisen?
Vermutlich nicht.
Ich würde also erstmal mit allen Angaben, Daten und Beweisen Anzeige erstatten.
Das kostet nichts.
Ohne Rechtschutz würde ich mir vermutlich den Anwalt sparen, wenn unklar ist, ob man die Identität des Verkäufers überhaupt klären können wird.

Tja,

das ist die vormalige Halterin.

Bringt einem das was?
Denn nimm doch mal an, die erzählt den Ermittlungsbeamten das hier:
„Ich habe den Wagen auf einem privaten Automarkt an den verkauft, der ihn jetzt dem Fragesteller weiter verkauft hat.
Personalausweis hatte der gerade nicht dabei, aber er hat ja bar bezahlt.
Das war so ein großer Blonder mit schwarzen Schuhen.“

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Ich dachte auch schon an einen weiteren Eigentümerwechsel, auch wegen des Kurzzeitkennzeichens.
Aber probieren sollte man Kontakt mit der/dem Halter/in aufzunehmen.
Auch um mehr Infos zum Fahrzeug zu bekommen.

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Danke für die Erklärungen. Ich werde mir über die Rechtsschutzversicherung mal einen Anwalt besorgen, das sollte die Sache vereinfachen. Die Halterin aus dem Brief habe ich noch nicht ausfindig machen können, aber das könnte evtl mit anwaltlicher Unterstützung funktionieren. Evtl hat sie das Auto verkäuft, kann den Käufer nennen und auch Laufleistung etc. Parallel werde ich mal ein TÜV-Gutachten machen lassen und beim Händler versuchen herauszufinden, ob evtl auch der Tacho manipuliert wurde. Also ich denke irgendwann wird der ermittelte Verkäufer vor der Wahl stehen, die Sache außergerichtlich beizulegen oder es gibt eine Anzeige, weil die bisherigen Fakten ja schon eindeutig sind.

Hi,

mal 'ne vielleicht doofe Frage:
Ist es denn möglich, mit falscher Identität ein Kurzzeitkennzeichen zu erwerben?
Wenn ich das richtig verstehe, z.B. hier, dann braucht es dafür Perso oder Paß.

Gruß
.

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Wie bitte?

Wenn er dich entschädigt, soll er ungestraft davon kommen?

Nee, nee.
Die ganze Sache ist was für den Staatsanwalt.
Wer weiß, wie oft der sowas schon bei anderen durchgezogen hat und wie oft er es noch machen wird?

Wobei es evtl. eine Strategie sein könnte, dem Verkäufer vorzugaukeln, man wolle keine Anzeige erstatten. Daran muss man sich nicht halten. Aber das soll dir der Anwalt sagen.

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