Dass Merkel eine juristische Mitschuld zu geben ist (Verstoß gegen Grundgesetz § 16 a 2 sowie Straftatbestand der unbewussten Fahrlässigkeit)), kann kaum angezweifelt werden.
Aus dem Wiki-Artikel „Fahrlässigkeit / Strafrecht“:
Die unbewusste Fahrlässigkeit (lat. negligentia) ist dadurch gekennzeichnet, dass der Handelnde den Erfolg (der Straftat, hier also ´versuchte Vergewaltigung´, Anm. Chan) nicht voraussieht, aber ihn doch bei der im Verkehr erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt hätte voraussehen und verhindern können.
Eine erforderliche und durchaus zumutbare Sorgfalt bedeutet, dass Merkel & Co. die Risiken einer Masseneinwanderung von jungen männlichen Muslimen hätten vorhersehen können. Die geringe Hemmschwelle zur Vergewaltigung in der islamischen Kultur ist doch bekannt. Laut Scharia muss eine Frau, die eine Vergewaltigung anzeigt, vier (4) Zeugen für diese Tat benennen, was praktisch unmöglich ist.
Auch müsste Merkel bekannt sein, wie z.B. in Arabien mit Vergewaltigungsfällen umgegangen wird. Ich zitiere:
Menschenrechtsorganisationen kritisieren schon seit Jahren den juristischen Umgang mit Vergewaltigungen in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten. Tatsächlich ist Delelv nicht der erste Fall, bei dem das Opfer bestraft wurde. Im Dezember 2012 musste eine britische Geschäftsfrau, die von drei Männern in Dubai missbraucht worden war, eine Strafe von 257 Dollar zahlen – unter anderem, weil sie in der Öffentlichkeit Alkohol getrunken hatte.
Vor drei Jahren verurteilte ein Gericht in Abu Dhabi eine 18-jährige Frau zu einem Jahr Gefängnis, nachdem sie die Gruppenvergewaltigung durch sechs Männer angezeigt hatte. Im Jahr 2008 wurde eine Australierin von drei Männern unter Drogen gesetzt*, brutal vergewaltigt und schwer verletzt. Sie wurde ebenfalls zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten verurteilt.*
Michael Hess ein schwedischer Politiker, äußerte sich im Zusammenhang mit auffallend hoher muslimischer Beteiligung an der schwedischen Vergewaltigungsstatistik zu Journalisten wie folgt:
Wann werdet ihr Journalisten begreifen, dass das Vergewaltigen und Misshandeln von Frauen, die sich weigern, islamischen Lehren zu gehorchen, tief in der Kultur des Islam verwurzelt ist. Es gibt eine enge Verbindung zwischen den in Schweden verübten Vergewaltigungen und der Zahl der Einwanderer aus den MENA-Ländern [Middle East and North Africa].
Dass sich unter Hunderttausenden von immigrierenden Muslimen mit hoher statistischer Wahrscheinlichkeiit also jede Menge (d.h. Hunderte, vielleicht Tausende) Männer mit sehr geringer Hemmschwelle zur Vergewaltigung befinden, die kulturell komplett nicht-integriert in Deutschland herumlaufen können, war vorauszusehen und hat sich faktisch leider auch bewahrheitet.
Nichtdestotrotz hält Merkel in ihrer Santa-Angela-Trance an einer Ablehnung einer Obergrenze fest. Die Frage zu Merkels Verantwortung stellt sich, abgesehen vom juristischen Aspekt, auch philosophisch:
Trägt Merkel eine moralische Mitschuld?
Chan