Sextäter Schadensersatzansprüche / EU-Recht

Guten Morgen,

nette Diskussion auf hohem Niveau aber im Endeffekt alles nur Juristisches Blabla vollkommen an der Realität vorbei.

Fakt ist doch, daß die Opfer oder deren Angehörigen sich bestimmt nicht so Human zeigen und mit dem ganzen Geschwaffel absolut gar nix anfängen können. Geschweige den der Täter, der stellt sich Blöd und macht einen auf „misshandelter der es doch gar nicht anders kennen kann“.

Es kann doch nicht sein das die Opfer/Angehörogen einen „Formfehler“ im Strafmaß bzw eine Freilassung wegen „Gesetzwidrigen Festhaltens eines nachweislich Potenziellen Wiederholungstäters“, akzeptieren müssen.

Nicht zuvergessen die „möglichen zukünftigen Opfer“.

Also ich mache mir wirklich Sorgen. Denn dies „!könnte!“ Selbstjustiz fördern bzw herausfordern. Das ist natülich Gesetzeswidrig da das Gewaltmonopol beim Staat liegt und die Selbstjustiz auch noch schwerer Bestraft wird.

Mal gucken wie das so weiter geht. Ich wünsche mir härter Durchgreifende Richter. Nicht für noch angemessener Strafe für die Täter, sondern für den Seelenfrieden und die Unbeheligkeit der Opfer bwz Angehörigen zu waren.

PS: Sie könenn sich wirklich sehr geschickt ausdrücken und haben ein ausgezeichnetes Vokabular. Erzählen sie das doch mal irgendwelchen Opfern. Die werden mit Sicherheit Verständnis haben.

Moin!

nette Diskussion auf hohem Niveau aber im Endeffekt alles nur
Juristisches Blabla vollkommen an der Realität vorbei.

Das habe ich ja ebenfalls moniert…

Fakt ist doch, daß die Opfer oder deren Angehörigen sich
bestimmt nicht so Human zeigen und mit dem ganzen Geschwaffel
absolut gar nix anfängen können. Geschweige den der Täter, der
stellt sich Blöd und macht einen auf „misshandelter der es
doch gar nicht anders kennen kann“.

Das ist alles juristisch einwandfrei…

Letzten Endes hat hier der zuständige Richter die ENtscheidungsgewalt, sprich er kann bei der Urteilsfindung einer eventuellen schweren Kindheit des Täters mehr oder weniger Bedeutung beimessen.

Es kann doch nicht sein das die Opfer/Angehörogen einen
„Formfehler“ im Strafmaß bzw eine Freilassung wegen
„Gesetzwidrigen Festhaltens eines nachweislich Potenziellen
Wiederholungstäters“, akzeptieren müssen.

Das müssen sie ja auch nicht.

Nicht zuvergessen die „möglichen zukünftigen Opfer“.

Die interessieren keinen. Die Juristen schon gar nciht. Die reagieren nur und agieren nichtim Vorfeld.

Also ich mache mir wirklich Sorgen. Denn dies „!könnte!“
Selbstjustiz fördern bzw herausfordern. Das ist natülich
Gesetzeswidrig da das Gewaltmonopol beim Staat liegt und die
Selbstjustiz auch noch schwerer Bestraft wird.

Welchem Vater will man es verdenken, wenn er den Schänder seiner Tochter kastriert…?

Mich persönlich würde da die juristische Theorie nicht wirklich jucken.

Mal gucken wie das so weiter geht. Ich wünsche mir härter
Durchgreifende Richter. Nicht für noch angemessener Strafe für
die Täter, sondern für den Seelenfrieden und die Unbeheligkeit
der Opfer bwz Angehörigen zu waren.

Die Forderung ist gar nicht so dumm, denn in der Tat geben unsere gesetze meist deutlich mehr her, als wirklich verhängt wird.
Möglicherweise ändert sich das aber, wenn die linken Alt-68er, die momentan gerne auf Richterstühlen sitzen, pensioniert sind.

PS: Sie könenn sich wirklich sehr geschickt ausdrücken und
haben ein ausgezeichnetes Vokabular. Erzählen sie das doch mal
irgendwelchen Opfern. Die werden mit Sicherheit Verständnis
haben.

Das interessiert ihn nicht, er gibt lediglich juristisch korrekte Generalaussagen zum besten.

Gruß,
M.

aber im Endeffekt alles nur
Juristisches Blabla vollkommen an der Realität vorbei.

Netter Stammtischspruch. Mal sehen, ob da auch noch was inhaltliches kommt. Kommentare über Menschen, die die Bindung der Gerichte an das bestehende Recht als realitätsfernes blabla bezeichnen, spare ich mir jetzt einmal.

Fakt ist doch, daß die Opfer oder deren Angehörigen sich
bestimmt nicht so Human zeigen und mit dem ganzen Geschwaffel
absolut gar nix anfängen können.

Bisher ist das Niveau nicht besser geworden…

Geschweige den der Täter, der
stellt sich Blöd und macht einen auf „misshandelter der es
doch gar nicht anders kennen kann“.

Jetzt wird es sogar noch schlechter…

Es kann doch nicht sein das die Opfer/Angehörogen einen
„Formfehler“ im Strafmaß bzw eine Freilassung wegen
„Gesetzwidrigen Festhaltens eines nachweislich Potenziellen
Wiederholungstäters“, akzeptieren müssen.

Die Tatsache, dass Sie hier von einem „Formfehler“ reden, zeigt leider, dass Sie sich nicht ansatzweise damit auseinander gesetzt haben, worum es hier eigentlich geht. Denn mit formalen Anorderungen hat das ganze Thema rein garnichts zu tun.

Erklären Sie doch bitte einmal, warum der EGMR so geurteilt hat und auf welchem Rechtsgrundsatz dieses Urteil beruht. Und dann erörtern Sie bitte mal, warum Sie diesen Grundsatz ablehnen.

PS: Sie könenn sich wirklich sehr geschickt ausdrücken und
haben ein ausgezeichnetes Vokabular. Erzählen sie das doch mal
irgendwelchen Opfern. Die werden mit Sicherheit Verständnis
haben.

Da müssen Sie sich nicht an mich, sondern den deutschen und europäischen Gesetzgeber richten. Der hat die Regeln so gemacht. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Gerichte nach diesen Regeln geurteilt haben.

Sie sind wahrscheinlich auch einer von denen, die einfach nicht verstehen wollen, dass sie sich nicht bei den Gerichten, sondern beim Gesetzgeber beschweren müssen, wenn sie die Rechtslagen nicht mögen.

Gruss
Matze

nette Diskussion auf hohem Niveau aber im Endeffekt alles nur
Juristisches Blabla vollkommen an der Realität vorbei.

Das habe ich ja ebenfalls moniert…

Ja, dass das hier genau in Dein Argumentationsschema passt, wundert mich nicht wirklich.

Letzten Endes hat hier der zuständige Richter die
ENtscheidungsgewalt, sprich er kann bei der Urteilsfindung
einer eventuellen schweren Kindheit des Täters mehr oder
weniger Bedeutung beimessen.

Schon mal darüber nachgedacht, dass der Gesetzgeber derjenige war, der dieses so geregelt hat, und die Gerichte diese Vorgaben anwenden? Nö, denn dann müsste man ja auch darüber nachdenken, dass die Gerichte bei der Anwendung selbst dann, wenn sie einen Ermessenens- oder Einschätzungsspielraum haben, nicht nach eigenem Gutdünken, sondern nach hierfür geltenden Regeln entscheiden müssen.

Alles sehr kompliziert, mmmh? Da erzählt man doch lieber, die Gerichte können ja alles so machen, wie sie meinen, dann hat man wenigstens einen Schuldigen, wenn das Ergebnis nicht gefällt. Passt ja auch in die Gesamtargumentation.

Die interessieren keinen. Die Juristen schon gar nciht. Die
reagieren nur und agieren nichtim Vorfeld.

Wau! Du hast wieder mal einen neuen Stammtisch- und Tiefstniveaurekord aufgestellt. War mir nach Deinen letzten Kommentaren im Polizeirechtsbrett nicht sicher, ob das geht, aber Du hast es wirklich hingekriegt.

Wie immer: You saved my day!

Welchem Vater will man es verdenken, wenn er den Schänder
seiner Tochter kastriert…?

Und das hat jetzt mit dem Rückwirkungsverbot genau waaaaaaas zu tun…?

Mich persönlich würde da die juristische Theorie nicht
wirklich jucken.

Da man Deinen Beiträgen entnimmt, dass Du hier ohnehin keine Ahnung hast, worum es eigentlich geht, ist das auch nicht sonderlich verwunderlich.

Die Forderung ist gar nicht so dumm, denn in der Tat geben
unsere gesetze meist deutlich mehr her, als wirklich verhängt
wird.

Ist das wirklich war? Nein, welch Erkenntnis! Die Gerichte sprechen tatsächlich nicht immer die Höchststrafe aus? Wie konnte mir diese Neuigkeit nur verborgen bleiben.

Aber, ich weiß nicht, das könnte ja irgendwie damit zu tun haben, dass Gesetze abstrakt generelle…und § 46 StGB…und § 20 StGB…ach nein, das ist ja juristische Theorie. Da lässt sich keine so schöne Parole rausdreschen mit. Will Dich nicht mit Sachen zum Nachdenken belästigen :smile:

Möglicherweise ändert sich das aber, wenn die linken
Alt-68er, die momentan gerne auf Richterstühlen sitzen,
pensioniert sind.

Ahhhh, die linken Alt-68er auf den Richterstühlen? Du meinst „die“ linken Alt-68er, die mit der großen Pensionierungswelle vor 10 Jahren in den Ruhestand gingen, nachdem die Großzahl der damaligen Richter Ende der 60er eingestellt wurde. Also „die“ linken Alt-68er, die damals alle direkt von den Vorlesungsstreiks ohne Examen mit der Tüte in der Hand in die Justiz gingen?

Aber vielleicht erzählst Du uns mal konkret, wo die alle herkommen und sitzen und nennst ein paar Quellen dafür. Oder könnte es sein, dass Du einfach mal wieder eine Deiner Standartparolen rausgehauen hast…

Das interessiert ihn nicht, er gibt lediglich juristisch
korrekte Generalaussagen zum besten.

Ja, wie unfassbar, dass ein Jurist darauf hinweist, dass Gerichte nach bestehenden Gesetzen urteilen müssen…

Ach Mathias, es ist so schön, dass man von Dir immer das kriegt, was man erwartet. Schöne dumpfe Stammtischparolen, unsinnige oberflächliche Behauptungen und ein bisschen Politstreu von rechtsaußen. Verlass und uns nie! :smile:

Besten Gruss
Matze

Es werden gerade hunderte von Verfahren gegen EU-Mitgliedsstaaten wegen des Verstoßes gegen die europäischen Vertragswerke durch die Kommission geprüft. Nicht wenige davon gegen Deutschland. Die Staats- und Regierungschefs haben oft vergessen, was da ausgehandelt und unterschrieben worden ist. Das gilt für die Sicherheitsverwahrung auch für Deutschland. Hätte unser Strafvollzug nicht gegen europäisches Recht verstoßen, wäre uns diese Debatte erspart geblieben.

Moin auch,

Schweinerei sagst du. Brechen wir das doch mal herunter auf eine Begebenheit, die Otto Normalverbraucher, also z.B. dich, treffen könnte. Du bist zu schnell gefahren und geblitzt worden. Du bekommst einen Strafzettel und bezahlst ihn. Nachdem du ihn bezahlt hast, bekommst du wegen desselben Vergehens nochmal einen Strafzettel und sollst nochmal bezahlen. Würdest du das tun?

Im beschriebenen Fall ist es ähnlich. Die Täter haben ihre Strafe verbüßt und sollen jetzt nachträglich weiter eingesperrt bleiben, ohne dass diese weitere Sicherungsverwahrung jemals in ihrem Urteil stand. Das mag manchen recht und billig erscheinen, rechtens ist es aber nicht.

Ralph

Obwohl ich finde das Sexualstraftaeter auch Menschen sind und
auch ein Recht auf humane Behandlung haben denke ich dass eine
lebenslange Sicherheitsverwahrung fuer einige Faelle
angemessen ist.

Dassehe ich auch so… allerdings sollte das Urteil eben diese Möglichkeit offen lassen. Schon ist das Problem aus der Welt.

Dassehe ich auch so… allerdings sollte das Urteil eben
diese Möglichkeit offen lassen. Schon ist das Problem aus der
Welt.

Sie meinen, der Gesetzgeber sollte eine solche Möglichkeit offen lassen, damit das Gericht diese aussprechen kann…

Gruss
Matze

Das meine ich eben nicht.

Denn die Gerichte können dies bereits heute.

Das meine ich eben nicht.

Denn die Gerichte können dies bereits heute.

Aber nicht in diesem Fall und das aus einem ganz bestimmten Grund. Den hat der europäische Gesetzgeber festgelegt und deshalb hat das Gericht auch so geurteilt.

Hätte das Gericht also (ganz oder teilweise) anders urteilen sollen, hätte es einer anderen Rechslage bedurft.

Aber das Bedürfnis, die Gerichte und nicht die Rechtssetzenden zu kritieren, ist bekanntlich sehr groß.

Ich kritisiere niemanden… schon gar kein Gericht.

Aber das Gejammer nach höheren Strafen kann ich nicht mehr höhren und bei vielen Delikten würde es schon reichen die bestehenden Strafrahmen auszuschöpfen…

Aber das Gejammer nach höheren Strafen kann ich nicht mehr
höhren und bei vielen Delikten würde es schon reichen die
bestehenden Strafrahmen auszuschöpfen…

Und was hat das jetzt mit der in dieser Diskussion behandelten Entscheidung des EGMR zu tun?