Sextäter Schadensersatzansprüche / EU-Recht

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:gerichtshof-r…

Auszug:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Bundesrepublik erneut in vier Fällen und kritisierte einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Weil zahlreiche Fällen weiter umstritten sind und angefochten werden, könnten die Gerichte gezwungen sein, weitere Täter freizulassen. In Berlin kommen nach einer Entscheidung des Landgerichts vom Donnerstag drei verurteilte Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung frei.

Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher ein «untaugliches Instrument». «Sie hat nicht mehr Sicherheit geschaffen und hat zugleich zu stark in die Rechte der Betroffenen eingegriffen», sagte die Ministerin zum Urteil. Nun sei es Sache deutscher Gerichte, «die Konsequenzen in jedem Einzelfall zu ziehen». Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, meint, auch nach den jüngsten Urteilen gebe es keinen «gesetzgeberischer Handlungsbedarf». Die Koalition habe bereits die Konsequenzen aus EGMR-Urteilen gezogen.

Den drei Beschwerdeführern sprach Straßburg ein Schmerzensgeld von insgesamt 125 000 Euro zu. Sechs ähnlich gelagerte Fälle sind in Straßburg noch anhängig.


Schweinerei!

Wann kommt den mal ein Gesetz raus das die Opfer unterstützt?
Wenn schon „Schadensersatz“ dann ja wohl als Hilfe zur Wiederaufnahme eines gereglten Lebens für die Opfer.

So langsam kann ich die Deutsche Regierung bzw EU-Recht nicht mehr verstehen.
Angesichts der Urteilssprüche der letzten Jahre und der Tendenz zur „Bagatele oder kavaliersdelikt“ von Gewalttaten…

Denke dir Regierung wird sich irgendwann mal den Vorwurf gefallen lassen müssen, Selbstjustiz gefördert zuhaben!

Du kannst nicht verstehen, dass in einem Rechtsstaat jeder Mensch Anspruch auf die Grundrechte hat? traurig.

Du kannst nicht verstehen, dass in einem Rechtsstaat jeder
Mensch Anspruch auf die Grundrechte hat? traurig.

Zu den Grundrechten besteht auch der Schutz von Bürgern. Darum ging es wohl.

Du kannst nicht verstehen, dass in einem Rechtsstaat jeder
Mensch Anspruch auf die Grundrechte hat? traurig.

Traurig ist das der Fokus auf Verbesserung der Ansprüche für „Aktive bzw Agressoren“ reformiert wird.
„Passive bzw Defensive“ Individuen werden leider (vielleicht wegen der Natur des „passiven“) nicht für Reformen bedacht.

Menschenrechte sollten dann schon gleich behandelt werden.

Sehe da keine Ungerechte Behandlung von Triebtätern bei „unbefristeter“ Sicherheitsverwahrung.
Das Opfer hat ja auch keine feste Zeit zur Verfügung um sich von dem (zu Unrecht) ausgesetztem Tatbestand zu erholen.

Wenn sie das nicht sehen, Traurig!

Hallo,

Vergewaltiger und Sexverbrecher sollten von vorne herein mit viel längeren Haftstrafen belegt werden, schließlich handelt es sich hier um schwere Körperverletzung. Eine psychiatrische Behandlung während der Haftzeit müßte Zwang sein, fruchtet sie nicht, müßte bereits im Urteil eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt vorgesehen werden. Die Strafen, die verhängt werden sind aber oft genug niedriger als für Autos stehlen, was zeigt, daß solche Verbrechen auch heute noch nicht ernst genommen werden.

Längere Strafen würden mehr abschrecken und die Frage der Sicherheitsverwahrung überflüssig machen.

Gruß,
p+p

Hallo,

Längere Strafen würden mehr abschrecken und die Frage der
Sicherheitsverwahrung überflüssig machen.

Ich bezweifle, daß man Kranke durch längere Strafandrohung „heilen“ (also davon abhalten kann ihren krankhaften Trieben zu folgen) kann.
Sonst ist es ja inzwischen wohl gängige Praxis die Sicherungsverwahrung bereits im Urteil mit zu verhängen und es nicht nachträglich (und nur darum geht es bei den ganzen Urteilen) zu machen.

Cu Rene

zur Frage der Abschreckung
Hallo,

Längere Strafen würden mehr abschrecken und die Frage der
Sicherheitsverwahrung überflüssig machen.

wie der Rene bereits schrieb lassen sich Kranke nicht abschrecken, weil ich glaube, daß sich ein krankhafter Trieb auch durch Strafen nicht unterdrücken lässt.

In den USA ist die Rate der Kapitalverbrechen trotz Todesstrafe immens hoch. Also Abschreckung anscheinend geich Null.

Gruß
Roland

In den USA ist die Rate der Kapitalverbrechen trotz
Todesstrafe immens hoch. Also Abschreckung anscheinend geich
Null.

In China gibt es sogar für Korruption die Todesstrafe. Hier läßt es sich nicht durchsetzen, sonst haben wir keine Politiker mehr. Das Beispiel ist da ganz gut: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,…

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/35171…

Sehe da keine Ungerechte Behandlung von Triebtätern bei
„unbefristeter“ Sicherheitsverwahrung.
Das Opfer hat ja auch keine feste Zeit zur Verfügung um sich
von dem (zu Unrecht) ausgesetztem Tatbestand zu erholen.

Wenn sie das nicht sehen, Traurig!

Es geht doch gar nicht darum, den Tätern einen Gefallen zu tun. Es geht darum, dass auch die Täter als Menschen zu behandeln sind und auch sie gewisse Rechte haben.

Hallo,

Schweinerei!

Wann kommt den mal ein Gesetz raus das die Opfer unterstützt?
Wenn schon „Schadensersatz“ dann ja wohl als Hilfe zur
Wiederaufnahme eines gereglten Lebens für die Opfer.

Ja, da finde ich auch dass vieles getan werden muss. Aber gerade der Anlass deines Beitrages geht da total in die falsche Richtung, und mit diesem seltsamen Ansatz wird im Grunde immer argumentiert.

Die Forderung nach härteren Strafen ändert nicht einen Pfurz an der schlechten Unterstützung von Opfern. Wenn du bessere Hilfen für Opfer willst, dann kümmere dich darum und sei dann auch zufrieden, wenn dafür entsprechend Geld (auch zu deinen Lasten) umverteilt wird.

Soweit ich das mitverfolgt habe ist Sicherungsverwahrung an sich auch nach dem EU-Urteil nicht unzulässig. Wenn durch seine Tat eine andauernde Gefährdung schon wahrscheinlich ist, kann der Richter diese nach wie vor anordnen.
Das Problem liegt in der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Hier wird ein Mensch für noch gar nicht begangene Taten eingesperrt, wobei die Einschätzung der Gefährlichkeit unabhängig von einer Straftat und nicht durch einen Gerichtsprozess - mit den entsprechenden Rechtsmitteln - festgestellt wurde.

So etwas gibt es auch jetzt schon. So können psychisch gestörte Menschen auch ohne eine Straftat begangen zu haben, eingesperrt werden und das unter Umständen auch dauerhaft. Von daher ist auch eine nachträgliche, im Sinne von nicht schon während eines Strafprozesses angeordnet, Sicherungsverwahrung möglich, nur müssen dazu eben auch wieder bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Das in ein rechtsstaatliches Verfahren zu fassen, ist der Bundesregierung anscheinend bisher nicht gelungen.

Gruß
Werner

Hallo Joe,

wenn man einmal die Sache an der Wurzel anpackt, so wäre es sehr sinnvoll wenn die Zivilcourage,etwas Verantwortungsgefühl und Interesse dem Nachbarn gegenüber wieder an der Tagesordnung wäre.

Wir haben schon die entsprechende Gesetzeslandschaft,daran kann meiner Meinung nach nichts mehr verändert werden ohne die bürgerliche Freiheit insgesamt in Frage zu stellen.

Gruß

Wader Hans

Hallo!

Deutschland muss sich einfach die Frae stellen, inwieweit es sich als Financier der EU von derselben Vorschriften machen lassen möchte.

Hier wird die deutsche Politik irgendwann klar Position beziehen müssen.

Gruß,
M.

Und wieder einer, der nicht kapiert hat, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nichts mit der EU zu tun hat …

Und wieder einer, der nicht kapiert hat, daß der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte nichts mit der EU zu tun hat

Na ja, das Verhältnis zwischen dem EUROPÄISCHEM Gerichtshof für Menschenrechte und der EUROPÄISCHER Union ist halt das gleiche, wie zwischen „Kuchen backen“ und „Bremsbacken“.

MFG Cleaner

Und wieder einer, der nicht kapiert hat, daß der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte nichts mit der EU zu tun hat

Hallo!

Wusste ich in der Tat nicht.

Nur: Ist das relevant?

Wie unschwer herauszulesen war, geht es mir darum, dass Deutschland sich in diesem Fall einer externen Jurisdiktion unterwirft, die gegen die Interessen der Deutschen handelt.

An der Grundfrage ändert Deine kleine Spitzfindigkeit somit nichts.

M.

Wie unschwer herauszulesen war, geht es mir darum, dass
Deutschland sich in diesem Fall einer externen Jurisdiktion
unterwirft, die gegen die Interessen der Deutschen handelt.

Da hast Du, auch wenn es mich nicht wirklich wundert, eine seltsame Auffassung von Justiz. Denn was „gegen die Interessen der Deutschen“ ist, definierst Du also als etwas, was Du im Ergebnis nicht gut findest.

Eine Justiz, ob eine innerdeutsche oder eine, die für Deutschland gültig ist, handelt jedoch genau dann im Interesse eines Staates, wenn es die Grundsätze anwendet, welche der Staat sich selbst gegeben und um deren Anwendung Willen, er sich dieser unterworfen hat. Zu dieser gehört auch das Rückwirkungsverbot, welches genau so in Deutschland Anwendung findet, wie im Rahmen der Gerichtsbarkeit des EGMR. Dieses hat der EGMR angewendet und damit genau im Interesse Deutschlands gehandelt, denn eben hierzu hat sich der Staat ja der Gerichtsbarkeit unterworfen.

Willst Du ein anderes Urteil? Dann setze Dich politisch dafür ein, dass das Rückwirkungsverbot in Deutschland und auf europäischer Ebene abgeschafft wird.

Dass Du an die Sache natürlich ganz anders rangehst und solche Themen nicht dem Grunde und der Sache nach, sondern allein vom Ergebnis her beurteilst, und damit zur eigentlichen Thematik natürlich rein garnichts beiträgst, sondern lediglich mal wieder ein bissschen Stimmung machen willst, ist aber nichts neues.

Gruss
Matze

Moin!

Wie unschwer herauszulesen war, geht es mir darum, dass
Deutschland sich in diesem Fall einer externen Jurisdiktion
unterwirft, die gegen die Interessen der Deutschen handelt.

Da hast Du, auch wenn es mich nicht wirklich wundert, eine
seltsame Auffassung von Justiz. Denn was „gegen die Interessen
der Deutschen“ ist, definierst Du also als etwas, was Du im
Ergebnis nicht gut findest.

Das wiederum ist eine eines Rechtsverdreher würdige Verdrehung der rechtmässigen Aussage eines freien Staatsbürgers eines rechtmässigen, souveränen Staates…

Eine Justiz, ob eine innerdeutsche oder eine, die für
Deutschland gültig ist, handelt jedoch genau dann im Interesse
eines Staates, wenn es die Grundsätze anwendet, welche der
Staat sich selbst gegeben und um deren Anwendung Willen, er
sich dieser unterworfen hat. Zu dieser gehört auch das
Rückwirkungsverbot, welches genau so in Deutschland Anwendung
findet, wie im Rahmen der Gerichtsbarkeit des EGMR. Dieses hat
der EGMR angewendet und damit genau im Interesse Deutschlands
gehandelt, denn eben hierzu hat sich der Staat ja der
Gerichtsbarkeit unterworfen.

…was letzten Endes in der betreffenden Frage nicht im Interesse des Staates ist.
Das dürfte unschwer nachvollziehbar sein.

Willst Du ein anderes Urteil? Dann setze Dich politisch dafür
ein, dass das Rückwirkungsverbot in Deutschland und auf
europäischer Ebene abgeschafft wird.

Dass Du an die Sache natürlich ganz anders rangehst und solche
Themen nicht dem Grunde und der Sache nach, sondern allein vom
Ergebnis her beurteilst, und damit zur eigentlichen Thematik
natürlich rein garnichts beiträgst, sondern lediglich mal
wieder ein bissschen Stimmung machen willst, ist aber nichts
neues.

Eine Diffamierung anderer in der Diskussion ist ja ganz nett, ich mache das auch manchmal. Aber zielführend ist sie nicht.

Am Ende des Tages geht es darum, Entscheidungen auch juristischer Art demjenigen verständlich zu machen, der davon betroffen ist.
Deine Aussagen zur fachlichen Thematik treffen sicherlich alle zu. Dennoch ist das Ergebnis unbefriedigend.
Da jedoch das Volk als Souverän nicht den rechenweg, sondern die Zahl unter dem Strich bewertet, muss man sich seitens der Legislative damit auseinandersetzen. Ausser man möchte riskieren, sich komplett vom Volke abzukoppeln, was dann irgendwann zu einer Revolution führen könnte.

M.

Das wiederum ist eine eines Rechtsverdreher würdige Verdrehung
der rechtmässigen Aussage eines freien Staatsbürgers eines
rechtmässigen, souveränen Staates…

Nö! Das ergibt sich aus dem vor Dir Gesagten und aus der Erfahrung Deiner sonstigen Beiträge hier.

Dieses hat
der EGMR angewendet und damit genau im Interesse Deutschlands
gehandelt, denn eben hierzu hat sich der Staat ja der
Gerichtsbarkeit unterworfen.

…was letzten Endes in der betreffenden Frage nicht im
Interesse des Staates ist.
Das dürfte unschwer nachvollziehbar sein.

Ja, es ist ganz offensichtlich schwer nachvollziehbar für Dich, dass ein Staat, der sich Gesetze gibt, bzw. sich solchen unterwirft, damit auch bezweckt, dass diese angewendet werden…

Im Übrigen bestätigt diese Aussage von Dir wiederum exakt meine These von oben.

Eine Diffamierung anderer in der Diskussion ist ja ganz nett,
ich mache das auch manchmal. Aber zielführend ist sie nicht.

Nö, Diskussionen mit Dir sind ohnehin nicht zielführend, daher war es eine reine Feststellung.

Am Ende des Tages geht es darum, Entscheidungen auch
juristischer Art demjenigen verständlich zu machen, der davon
betroffen ist.

Das ist etwas schwer, wenn dieser jemand sich grundsätzlich weigert, zu verstehen, dass Entscheidungen auf Gesetzen bestehen und bestehen müssen, und nicht darauf, was die Richter oder der Betroffene wohl gut finden. Daher noch einmal, wer das Gesetz nicht gut findet, kann sich politisch dafür einsetzen, dass es geändert wird, dann ändern sich auch die Urteile. Was daran jetzt weiter verständlich gemacht werden soll, ist nicht ganz nachvollziehbar.

Deine Aussagen zur fachlichen Thematik treffen sicherlich alle
zu. Dennoch ist das Ergebnis unbefriedigend.

Für Dich, das mag sein. Wie gesagt, kannst Du Dich dann ja für eine Änderungen der Regelungen einsetzen, aufgrund derer deutsche Gerichte und der EGMR entscheiden.

Da jedoch das Volk als Souverän nicht den rechenweg, sondern
die Zahl unter dem Strich bewertet, muss man sich seitens der
Legislative damit auseinandersetzen.

Richtig, daher kann „das Volk“ eine Legislative wählen, die dessen Ansicht teilt und in Regeln umsetzt. Bisher ist das nicht geschehen, da das Rückwirkungsverbot nach wie vor gilt und zu der hier relevanten Entscheidung geführt hat.

Ausser man möchte
riskieren, sich komplett vom Volke abzukoppeln, was dann
irgendwann zu einer Revolution führen könnte.

Äh ja, man könnte auch einfach den Weg gehen, der für diesen Fall vorgesehen ist, nämlich den der politischen Mehrheitsbildung, die dann zu einer Änderung führt. Da das bisher nicht geschehen ist, ist die Sache mit „dem Volk“ wohl doch nicht so ganz eindeutig, wie manche es gerne hätten. Aber vielleicht bringe zukünfige Wahlen ja andere Ergebnisse.

Gruss
Matze

Sexualverbrecher haben eben auch eine Lobby
Hallo,

da Entscheidungen aus Bruessel stark durch diverse Lobbies beeinflusst werden ist es nicht unwahrscheinlich dass Sexualstraftaeter auch versuchen die Politik zu beeinflussen.

Laut der Zeitschrift Emma haben CDU und FDP in den 70er Jahren schon einmal probiert das Gesetz das Kinder vor sexuellem Missbrauch schuetzt abzuschaffen.

Da Gesetze zum Schutz der Bevoelkerung und zur Langzeitverwahrung von Sexualstraftaetern eigentlich ein gutes politisches Mittel waeren um eine Wahl zu gewinnen ist es schon erstaunlich dass keine grosse Partei dieses Thema aufgreift…

Ebenso erstaunlich ist die verharmlosende Berichterstattung z.B. ueber den Kinderschaender Roman Polanski (er hat damals eine 13-jaehrige unter Drogen gesetzt und dann auch noch gegen ihren Wiederstand mehrfach vergewaltigt).

Obwohl ich finde das Sexualstraftaeter auch Menschen sind und auch ein Recht auf humane Behandlung haben denke ich dass eine lebenslange Sicherheitsverwahrung fuer einige Faelle angemessen ist. Es muss ja nicht im Gefaengnis sein sondern kann in einem abgeschotteten Bereich mit anderen Menschen stattfinden. Das Aufnehmen einer Arbeit sollte auch moeglich sein - nur dass eben extreme Sicherheitsmassnahmen herrschen.

Gruss

Desperado

Obwohl ich finde das Sexualstraftaeter auch Menschen sind und
auch ein Recht auf humane Behandlung haben denke ich dass eine
lebenslange Sicherheitsverwahrung fuer einige Faelle
angemessen ist. Es muss ja nicht im Gefaengnis sein sondern
kann in einem abgeschotteten Bereich mit anderen Menschen
stattfinden. Das Aufnehmen einer Arbeit sollte auch moeglich
sein - nur dass eben extreme Sicherheitsmassnahmen herrschen.

Damit hast du durchaus recht. Aber darum ging es in dem Urteil ja auch nicht. Es geht z.B. darum, dass jemand rechtskräftig verurteilt wurde, eine Freiheitsstrafe bekam und man ihm am Ende seine Freiheitsstrafe einfach weiter einsperrte. Ob das sinnvoll ist oder nicht, steht dabei gar nicht zu Debatte. Rechtens kann es doch nicht.

Die ‚nachträgliche Sicherheitsverwahrung‘ also das weitere unangekündigte Gefangenhalten von verurteilten Verbrechern nach dem Verbüßen der Haftstrafe ist schlicht ein Verstoß gegen die Menschenrechte.

Auch ich bin der Auffassung, dass man Menschen, die bewiesen haben, dass sie ihre Triebe nicht kontrollieren können und der Gesellschaft schaden zugefügt haben, zu ihrem und zu unserem Schutz weitgehend aus der Gesellschaft entfernt. Aber das kann trotzdem nur im Rahmen der Menschenrechte geschehen.