Hallo Wissende,
ich recherchiere für unsere Hauszeitung gerade das o.g. Thema. Speziell geht es darum, wie man es organisiert, wenn ein Bewohner einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderung das Bedürfnis nach Sex hat aber keine Partnerin hat, hat er ja die Möglichkeit, wie jeder andere Mensch auch, zu seinem HA zu gehen und sich „Sex auf Rezept“ verschreiben zu lassen. Wie geht es dann weiter? Geht er dann zu einer Prostituierten und diese reicht das Rezept dann ein und sie bekommt das Geld? Muss er mit dem Rezept zur Kasse und dann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen?
Wie geht das?
Ich danke für konstruktive Beiträge.