Hi Versicherungs-Freaks
Angenommen, jemand ist Einzelunternehmer (Handwerker) mit einem Lieferwagen zB Peugeot Boxer o.ä., der sein Werkstattwagen/Montagefahrzeug ist
In der Vorversicherung war der Transporter als PKW „zur Eigenverwendung“ mit SF-Klasse 25 (27Jahre) eingetragen
In der aktuellen Versicherung wird er aber als LKW „im Werkverkehr“ geführt. Da geht die Einstufung aber nur bis max SF10
Hat der VN durch diesen Wechsel nun seine schadenfreien Jahre verloren?
Kann er in die alte Einstufung überhaupt nochmal zurück?
Wie werden die SF-Klassen üblicherweise von Vs. Zu Vs. Weitergereicht?
2.Frage:
Die neue Vers. Hat den VN als „Firma“ eingetragen, obwohl der VN mehrmals schriftlich angemahnt hat, dies zu ändern, da er als Einzelunternehmer keine Firma ist, sondern eine Privatperson.
Ich schätze, der Vertrag muß im schlimmsten Fall sogar neu aufgesetzt werden
Was ändert die Einstufung Firma vs. Privatperson am Vertrag?
Ist die Prämie üblicherweise als Firma oder als Privatperson teurer ?
Wer kennt sich aus?
Gruss Schorsch