SF-Klasse verloren?

Hi Versicherungs-Freaks

Angenommen, jemand ist Einzelunternehmer (Handwerker) mit einem Lieferwagen zB Peugeot Boxer o.ä., der sein Werkstattwagen/Montagefahrzeug ist

In der Vorversicherung war der Transporter als PKW „zur Eigenverwendung“ mit SF-Klasse 25 (27Jahre) eingetragen

In der aktuellen Versicherung wird er aber als LKW „im Werkverkehr“ geführt. Da geht die Einstufung aber nur bis max SF10

Hat der VN durch diesen Wechsel nun seine schadenfreien Jahre verloren?
Kann er in die alte Einstufung überhaupt nochmal zurück?

Wie werden die SF-Klassen üblicherweise von Vs. Zu Vs. Weitergereicht?

2.Frage:
Die neue Vers. Hat den VN als „Firma“ eingetragen, obwohl der VN mehrmals schriftlich angemahnt hat, dies zu ändern, da er als Einzelunternehmer keine Firma ist, sondern eine Privatperson.
Ich schätze, der Vertrag muß im schlimmsten Fall sogar neu aufgesetzt werden

Was ändert die Einstufung Firma vs. Privatperson am Vertrag?

Ist die Prämie üblicherweise als Firma oder als Privatperson teurer ?

Wer kennt sich aus?

Gruss Schorsch

Hallo,

Hi Versicherungs-Freaks

Angenommen, jemand ist Einzelunternehmer (Handwerker) mit
einem Lieferwagen zB Peugeot Boxer o.ä., der sein
Werkstattwagen/Montagefahrzeug ist

In der Vorversicherung war der Transporter als PKW „zur
Eigenverwendung“ mit SF-Klasse 25 (27Jahre) eingetragen

In der aktuellen Versicherung wird er aber als LKW „im
Werkverkehr“ geführt. Da geht die Einstufung aber nur bis max
SF10

Hat der VN durch diesen Wechsel nun seine schadenfreien Jahre
verloren?

Die SF-Einstufung muss nicht mit den schadenfreien Jahren identisch sein. Also besteht die Möglichkeit z.B. beim PKW SF-Stufe 25 = schadensfreie Jahre 35. bzw. beim Lieferwagen oder Motorrad SF-Einstufung 10 = schadensfreie Jahre 25-

2.Frage:
Die neue Vers. Hat den VN als „Firma“ eingetragen, obwohl der
VN mehrmals schriftlich angemahnt hat, dies zu ändern, da er
als Einzelunternehmer keine Firma ist, sondern eine
Privatperson.

Hat der Versicherungsnehmer den Kfz-Antrag nicht überprüft und blind unterschrieben ?

Ich schätze, der Vertrag muß im schlimmsten Fall sogar neu
aufgesetzt werden

Was ändert die Einstufung Firma vs. Privatperson am Vertrag?

Kfz-Versicherung für Freiberufler oder Privatpersonen ist meistens etwas preiswerter.

Bei Einzelunternehmer (Handwerker) wird der Kfz-Vertrag normalerweise auf den Inhaber als Einzelperson ausgefertigt.

Ist der Handwerker überhaupt ein Vollkaufmann ?
Denn nur dann dürfte er den Namen „Firma“ führen.

Gruß Merger

servus. Danke!
hier jetzt Kurzform, da die lange Antwort wiedermal zur Unzeit ins Datennirvana abgestürzt ist

  1. Der VN sollte den Konzern also auffordern, die schadenfreien Jahre UNABHÄNGIG von der SF-Klasse dokumentieren zu lassen?

  2. nein, der Handwerker wäre kein Vollkaufmann, sondern eine natürliche Person

Das ist im Schriftwechsel dokumentiert, im Antrag wären keine Fehler beim Ausfüllen erkennbar

  1. der VN rechnet nun mit einer Prämienveränderung aus Widerwilligkeit des Konzerns beim Umschreiben von Firma auf Privatperson

Daher die Fragestellung

vielen Dank nochmal. Sehr geholfen!

  1. Der VN sollte den Konzern also auffordern, die
    schadenfreien Jahre UNABHÄNGIG von der SF-Klasse dokumentieren
    zu lassen?

Hi Schorsch,
das ist nicht erforderlich, da die schadenfreien Jahre gespeichert sind. Bei einem Fahrzeugwechsel nach PKW wird wieder die Einstufung entpsrechend der Fahrzeugklasse vorgenommen, also SF 27 + die dazugekommenen schadenfreien Jahre.

Nachteil bei der ganzen Geschichte:
Im Falle eines Unfalles erfolgt die Rückstufung als LKW von SF 10 nach SF 5, beim Fahrzeugwechsel stehen dann nur noch 5 Jahre zu Buche.

  1. nein, der Handwerker wäre kein Vollkaufmann, sondern eine
    natürliche Person

Das ist unerheblich, das Fahrzeug ist gewerblich tarifiert. Ein Privatmann hat keinen Werkverkehr.

  1. der VN rechnet nun mit einer Prämienveränderung aus
    Widerwilligkeit des Konzerns beim Umschreiben von Firma auf
    Privatperson

Das sehe ich nicht so, da sich die Nutzung dadurch nicht ändert.

Gruß Keki

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In der Vorversicherung war der Transporter als PKW „zur Eigenverwendung“ mit SF-Klasse 25 (27Jahre) eingetragen

In der aktuellen Versicherung wird er aber als LKW „im Werkverkehr“ geführt. Da geht die Einstufung aber nur bis max SF10

Hat der VN durch diesen Wechsel nun seine schadenfreien Jahre
verloren?

Nein, hat er nicht. Die Rabattstaffeln für PKW und Lieferwagen können unterschiedlich sein. Die Versicherungen dokumentieren das Rabattgrundjahr und das ist bei beiden Fahrzeugarten das gleiche.

Ich schätze, der Vertrag muß im schlimmsten Fall sogar neu aufgesetzt werden

Warum ?

Was ändert die Einstufung Firma vs. Privatperson am Vertrag?

Nicht den SFR.

Hallo Keki,

  1. nein, der Handwerker wäre kein Vollkaufmann, sondern eine
    natürliche Person

Das ist unerheblich, das Fahrzeug ist gewerblich tarifiert.
Ein Privatmann hat keinen Werkverkehr.

falsch - auch ein Privatmann kann einen Lieferwagen/LKW angemeldet haben und dieser wird lt. Tarif als Werkverkehr eingestuft.

Oder stufst Du diesen dann als Güterverkehr ein ?

Gruß Merger

Oder stufst Du diesen dann als Güterverkehr ein ?

Hallo Norbert,

die Runde geht 1:0 an dich :smile:

Gruß Keki