Hallo,
Dies ist völliger Unsinn.
Was hier alle an Dir so schätzen, ist Deine liebenswerte Art zu reagieren.
OK, zum Thema:
der „völlige Unsinn“ findet sich so in den AKB z.B. bei
- Allianz
- Zurich
- R+V
- KRAVAG
- VHV
- Debeka
- bei Bedarf gerne mehr
Hier heisst es unter Punkt I der AKB u.a. meist wortgleich:
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres
mit einer Einstufung in die SF-Klasse 2, 1⁄2 oder 0 begonnen und
bestand bis zum 31. Dezember mindestens 6 Monate Versicherungsschutz,
wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden
Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
– aus SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3
– aus SF-Klasse 1⁄2 nach SF-Klasse 1
– aus SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1⁄2.
So viel zum „völligen Unsinn“!
maßgebend sind die schadensfreie Jahre!
Niemand behauptet etwas anderes.
Nur besteht in der von Dir gewählten Konstellation - Beginn 15.01.13, Ende 01.01.14 - eben kein volles schadenfreies Jahr.
SF 1/2 ist eine Sondereinstufung die berücksichtigt wird z.B.
bei der Führerscheinregelung.
Stimmt, aber eben nicht nur (s.o.).
Gruß
Loroth