SF0 nach einem Jahr automatisch SF1 ?

Hallo Leute,

eine Fragen zum Thema KfZ-Versicherungen:
Ich hab mir im Januar mein erstes Auto gekauft (am 15.01.13) und bin bei der KfZ-Versicherung mit SchadensFreiheitsklasse 0 eingestiegen. Die Versicherung hab ich jetzt nach genau 12 Monaten gekündigt (zum 15.01.14).
Kann ich beim Abschluss der neuen KfZ-Versicherung (zum 15.01.14) angeben, dass ich SF 1 habe, weil ich zu diesem Zeitpunkt genau 1 Jahr schadensfrei war?

Gruß
Holger

Der Versicherungsbeginn hätte der 01.01. sein müssen. So wird wohl nur die SF 1/2 beim Versichererwechsel bestätigt werden.

Hallo,

Der Versicherungsbeginn hätte der 01.01. sein müssen. So wird
wohl nur die SF 1/2 beim Versichererwechsel bestätigt werden.

Nein. Wenn - wie vom TO geschrieben - der Ablauf der 15.01. ist, wird der Vertrag auch zum 15.01. bei Schadenfreiheit auf SF 1 weitergestuft. Diese Stufe wird dem Nachversicherer aller Voraussicht nach auch bestätigt werden.

Es ist lediglich zu beachten, dass der neue Vertrag nicht zum 01.01.14 beginnt.

Gruß
Loroth

Hallo,

Hallo Leute,

eine Fragen zum Thema KfZ-Versicherungen:
Ich hab mir im Januar mein erstes Auto gekauft (am 15.01.13)
und bin bei der KfZ-Versicherung mit SchadensFreiheitsklasse 0
eingestiegen. Die Versicherung hab ich jetzt nach genau 12
Monaten gekündigt (zum 15.01.14).

Steht wirklich als Ablaufdatum der 15.01.2014 im Vertrag ?

Bei den meisten Versicherern steht der 01.01.!

Auch bei Vertragsablauf 01.01. und Wechsel zum nächsten Versicherer wird SF 1 eingetragen, denn die Voraussetzung für eine Erhöhung der SF-Stufe sind mind. 6 Monate schadensfreie Fahrt.

Gruß Merger

Bei den meisten Versicherern steht der 01.01.!

Aber eben nicht bei allen. Vor zwei/drei Jahren haben einige Gesellschaften eingeführt, dass auch in der KFZ Versicherung das Versicherungsjahr nicht mehr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

Ich hab grad nochmal nachgeschaut:

Versicherungsbeginn 15.01.2013 0 Uhr
Versicherungsende 15.01.2014 0 Uhr

Hallo,

Auch bei Vertragsablauf 01.01. und Wechsel zum nächsten
Versicherer wird SF 1 eingetragen, denn die Voraussetzung für
eine Erhöhung der SF-Stufe sind mind. 6 Monate schadensfreie
Fahrt.

Das gilt so leider aber erst ab der SF 1 oder besser. Die SF 0 wird in so einem Fall „nur“ nach SF 1/2 weiter gestuft.

Viele Grüße
Loroth

Hallo Holger,

bei den meisten Versicherern schon. Aber es gibt feine Unterschiede.
Es richtet sich nach den Einstufungsgrundlagen des Versicherers, bei dem der Anschlussvertrag abgeschlossen wird.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

Hallo,

Auch bei Vertragsablauf 01.01. und Wechsel zum nächsten
Versicherer wird SF 1 eingetragen, denn die Voraussetzung für
eine Erhöhung der SF-Stufe sind mind. 6 Monate schadensfreie
Fahrt.

Das gilt so leider aber erst ab der SF 1 oder besser. Die SF 0
wird in so einem Fall „nur“ nach SF 1/2 weiter gestuft.

Dies ist völliger Unsinn.
maßgebend sind die schadensfreie Jahre!
SF 1/2 ist eine Sondereinstufung die berücksichtigt wird z.B. bei der Führerscheinregelung.

Viele Grüße
Loroth

Gruß Merger

Ich hab grad nochmal nachgeschaut:

Versicherungsbeginn 15.01.2013 0 Uhr
Versicherungsende 15.01.2014 0 Uhr

ok - alles klar - ab 15.01.2014 geht es in die nächst höhere SF-Stufe.

Hallo,

Dies ist völliger Unsinn.

Was hier alle an Dir so schätzen, ist Deine liebenswerte Art zu reagieren.

OK, zum Thema:
der „völlige Unsinn“ findet sich so in den AKB z.B. bei

  • Allianz
  • Zurich
  • R+V
  • KRAVAG
  • VHV
  • Debeka
  • bei Bedarf gerne mehr
    Hier heisst es unter Punkt I der AKB u.a. meist wortgleich:
    Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres
    mit einer Einstufung in die SF-Klasse 2, 1⁄2 oder 0 begonnen und
    bestand bis zum 31. Dezember mindestens 6 Monate Versicherungsschutz,
    wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden
    Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
    – aus SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3
    – aus SF-Klasse 1⁄2 nach SF-Klasse 1
    aus SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1⁄2.

    So viel zum „völligen Unsinn“!

maßgebend sind die schadensfreie Jahre!

Niemand behauptet etwas anderes.
Nur besteht in der von Dir gewählten Konstellation - Beginn 15.01.13, Ende 01.01.14 - eben kein volles schadenfreies Jahr.

SF 1/2 ist eine Sondereinstufung die berücksichtigt wird z.B.
bei der Führerscheinregelung.

Stimmt, aber eben nicht nur (s.o.).

Gruß
Loroth

Hallo Loroth,

Hallo,

Dies ist völliger Unsinn.

Was hier alle an Dir so schätzen, ist Deine liebenswerte Art
zu reagieren.

Deine Einstellung dazu find ich ja sehr nett.

OK, zum Thema:
der „völlige Unsinn“ findet sich so in den AKB z.B. bei

  • Allianz
  • Zurich
  • R+V
  • KRAVAG
  • VHV
  • Debeka
  • bei Bedarf gerne mehr

Ok - genügt - den Unsinn nehme ich zurück.

War mir nicht bekannt, dass es solche Unterschiede gibt.

Dies bedeutet dann aber, dass man schon bei der Wahl des 1. Versicherungsabschlusses, den Versicherer dem man sein Geld anvertraut genau aussuchen sollte.

Gruß Merger