Moin,
ich danke für die Antwort.
- muss man alle Bedingungen lesen, denn die Formulierung
macht den Unterschied.
Ne, HRE muss nur ein Bedingungswerk lesen. Das muss lediglich das passende sein .
- muss dann auch noch der Preis passen.
Es sollte ein günstiger, aber es muss kein extrem günstiger Versicherer sein. Der Vertrag würde ohnehin (voraussichtlich) zum 01.01.16 gekündigt werden. Da möchte HRE auch keinem Vermittler das Risiko aufbürden, weil der für die paar Provisionskröten überproportionalen Aufwand hätte. Später ginge es wieder zum bisherigen Versicherer zurück.
Hab mal schnell gesucht und die huk24 sieht da passend aus in
den Bedingungen (regelmäßig).
Kann es sein, dass hier ein Irrtum (ältere Bedingungen) vorliegt? https://www.huk24.de/content/dam/huk24/bedingungen_p… Beim Suchwert „Übernahme“ oder „Dritten“ wird gar nichts für den fiktiven Fall gefunden.
Ebensowenig beim Überfliegen. Scheinbar gibt es bei der huk24 keine SFR-Übertragung aus dem Vertrag eines Dritten.
vhv, spk, ergo- geht nicht (überwiegend).
Richtig. ABER HRE hat sich auch nochmal so seine Gedanken gemacht. HRE will lediglich auf der rechtl. sicheren Seite sein, nutzt aber eventuelle Formulierungslücken auch aus. Es wird nun spitzfindig. https://www.vhv-partner.de/docroot/druckstueck/downl…
Liest man das Bedinungswerk i.6.1.3 i.V.m. i.6.2.3 (das dürften die Standardbedingungen des GDV sein) sehr aufmerksam, dann fällt auf, dass
die Formulierung mit „überwiegend“ sich auf einen „Zeitraum“ bezieht, der nicht in einzelne Unterzeiträume unterteilt ist. Soll heissen: Wird eine SFR-Übertragung für SFR 30 begehrt, so bezieht sich i.6.1.3 auf diese 30 Kalenderjahre. In diesen 30 KJ war HRE der überwiegende Fahrer des Fahrzeugs. Es gibt lediglich 3 oder 4 Jahre, bei denen er immer noch der regelmäßige Fahrer, aber nicht der überwiegende Fahrer war (bspw. nur 33% der Nutzung). HRE konnte ebenfalls Einblick in ein Formular nehmen, welches er bei Beantragung unterzeichnen müsste.
In dem Formular hat er lediglich folgendes zu bestätigen: „Hiermit wird erklärt, dass der Versicherungsnehmer in der Zeit vom ________________ bis ________________ das Fahrzeug (auch Vorfahrzeuge) des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hat (bitte Führerscheinkopie beifügen), und zwar [] regelmäßig [] mit folgenden Unterbrechungen“
Nun wird sich die Versicherung vorhalten lassen müssen, dass HRE über den insgesamten Zeitraum betrachtet (alle 30 Jahre als eine Einheit gesehen) der überwiegende Fahrer des Fahrzeugs war. Denn anderenfalls hätte der Versicherer darauf hinweisen müssen, dass hier beispielsweise die Kalenderjahre einzeln zu betrachten sind.
In dem Formular, welches unterzeichnet werden müsste und auf dessen Rückseite auch die fraglichen Passi stehen, bestätigt HRE bezogen auf einzelne Zeiträume (vgl. die Stelle mit Unterbrechungen) lediglich, dass er das Fahrzeug regelmäßig nutzte.
Zusammenfassung:
- HRE war über 30 Jahre betrachtet (Zeitraum gem. Bedingungen) der überwiegende Nutzer.
- HRE war über 30 Jahre - auch in den Zeiträumen, in denen er das Fahrzeug nicht überwiegend nutzte - stets der regelmäßige Fahrer. Nicht mehr und nicht weniger wird im Formular abgefragt.
- Der Versicherer könnte sich nicht darauf berufen, dass man sich ja hätte denken können, dass die überwiegende Nutzung in jedem einzelnen Kalenderjahr (oder noch kleineren Zeiträumen) vorliegen musste.
Du verstehst??? HRE fühlt sich - bei exakter Betrachtung - berechtigt, so vorzugehen. Selbst wenn er als advocatus diaboli aus Sicht des Versicherers hier eine andere Interpretation der Bedingungen (zu Ungunsten von HRE) unterstellt.
Wie siehst Du den Gesamtfragekomplex bei näherer Betrachtung?
Der Hintergrund: Der Dritte hatte noch einen weiteren Sohn, der unter Umständen einen begehrlichen Blick auf den SFR werfen könnte, um HRE eins reinzuwürgen. Dabei hätte dieser Bruder genau nullkommanull Chancen sich den SFR übertragen zu lassen, falls er nicht 100% falsche Angaben machen würde. Da will sich HRE vorab nach allen Seiten absichern.
Gruß
vdmaster