Sgduh, ich habe eine Frage zum Erbrecht. Mein

… Opa ist vor 25 Jahren verstorben und hat seine 2. Frau als Vorerbin und alle 4 Kinder aus 3 Ehen als Nacherben eingesetzt. Ein Schreiben vom Gericht liegt vor. Die Vorerbin ist nun vor 2 Jahren verstorben. Sie hat ein eigenes Testament hinterlassen und es wurde ein Erbschein ausgestellt. Dabei wurde ein Teil der Nacherben nicht berücksichtigt. Das 2. Nachlassgericht wurde von den Erben nicht informiert, dass bereits ein altes Testament vorliegt. Voraussichtlich haben vor 2 Jahren nur 2 der ursprünglich eingesetzten Nacherben , durch das neue Testament, ein Erbe erhalten. Frage: An wen wendet man sich jetzt um zu erben, was ist, wenn das Haus bereits verkauft wurde und das Vermögen ausgegeben wurde ? Vielen Dank , für Ihre Rückantwort, mfg Helga Lischka