Hallo @Brainstorm64!
So klar finde ich das nicht.
Beim Schleswig-Holstein-Ticket gilt laut Bahn:
Wann ist mein Schleswig-Holstein-Ticket gültig?
Mit dem Schleswig-Holstein-Ticket können Sie an einem Tag Ihrer Wahl von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages reisen. An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ist das Schleswig-Holstein-Ticket sogar von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages gültig.
Unten auf der Seite gibt es nebenbei auch Beförderungsbedingungen, welche auch nur „von 9 Uhr“ reden, und zusätzlich diesen Passus enthalten:
3.3.3 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Das heißt, wenn man um 8:45 mit der Regionalbahn fahren will, braucht man ein Ticket. Wenn man erst um 9:15 fahren will, dann nicht. Das ist klar. Aber wenn wie jetzt, im Sommer, die Gleise so verbogen sind, daß alle Züge ne halbe Stunde Verspätung haben, muß die Oma den Zug, der um 9:15 kommt also fahren lassen, weil der eigentlich um 8:45 kommen sollte, und muß um 9:45 den nehmen, der um 9:15 kommen sollte? Tut mir leid, das kann ich aus dem Zitat nicht erkennen.
(Manche Webseiten wiederum nennen die planmäßige Abfahrtszeit als maßgeblich. Ich glaube, da müßte man mal ne Verbraucherzentrale drauf ansetzen.)