SHAEF-Gesetzgebung Gültigkeit?

Guten Tag,

Im Geschichtsunterricht behandelten wir gerade das Ende des Deutschen Reiches (III).

Die Militärreagierung hat ja die Militärgesetzgebung für das besetze Gebiet (Deutschland), proklamiert oder verkündet (aujedenfall war es Gesetz, bin kein Jurist).

Wer nicht weiß was die SHAEF-Gesetzgebung ist.
http://www.scribd.com/doc/15970130/SHAEF-Militaerges…

Als ich nach der Gültigkeit dieses Gesetzes bei Google gesucht habe, bekam ich keine Antwort, vielmehr waren dort rechtsradikale Seiten (Vereinigungen) die sich auf diese Gesetzgebung begründet haben. Da diese Gesetzgebung jetzt 64 Jahre alt ist, ist sie vielleicht schon veraltet?

Es stellt sich aber die Frage, warum wurde diese dann nicht schon längst aufgehoben, denn das würde vielen rechtradikalen ihre Stützen nehmen. In der Gesetzgebung steht wie einige meinen, dass es Gesetz ist bis Deutschland einen Friedensvertrag hat, naja wir haben einen Waffenstillstand und den 2+4 der aber auch keiner ist.

Ich habe aber auch gelesen, dass der Rechtsgrund für die Schaffung und Existenz der UNO in dieser Gesetzgebung ist. ( Ist aber Zweifelhaft)

Ein Zuschauer beim Presseclub beim Sender Phoenix hatte die selbe Frage, nur bekam er keine Antwort.
http://www.youtube.com/watch?v=1d7H5G_VPvo

Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort :smile:

Als ich nach der Gültigkeit dieses Gesetzes bei Google gesucht
habe, bekam ich keine Antwort,

Kein Wunder, denn in dem Sinne wurden sie schrittweise durch nationales deutsches Recht ersetzt.
Ich will das jetzt nicht in aller Länge ausführen, weil das wirklich viel Text wäre, aber geh auf der Zeitleiste von 1949 ausgehend vom Besatzungsstatut über die 1955 inkrafttretenden Pariser Verträge (durch die die Masse der obigen Normen keine Gültigkeit mehr hatten bzw. nur noch in Berlin) zum 2+4 Vertrag mit dem Deutschland seine volle Souveränität wiedererlangte.

Es gibt schlicht keine Grundlage mehr auf denen diese Normen Gültigkeit haben könnten, da Deutschland nach und nach wieder souverän geworden ist.

Gruß Andreas

Die Militärreagierung hat ja die Militärgesetzgebung für das
besetze Gebiet (Deutschland), proklamiert oder verkündet
(aujedenfall war es Gesetz, bin kein Jurist).
Es stellt sich aber die Frage, warum wurde diese dann nicht
schon längst aufgehoben, denn das würde vielen rechtradikalen
ihre Stützen nehmen. In der Gesetzgebung steht wie einige
meinen, dass es Gesetz ist bis Deutschland einen
Friedensvertrag hat, naja wir haben einen Waffenstillstand und
den 2+4 der aber auch keiner ist.

Hallo Harald,
Artikel 7 des 2+4Vertrages sagt folgendes aus:
„(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“
Ich denke damit wäre die Besatzungszeit zu Ende gegangen.
Gegen die Rechtsradikalen kannste noch so reden, die haben immer was zu stänkern.

Allerdings haben sie in dem Bezug recht, das das deutsche Volk erst die Vollständige Souveränität erlangt, wenn es sich eine Verfassung gegeben hat.
Die haben wir nämlich nicht, gehört aber zu jeder, ich sag mal, Unabhängigkeitserklärung dazu.

grüsse borthi

Ok also gelten die SHAEF nur noch in Berlin, dann kann man sich auch das Urteil von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski im Jahr 1996 erklären.

„Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs “Kommerzielle Koordinierung” in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGH St 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.“

Und zur 1sten anwort? wie soll man das Militärrecht auf Nationales Recht übertragen? z.B. die Medienhoheit? haben wir nicht freie Medien?

Ok also gelten die SHAEF nur noch in Berlin, dann kann man
sich auch das Urteil von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski im
Jahr 1996 erklären.

Nein, sie gelten nicht mehr, aber sie galten in Teilen noch bis zum 2+4 Vertrag - insbesondere eben in Berlin.

Und zur 1sten anwort? wie soll man das Militärrecht auf
Nationales Recht übertragen?

Entweder es wird durch ablösende Regelungen ersetzt oder es wird schlicht unwirksam, durch die staatliche (Teil-)Souveränität…

z.B. die Medienhoheit? haben wir nicht freie Medien?

Klar haben wir die.

Gruß Andreas