Shisha & Cocktailbar Nichtraucherschutzgesetz - Fragen zur Gründung

Wir wollen ggf. eine Shisha & Cocktailbar inkl. Vor-Ort Store (für Shisha & Tabak) + Onlineshop (für Shisha & Tabak) in Schleswig-Holstein eröffnen. Dazu müssen wir ja das Nichtraucherschutzgesetz beachten. Wie verhält es sich, wenn man die Kombination anbieten möchte von Cocktail & Shishabar für Nicht- und Raucher? Gerne würden wir eine Option anbieten wollen, die eher als Cocktailbar angesehen wird, aber in einer Trennung z.B. Raumtrenner durch Glaswand, ein Bereich geschaffen wird wo wir Shishas + Cocktails anbieten kann. Wie sehen da die Auflagen bzw. die Gesetzeslage aus? Welche Umsetzungsmöglichkeiten haben wir? Meines wissens gibt es ja auch eine max. Gastflächengröße für Shishabars, was wenn man da drüber ist? Welche Möglichkeiten hat man dann? All diese Informationen benötigen wir zwecks weiterer Planung für unseren Businessplan bzw. zur passenden Objektfindung. Danke

Wie wäre es ( oder ist das zu einfach ? )wenn du dich an einen Fachmann/-frau wendest, also z.B. einen Architekten. Oder mache einen Termin beim Bauamt und bitte um ein Erstgespräch zur Vorabinfo.

2 Nutzungen sind kritisch bis nicht durchführbar. Entweder rauchfreie Cocktail-Bar oder Shisha-Bar.
Raumteiler geht nicht, denn mindestens beim Zugang wird die Tür geöffnet und Rauch kann in den Nichtraucherbereich gelangen. Es ist also nicht die Raumgröße das Problem sondern die doppelte Nutzung. Man kann den großen Raum richtig mit Trennwand teilen und schafft von außen 2 Eingänge. Dann sind das 2 Ladenlokale mit 2 unterschiedlichen Nutzungen und man kann in jedem Ladenteil die jeweiligen Vorschriften einhalten. Interne Verbindungstür geht dann sehr wahrscheinlich .

MfG
duck313

Hier ist was verloren gegangen !

Es muss lauten : Innere Verbindungstür geht dann sehr wahrscheinlich nicht, jedenfalls nicht direkt in der Trennwand sondern allenfalls über Nebenräume.

Sinnvoll wäre auch ein Gespräch mit der Stelle, die den Laden genehmigen soll.