Shisha-Lounge anmelden als?

Hallo Liebe Community,

ich möchte in den nächsten paar Monaten anfangen, eine Shisha Lounge zu eröffnen.

Angeboten werden Softgetränke & Alkoholische Getränke.
Kein Essen…

Meine Frage ist jedoch, als was muss man mittlerweile eine Shisha lounge beim Gewerbeamt anmelden?
Als Gaststätte? Dann muss ich den laden schon in ca 2 Jahren wieder Dicht machen wegen dem Raucherschutzgesetz…

Wie sieht es denn aus wenn ich es als Kulturverein anmelde? Raucherclub?
Geht das? Was sind die Vor und Nachteile?

Was die Haftung angeht eindeutig eine ltd, aber fürs erste wirds vermutlich eine gbr sein?
Und was, da Shiatsusteine kein Tabak sind, fällt es nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Also würde ich es als Duft-Lounge oder ähnlich :smile: anmelden. Eine Gastronomie/Lounge mit Schanklizenz für alkoholische Getränke. Wenn die eine genauere Beschreibung wollen, dann würde ich sagen dass mit Shiatsusteinen das inhalieren oder so von Düften in der Bar möglich ist.
Jedenfalls würde ich nicht rauchen verwenden, könnte nicht genehmigt werden.

Clubs und Verein kannst knicken, das funktioniert nicht. Die Sache mit den Clubs ist schon lange durch und als Verein müsste man ein Vereinsheim mieten, was heißt du dürftest nicht der Pächter der Lokalität sein, in dem deine Lounge ist und dürftest auch nicht immer das ganze Lokal mit deinen „Vereinsmitgliedern“ füllen, nicht zu vergessen sind die Vereinsanmeldung/Gründung, die Beiträge kassieren, man braucht also auch einen Kassier, Vorstand, Schriftführer usw., eine Satzung die genau darauf ausgelegt ist usw. Ich hab schon mal so einen Verein mitgegründet, das ist eine Schinderei und riesen Bürokratie. Jährlich eine Hauptversammlung aller Vereinsmitglieder usw. Das kann man vergessen.

Viele Grüße
Felix