Hallo,
ich habe ein kleines Nebengewerbe, für das eine eigene Homepage, ein ebay-Verkäuferprofil und eine Facebook-Seite gibt.
Gestern hat mich der Anruf einer Kundin erreicht, die mir erzählt hat, dass es einen Shop gibt, der meinen Namen benutzt und zu allem Übel noch das Gleiche verkauft wie ich. Dieser Shop hat auch eine Facebook-Seite und zudem einen Shop bei Dawanda (mit „meinem“ Namen - sogar die Schreibweise ist identisch!!!).
Kann ich gegen den „Namensklau“ vorgehen? Oder muss ich mir das gefallen lassen?
Zur Info: Meine Facebook-Präsenz ist 10 Monate älter und das Gewerbe habe ich schon 1 Jahr angemeldet, bevor diese Person ihren Dawanda-Shop eröffnet hat. Wenn man bei Google nach dem Namen sucht, stehe ich auch ganz klar an 1. Stelle.
Schon im Voraus vielen Dank für eure Hilfe!!!
Wenn Du keine Marke angemeldet hast, sind Deine Chancen geringer. Aber gewisse Namensrechte hast Du durch Dein Gewerbe auch so erreicht. Zur Durchsetzung Deiner Namensrechte, aber bitte an einen Anwalt wenden.
Hallo,
ein Schutz eines Namens kann sich ergeben aus:
-Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (§ 3 Abs. 1 MarkenG)
-durch umfangreiche Benutzung und Erlangung der Verkehrsgeltung (sogenannte Benutzungsmarke) oder durch notorische Bekanntheit, als Notoritätsmarke. Das trifft auf Produkte wie Uhu, Tesa Film, Tempo Taschentücher etc. zu, hier aber wohl kaum anwendbar.
Zudem: Sofern Du kein eingetragener Kaufmann bist, darfst Du eine Gewerbe nur unter deinem eigenen Namen führen. Die Führung einer anderen Firmenbezeichnung ist nicht zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Firma
Und was man nicht benutzen darf ist schwer zu schützen.
Bei der „anderen“ DaWanda handelt es sich laut Impressum um eine GmbH. Somit ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, was eher ein Problem für Dich bedeutet. Eine Recherche bei DPMA hat auch ergeben, dass sich das Unternehmen die Marke hat schützen lassen: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/…
An Deiner Stelle würde ich mit sofortiger Wirkung den Namen nicht mehr verwenden, denn wenn hier einer riesen Probleme bekommen könnte, dann bist Du das.
Gruß
S.J.
Die erste Frage wäre, ob der Name überhaupt schutzfähig ist - das hängt davon ab, wie der Name lautet.
Hallo fleecie!
Prinzipiell entstehen Kennzeichenrechte aus geschäftlichen Bezeichnungen bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme gewerblicher Tätigkeiten (vgl. § 5(2) des Markengesetzes). Insofern kann hier bereits ein Unterlassungsanspruch nach § 15 Nr. 2 und 4 Markengesetz (oder eventuell § 12 BGB) entstanden sein. Wenn das Nebengewerbe auch ordnungsgemäß angemeldet ist, kann eventuell auch ein Unterlassungsanspruch nach § 37 HGB (Handelsgesetzbuch) bestehen.
Es wird zu prüfen sein, ob tatsächlich Verwechslungsgefahr der beiden Kennzeichen besteht. Wenn die Geschäftbezeichnungen identisch sind, sollte das bejaht werden können. Ferner muss derjenige, der den Unterlassungsanspruch geltend macht, auch beweisen bzw. zumindest schlüssig darlegen können, dass er das ältere Recht besitzt - das ist manchmal mit gewissen Problemen verbunden.
Insgesamt rate ich aber dringend, rechtlichen Beistand eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz zu suchen, sonst kann man sehr schnell in Probleme geraten.
Beste Grüße,
Christoph
Dafür würde ich einen Anwalt fragen. Nur durch Nutzung und ohne Anmeldung bzw Schutz wird das nur über eine Klage wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gehen.
Hast Du den Kopierer mal angeschrieben und darauf hingewiesen? Vielleicht geht ja was auf gütlicher Einigung.
Tomdebeck