Servus,
ob und wie der Betreuer da etwas tun kann, hängt davon ab, wie die Gerichte und Behörden (insbesondere Polizei, aber auch Gesundheitsämter usw.) des betreffenden Landes mit ihren Gegenübern in Deutschland zusammenarbeiten. Deutsche Polizei hat im Ausland nichts zu melden - wenn Moritz Eisner und Bibi Fellner mit Max Ballauf und Freddy Schenk zusammen ermitteln, dann ist das in erster Linie eine Tatort-Phantasie.
Falls die Betreung im Zusammenhang mit irgendwelchen Auffälligkeiten aus dem Bereich der Psychiatrie angeordnet worden ist, wird der Betreuer im Zweifelsfall einen viel einfacheren Weg gehen: Nämlich ganz unabhängig von formalen Rechten und Berechtigungen die polnische Polizei über den Sachverhalt informieren und sich darauf verlassen, dass die Behörden anderer Länder betreffend Unterbringungsrecht viel weniger sorgfältig per Gericht beaufsichtigt und kontrolliert werden und viel einfacher (so wie es beiläufig bei uns bis in die 1970er Jahre auch war) schon mal eigenmächtig, quasi willkürlich, jemanden hopp nehmen können, „bevor er etwas anrichtet“. Ich kenne das polnische Unterbringungsrecht nicht, aber ich traue da außer Dänen, Norwegern, Italienern und Niederländern eigentlich niemandem in Europa besonders weit über den Weg…
Schöne Grüße
MM