Hallo,
das Thema ist nicht, ob es ein „kleineres Übel“ ist, sondern was das Gesetz dazu sagt:
Ich zitiere §3.11 des Tierschutzgesetzes:
Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, d as durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. (Hervorhebung durch mich).
Wenn dich jemand anzeigt, bist du nicht nur deine Rassekatzen schneller los, als du „Tierschutzverein“ sagen kannst, sondern hast auch mit weiteren Strafen zu rechnen.
Übrigens wird die Wirksamkeit dieser Geräte weit überschätzt. Lass deine Katzen ein einziges Mal so erschrecken, dass sie panisch fliehen, dann sind sie ruckzuck aus dem Wirkungsbereich des Bandes draußen. Beim Versuch, zurückzukommen, kriegen sie dann den nächsten Stromschlag, was ihre diesbezügliche Bereitschaft kaum erhöhen dürfte.
Und: Es gibt Katzen, für die der Schmerzreiz erst der Auslöser ist, abzuhauen, weil sie dem Schmerz entgehen wollen.
Schöne Grüße,
Jule