Hallo,
Ja genau das ist die Frage.
was?
Wenn der Vertrag besagt dass das
Fahrzeug in meinen Besitz über geht oder dass es zur Schulden
tilgung genutzt werden kann, heisst das dann das er es
verkaufen muss oder das ich das tue?
Besitz ist nicht das gleiche wie Eigentum. Der Besitzer hat, wenn er nicht gleichzeitig Eigentümer ist, nicht das Recht, einen Gegenstand zu verkaufen, wenn er nicht ausdrücklich dazu berechtigt wurde - also eine entsprechende Vollmacht hat.
Das fahrzeug würde ja so oder so zur tilgung genutzt wenn es
einmal gepfändet ist.
Das ist alles ziemlich kraus. Man darf getrost davon ausgehen, daß der abzuschließende Vertrag am Ende nicht das bewirkt, was bewirkt werden soll. Man kann Euch eigentlich nur raten, einen Anwalt aufzusuchen.
Gruß
C.