Sicherheitsabstand bei stehenden fahrzeugen?

wer hat schuld?? bei ausfahrten kommt es manchmal vor dass mann sich zu weit rauswagt, und den rückwärtsgang betätigen muss, um einen unfall zu vermeiden. darf das hinter mir stehende fahrzeug an meiner stossstange kleben(2 cm), oder ist er verpflichtet einen sicherheitsabstand einzuhalten.
vielen dank für antworten

Also den geschilderten Sachverhalt versteh ich in keinster Weise ! !
Aber zum Theam Sicherheitsabstand sei gesagt = halber Tachowert. Wenn also der Nachfolgende auf ein stehendes Fahrzeug mit 1 km/h auffährt, dann wäre dass ein Sicherheitsabstand von 0,5 m. Wenn er noch langsamer fährt. . . . .
Und beim Rückfärtsfahren obliegt dem Fahrer eine BESONDERE Sorgfaltspflicht ! ! !

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Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, ist das nachfolgende Auto „unverschämt“ dicht hinter das (an der Ausfahrt stehende) Auto aufgefahren. Als der Vordermann dann zurück musste, weil er sich zu weit in die Kreuzung gewagt hatte, hat es entweder gekracht oder es war kurz davor.

  1. kann ich mich dem Vorredner anschliessen, dass beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht anzuwenden ist. Wenn man z.B. damit einen Unfall verursacht und „die Grünen“ kommen um ihn aufzunehmen, ist man erstmal ein Verwarnungsgeld los.

  2. wenn ich an eine rote Ampel komme und da steht jemand, halte ich da auch nicht 3 Meter Platz. Ich rechne nicht damit, dass der den Rückwärtsgang einwirft und Gas gibt

  3. habe ich mal (zugegebenermassen lange her) in der Fahrschule gelernt, dass es ein „in die Strasse tasten“ eigentlich gar nicht geben darf. Entweder man sieht was oder man lässt sich einweisen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi!

Ein typischer Fall von „ich habe Mist gebaut und will nicht dafür gerade stehen“…

wer hat schuld??

Derjenige, der gegen den stehenden Wagen des anderen fährt, würde ich sagen.

bei ausfahrten kommt es manchmal vor dass
mann sich zu weit rauswagt, und den rückwärtsgang betätigen
muss, um einen unfall zu vermeiden.

Echt? Mir passiert so etwas eigentlich nicht.

darf das hinter mir
stehende fahrzeug an meiner stossstange kleben(2 cm), oder ist
er verpflichtet einen sicherheitsabstand einzuhalten.

Berühren darf er sie nicht, auf 1 mm auffahren schon, würde ich sagen.

vielen dank für antworten

Gerne.

IANAL.

Gruß,

Mathias

Andere Meinung
Entgegen der Meinung der anderen Poster, vertrete ich jetzt mal folgende These:

Die StVO sagt klar: Ich habe mich vorausschauend und der Situation angemessen zu verhalten.

Durch dichtes Auffahren kann ich jemanden behindern.

–> Teilschuld???

Moin, MrMoods,

Durch dichtes Auffahren kann ich jemanden behindern.
–> Teilschuld???

mit der Argumentation dürftest Du mir eine reinhauen, wenn ich nach Knoblauch rieche und Dir zu nahe komme :wink:

Dass beim Aufrücken an eine Ampel sehr dicht aufgefahren wird, ist täglicher Brauch. Wenn nun mein Vordermann den Rückwärtsgang einlegt, zB aus Angst, weil ein 40-Tonner um die Ecke will, muss er mir Gelegenheit geben, ebenfalls zurückzusetzen. Er kann nicht einfach sein Risiko auf mich abwälzen.

Gruß Ralf

Hallo erstmal,

wer hat schuld?? bei ausfahrten kommt es manchmal vor dass
mann sich zu weit rauswagt, und den rückwärtsgang betätigen
muss, um einen unfall zu vermeiden. darf das hinter mir
stehende fahrzeug an meiner stossstange kleben(2 cm), oder ist
er verpflichtet einen sicherheitsabstand einzuhalten.

Wenns kracht ist alleine der Vordermann dran. Erklärung ganz einfach: Er hat beim Rückwärtsfahren ganz besonders aufzupassen. Man stelle sich nur vor, der Hintermann hat einen Meter Abstand gehalten, und ein Kind nutzt diesen um zwischen beiden Fahrzeugen hindurchzugehen. Dürfte der Vordermann das Kind ungestraft übermangeln???

Wenn ich sehe, dass ich nochmal zurück muss, dann muss ich mich eben vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist. Ob es nett/sinnig vom Hintermann ist, so dicht aufzufahren, steht auf einem anderen Blatt, aber wenn der so schon auf der Stoßstange klebt, dann kann ich eben nicht zurück, genausowenig, wie wenn da gerade ein Kind steht.

Gruß vom Wiz

Hi,

Im stehenden Verkehr und beim Anfahren gelten die üblichen Abstandsregeln (halber Tacho) nicht.

Der Vordermann muss zurück, da er zunächst die Vorfahrt missachtet hat… gegenüber diesem Fahrfehler tritt auch die Betriebsgefahr des hinteren Fahrzeuges zurück.

Grüße, M.

Entgegen der Meinung der anderen Poster, vertrete ich jetzt
mal folgende These:

Entgegen Deiner Meinung vertrete ich folgende These

Die StVO sagt klar: Ich habe mich vorausschauend und der
Situation angemessen zu verhalten.

Das sagt sie. So, oder so ähnlich.

Durch dichtes Auffahren kann ich jemanden behindern.

Das musst du mir mal erklären. In Deutschland ist der Verkehr immer noch vorwärts gerichtet.
Und wenn der Pkw vor mir an der Ausfahrt steht, dann darf ich darauf vertrauen, dass er auch vorwärts auf die Straße fährt

–> Teilschuld???

Im § 9 StVO steht
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen

Weitere Überlegungen über Schuld, Teilschuld o.ä. ? ? ? ?

Durch dichtes Auffahren kann ich jemanden behindern.

Das musst du mir mal erklären. In Deutschland ist der Verkehr
immer noch vorwärts gerichtet.

Ok, hat jetzt nichts mehr mit dem Fall hier zu tun, aber wenn Du unbedingt ein Beispiel willst:

Du stehst an einer roten Ampel und fährst Deinem Vordermann auf 1mm auf, weil Du es ja darfst und es total geil findest. Von hinten kommt ein Fahrzeug mit Wegerechten.

–> Du kannst den Weg nicht freimachen, weil Du nicht rangieren kannst.

Worunter fällt das? Ich würde sagen, das war nicht vorausschauend genug.

1 Like

Moin,

Im stehenden Verkehr und beim Anfahren gelten die üblichen
Abstandsregeln (halber Tacho) nicht.

Kunststück. Bei stehendem Auto wäre selbst der volle Tachowert Null :wink:

SCNR
Gruss Jakob

1 Like

Kunststück. Bei stehendem Auto wäre selbst der volle Tachowert
Null :wink:

äh, ja, stimmt natürlich…

Hallo

  1. habe ich mal (zugegebenermassen lange her) in der
    Fahrschule gelernt, dass es ein „in die Strasse tasten“
    eigentlich gar nicht geben darf. Entweder man sieht was oder
    man lässt sich einweisen.

Das habe ich auch gelernt. Und ich habe meinen Fahrlehrer sagen hören, dass man die Hinterreifen des Vordermanns (an der Ampel) noch sehen können soll, wenn man hinter ihm an der roten Ampel wartet.
Vielleicht wäre das ein sinnvolles Maß für den Abstand zu stehenden Autos?
Allerdings steht das bestimmt nirgendwo geschrieben, also nur so eine Idee.
IANAL, versteht sich.

Gruss Hans-Jürgen
***

Gruß,
Sabine