Sicherheitsbestimmung für Glasfaserverarbeitung?

Hallo!

Mich wurmt da eine Frage.
Und zwar bin ich eigentlich gelernter Elektriker,
da mein Betrieb auch Internetprovider ist
und im Lichtwellenleiternetzausbau Personalmangel hat
wurde ich auch zum Spleisser angelernt.

Öfter schon habe Ich gehört dass die kleinen Partikel
die so beim spleissen anfallen sich unter die Haut
bohren können und sich im Herz ablagern können.
Dort können sie angeblich bis zu 15 Jahren spätern noch tödliche Herzprobleme hervorrufen. Hab mit meinen Kollegen darüber geredet aber die reden das klein und meinen so schlimm wäre es nicht. Aber was wenn doch? Habe neulich Mitarbeiter der ASFINAG gesehen beim spleissen, und die trugen so richtig, richtig dicke Schutzanzüge. Hab sie dann gefragt warum und die meinten natürlich wegen der Gefahr die vom LWL ausgeht. Um Gottes Willen!? Ist die Gefahr wirklich so hoch? Wir spleissen in meinem Betrieb immer im T-Shirt und normaler Jeans!
Ist sich mein Arbeitgeber einfach nur der wahren Gefahr nicht bewusst oder ist die Gefahr einfach nicht so hoch? Ein Kollege meinte die Partikel müssten schon in eine tiefe, offene Wunde gelangen damit die gefährlich werden können, aber vielleicht spekuliert er ja auch nur?

Ich hoffe jemand von Euch kennt die Wahrheit und verrät sie mir!
Vielen Dank im voraus,
B3Gi

Öfter schon habe Ich gehört dass die kleinen Partikel
die so beim spleissen anfallen sich unter die Haut
bohren können und sich im Herz ablagern können.
Dort können sie angeblich bis zu 15 Jahren spätern noch
tödliche Herzprobleme hervorrufen.

Hallo,

ich denke das ist eine Modernisierung der Legenden von Tigerhaaren als Mordwaffe. Dürfte beides Unsinn sein - ich habe früher mal (hobbymässig) Boote aus GFK gebaut und dabei mit Sicherheit mehr Glasfaser-Bruchstücke in der Haut gehabt als du mit Datenübertragungsfasern in einer Million Jahren einfangen kannst (und wieso überhaupt - zerhäckselt du die Lichtleiter statt sie anzuschliessen?). Ist nur unangenehm, aber heute würde ich eine Atemmaske tragen.

Ich hoffe jemand von Euch kennt die Wahrheit und verrät sie
mir!

Das ist zuviel verlangt, Reinhard

Hallo!

„Öfter schon habe Ich gehört dass die kleinen Partikel
die so beim spleissen anfallen sich unter die Haut
bohren…“

Die Glasfaser wird angeritzt und gebrochen. Unter dem Mikroskop erkennt man, dass es bis dahin im Idealfall keine Bruchstücke gibt. Einzelne winzige Abplatzungen können dennoch vorkommen. Viel mehr kleine Partikel entstehen beim Schleifen von Faserstirnflächen. Es handelt sich aber um kleine Mengen, die zudem im Wasser schwimmen, weil man trocken nicht schleifen kann. Was unbedenklich ist und wo Gesundheitsgefahren drohen, ist wie immer eine Frage der Dosis. Wenn Dir in der Küche ein Glas zu Boden fällt, ist der Menge winzigster Splitter, die wie Minigeschosse durch die Gegend schießen, um Zehnerpotenzen größer als beim Brechen oder Schleifen einer Glasfaser mit 125 µm Durchmesser.
Lästig können abgebrochene Faserabschnitte wirken, die sich durch die Haut einer Fingerkuppe bohren und sich mit einer Pinzette nicht packen lassen. Wer nicht gerade Hände wie Reibeisen hat, spürt das u. U. tagelang. Mit einem Entlöter kann man versuchen, den Lästling herauszusaugen. Andernfalls hilft sich der Körper selbst und stößt den Eindringling innerhalb weniger Tage ab.
Es gibt sehr dicke Glasfasern bis 1 mm, als Sonderanfertigung noch dicker. An solchen Fasern kann man sich schmerzhaft verletzen. Von oraler Einnahme ist natürlich dringend abzuraten, aber wer macht das schon …

Vom Glas geht bei der Verarbeitung von Kommunikationsfasern keine Gefahr aus. Wo aber Glasfasern mit Epoxydharz eingeklebt werden, kommen allergische Reaktionen vor. Die allergene Wirkung von Epoxyharzen muss bei der Auswahl des Personals - einschließlich der im gleichen Raum arbeitenden Personen - beachtet werden.

Was sonst noch beim Umgang mit Glasfasern zu beachten ist: Bei dünnkernigen Kommunikationsfasern kann schon eine eingekoppelte Leistung im Bereich einiger zig µW zu einer augengefährlichen Energiedichte führen, wenn man das offene Faserende dicht ans Auge hält.
Es hat schon schwere Unfälle mit offenen Faserenden in explosionsgefährlicher Umgebung gegeben. Ursächlich ist die hohe Energiedichte bei dünnkernigen Fasern.
Darüber hinaus ist der Umgang mit Glasfasern nur gefährlich, wenn man sich die Kabeltrommel auf den Fuß fallen lässt :smile:

Gruß
Wolfgang

In der Lunge angekommen sind sie zerstörerischer als Asbest aber sie bringen Geld. So einfach ist das.
Gruss George

Moin George,

In der Lunge angekommen sind sie zerstörerischer als Asbest
aber sie bringen Geld. So einfach ist das.

hättest Du die güte für diese doch recht heftige Behauptung eine belastbare Quelle zu liefern?
Behaupten kann man alles.

Gandalf

1 Like

Hallo,

Was sonst noch beim Umgang mit Glasfasern zu beachten ist: Bei
dünnkernigen Kommunikationsfasern kann schon eine
eingekoppelte Leistung im Bereich einiger zig µW zu einer
augengefährlichen Energiedichte führen, wenn man das offene
Faserende dicht ans Auge hält.

Naja, auch hier spielt in erster Linie die Leitungsdichte auf der
Netzhaut eine Rolle und diese wird durch die Augenlinse bei kollimierter
Strahlung schnell recht hoch.
Da aber in jedem Medium auch Temperaturleitung eine Rolle spielt, kann
ich mir das nicht so ganz vorstellen.
Wenn du meist, das wenige mW Lichtleistung zu Augenschäden führen, gehe
ich voll mit. Einige 10uW liegt da aber noch über Faktor 10…20 drunter.

Es hat schon schwere Unfälle mit offenen Faserenden in
explosionsgefährlicher Umgebung gegeben.

Das interessiert mich sehr.
Um welche Randbedingungen geht es da?
1…2 mW oder einige 10 bis einige 100mW?

Gerade was die Leistungsdichte angeht, scheint es da einige übertriebene
Forderungen in neueen Normen zu geben. Da werden schon recht niedrige
Leistungsdichten als Ex-relevant deklarierrt.
Ich mußte mich mal damit auseinander setzen, weil irgend welche
Osteuropäer da Krümel kacken mußten.
Bei einem roten Laser mit ca. 1mW Leitung sollte der Nachweis erbracht
werden, dass davon keine Zündgefahr ausgeht. Laut Norm aber schon über
der zulässigen Leistungsdichte, wenn man solch einen Strahl auf wenige
mm² bzw. sogar weit unter 1mm² kollimiert.

Ich habe also den kollimierten Laserstrahl auf einen kleinen Thermistor
(Glasperle, D=ca. 1mm) gegeben und geschaut, was da an Erwärmung kommt.
Es war eher enttäuschend. Kaum 2…3 grd über Umgebungstemp. sind zu erreichen. Wenn kleinere Partikel getroffen werden, ist die Leistungsdichte
auch kaum höher, weil die überleuchtet werden. Dafür ist die Wärmekap.
aber viel zu gering, als dass ein Staubpartikel als Zünquelle taugen würde.
Auf massiven Flächen ist der Effekt wegen Wärmeleitung eh lächerlich.

Ursächlich ist die hohe Energiedichte bei dünnkernigen Fasern.

Für die Zündfähigkeit kann aber IMHO nicht nur die Leistungsdichte herhalten.
Auch den Gesamtleistung müßte einen bestimmten Wert haben.
Hohe Leistungdichten kann man auch mit winzigsten Leistungen erreichen,
die dennoch keinerlei Zündquelle darstellen, oder?
Gruß Uwi

Hallo!

Ursächlich ist die hohe Energiedichte bei dünnkernigen Fasern.

Tschuldigung, es muss Leistungsdichte heißen.

Für die Zündfähigkeit kann aber IMHO nicht nur die Leistungsdichte herhalten

Es gibt verschiedene Angaben zulässiger Leistungsdichten.
Die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften stellt einen Grenzwert für eine ungefährliche Bestrahlung des Auges oder der Haut dar. Abhängig von Wellenlänge, Bestrahlungsdauer, Abstand vom Faserende und numerischer Apertur kommt man z. B. bei 860 nm, 1.000 s Bestrahlungsdauer und 130 mm vom Faserende auf einen MZB-Wert von 6,68 W/m².

Für Ex-Bereiche gelten Explosionsschutz-Richtlinien, für Gase, Dämpfe, Nebel (Zone 0 und Zone 1, im medizinischen Bereich Zone G) und Stäube (Zone 10 und Zone 11). Für Zonen 0 und 10 sind im Spektralbereich 0,1 µm bis 1.000 µm zulässig: 5 mW/mm² für Dauerstrichlaser bzw. Dauerlichtquellen und 0,1 mJ/mm² für Impulslaser mit Impulsabständen von mindestens 5 s. Für die Zonen 1 und 11 dürfen 10 mW/mm² bzw. 0,5 mJ/mm² nicht überschritten werden.

Für sämtliche Zahlenwerte übernehme ich keine Gewähr. Verbindlich sind nur die Unfallverhütungsvorschriften und die Explosionsschutz-Richtlinien.

Gruß
Wolfgang