Sicherheitsgewerbe - Verstoß BGV C7

Hallo zusammen,

welche Konsequenzen drohen einem Unternehmer wenn er gegen die BGV C7 verstößt, genauer §18, Ausrüstung mit Schusswaffen ? Wäre dies dann eine Ordnungswidrigkeit, und welche behördliche Stelle würde den Verstoß überprüfen bzw. registrieren ?

Vielen Dank

§ 18 Abs. 2 der BGV C7 schreibt dem Bewachungsunternehmer vor, dass Schusswaffenträger regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde ihm oder einem Sachkundigen nachweisen müssen. Die Durchführungsanweisungen (DA) zum §18 BGV C7 konkretisieren diese Vorgaben: Als Minimalanforderung müssen die
Waffenträger mindestens einmal jährlich intern den Sachkundestand nachweisen sowie mindestens einmal pro Quartal ausreichende Schießleistungen erbringen. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben stellt nach § 28 BGV C7 eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 209 Abs. 3 Satz 1 SGB 7 mit einer Geldbuße bis zu € 10000.- durch die
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft geahndet werden kann.

Gruß
smalbop

Hallo,

gar keine…

„Papier ist geduldig“…(und das gilt auch für amtliche Waffenträger…)…

Für eine sichere Handhabung der Waffe in einer Verteidigungssituation
müsste nämlich JEDER Waffenträger mindestens alle 3 Monate auf eine
speziell dafür eingerichtete Schießanlage…das scheitert aber sowohl bei den Bewachungsunternehmen (als auch bei den staatlichen) schlicht
an der zu dünnen Personaldecke…

Bei den Privaten Sicherheitsunternehmen kommt zusätzlich noch der Kostendruck hinzu…das heisst im Klartext,das vielfach nur 1 Waffenträger auf dem Geldtransport ist und der Fahrer halt „nur Fahrer“ ist…mit der Konsequenz,das der Waffenträger den ganzen Tag nur am
„Schleppen“ ist und abends knitterkaputt ins Bett fällt.

Die BGV C7 (Geld-und Wertransporte) ist ein Witz…gemacht nach den Bedürfnissen der Banken…nämlich so Günstig wie möglich Geldtransporte durchführen…nur dank der modernen Technik
(GPS-Dauerüberwachung der Fahrzeuge,Live-Video über GSM usw.) ist überhaupt noch Sicherheit gewährleistet…