Naja, rechtlich ist das so eine Sache, Du kannst schon eine Sicherungskopie der Spiele anfertigen, solange Du das Original besitzt und die Kopie(n) nicht verkaufst oder sontiges. Wenn Du die Kopien verkaufen würdest, wäre das dann wohl nicht mehr so legal. Alternativ kann man die Spiele auch auf eine Festplatte kopieren, es gab da eine HDD für die PlayStation, die hierzulande aber nicht ohne weiteres erhältlich war, da SONY damit solche Kopien verhindern wollte.
Zu beachten ist auch, das die gebrannten Spiele nicht ohne weiteres auf Deiner PlayStaion laufen werden, dazu müsstest Du einen extra dafür ausgelegten CHIP in Deine PlayStation einbauen lassen, was dummerweise den Laser der PlayStation mehr als normal beansprucht, somit also die Lebensdauer der PlayStation verkürzt wird. Von SONY wird so etwas natürlich nicht gern gesehen.
Ich würde sagen, Du solltest der/demjenigen die Spiele nicht mehr ausleihen oder nur, wenn die Person dann für die Schäden aufkommt, da die Person ja Deine Spiele kaputt gemacht hat, solltest Du Schadenersatz verlangen, schließlich haben die Spiele Dich ja Geld gekostet. Schließlich trägt die Person die Verantwortung für die ausgeliehenen Spiele, die ja DEIN Eigentum sind.
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