eine bank lässt ihrem kunden seine bankkarte zukommen. wie sieht das genaue prozedere aus? besonders interessiert mich, wie es sich in einem fall verhält, wenn der kunde seine karte im bankautomaten der jeweilig zugehörigen bank vergisst. muss der kunde die karte manuell sperren lassen, macht das die bank automatisch, wird eine entsperrte karte per post verschickt usw…? wer haftet, wenn eine im automaten zunächst vergessene, nicht gesperrte karte per post zukommen lässt, diese aber nicht ankommt und dritte mithilfe der karte schaden verursachen? was sagt der gesetzgeber?
Hallo,
ich versuche dir mal die Infos zukommen zu lassen soweit mir diese bekannt sind:
eine bank lässt ihrem kunden seine bankkarte zukommen. wie
sieht das genaue prozedere aus?
Bei einer Neubestellung wird erst die PIN versendet und dann mit ein wenig Verzögerung die Karte.
besonders interessiert mich,
wie es sich in einem fall verhält, wenn der kunde seine karte
im bankautomaten der jeweilig zugehörigen bank vergisst. muss
der kunde die karte manuell sperren lassen, macht das die bank
automatisch, wird eine entsperrte karte per post verschickt
usw…?
Eine vergessene Karte wird im Zweifel gar nicht gesperrt. Wenn der Kunde weiß, dass er sie am Automaten vergessen hat und sie eingezogen wurde (z.B. tel. Auskunft der Bank), dann ist sie in sicheren Händen. Ist der Kunde unsicher, dann wird er sie natürlich sperren lassen. Die meisten Banken versenden die Karte anschließend auch entsperrt (genau wie neue Karten, sodass der Kunde sie sofort wieder einsetzen kann und nicht erst noch zur Bank muss.
wer haftet, wenn eine im automaten zunächst
vergessene, nicht gesperrte karte per post zukommen lässt,
diese aber nicht ankommt und dritte mithilfe der karte schaden
verursachen?
Auch hier wieder eher ein Bericht der Praxis. Sollte wirklich die Karte abhanden kommen auf dem Postweg, dann ist das Risiko für den Kontoinhaber gering, da ohne PIN nur Umsätze generiert werden können, die rückggabefähig sind (Lastschriften). In der Sparkassenorganisation z.B. gibt es auch Haftungsgrenzen, die für die Kunden gelten, wenn keine fahrlässige Handlung vorliegt (teilweise bei knapp 50€). In der Praxis habe ich es noch nie erlebt, dass ein Kunde jedoch beim Postweg auch nur einen Euro gezahlt hat, wenn was passierte.
was sagt der gesetzgeber?
Das weiß ich nicht.
Vg
Flo
Hi,
wie es sich in einem fall verhält, wenn der kunde seine karte
im bankautomaten der jeweilig zugehörigen bank vergisst.
die meisten GA in Deutschland sind so programmiert, dass sie kein Geld rausruecken, wenn man die Karte nicht vorher rauszieht. IdR wird der GA Benutzer die Karte also nicht dort vergessen. Es kann natuerlich passieren, dass der schusselige Benutzer meint, waehrend der Transaktion telefonieren zu muessen und dann nicht bemerkt, dass die Karte zum herausziehen angeboten wird (in welchem Fall die Karte aus Sicherheitsgruenden nach einem Timeout eingezogen wird). Da kann man allerdings nicht von vergessen reden. Und es kann auch passieren, dass die Mechanik des Automaten defekt ist und die Karte nicht weit genug rauskommt, dass man sie rausziehen kann (mir schon selbst passiert). In dem Fall wird auch die Karte eingezogen und das Geld nicht ausgegeben.
der kunde die karte manuell sperren lassen, macht das die bank
automatisch, wird eine entsperrte karte per post verschickt
nein, keine generelle Sperrung. Wenn der Kunde Angst hat, kann er die Notnummer seine Bank kontaktieren und ist damit auf der ganz sicheren Seite.[Empfiehlt sich im uebrigen auch, wenn die Karte in einem anderen Zahlgeraet (zum Beispiel Parkautomaten) blockiert ist]
Aber: Die Karte kann nach 3maliger Falscheingabe der PIN durchaus in dem Zustand sein, dass sie gesperrt ist. Und in diesem Fall könnte die Karte auch vom GA eingezogen werden.
verursachen? was sagt der gesetzgeber?
Transaktionen, die vom Kontoinhaber verursacht wurden, duerfen dem Konto belastet werden. Transaktionen anderer nicht.
Fragt sich immer nur, wer hier und ab wann in der Beweispflicht ist.
Gruss
n.