Sicherheitsmitarbeiter nach §34a GewO

Guten Tag,

Kann ein Beliebiges Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen und einsetzen, die einen 34a Schein nach der GewO besitzen ?

Hallo

Warum sollte das nicht gehen? Vielleicht wäre eine Konkretisierung hier hilfreich, um zu wissen, was sich hinter der Frage verbirgt…

Gruß,
LeoLo

Klar

Kann ein Beliebiges Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen und
einsetzen, die einen 34a Schein nach der GewO besitzen ?

Na klar können die das. Ob der MA 34a-geprüft ist oder nicht kann doch dem Unternehmen egal sein, wenn die den MA als Staplerfahrer, als Maurer, als Bürogehilfen oder was auch immer einsetzen.

Aber,
meinst du hingegen, ob das beliebige Unternehmen, nur weil die einen beliebigen 34a-geprüften MA, einstellt jetzt selbst Dienstleistungen nach 34a ausführen darf, dann sieht’s anderes aus!

Ja, ein Unternehmen möchte Dienstleistungen im Sicherheitsbereich anbieten. Die Mitarbeiter verfügen über die Gesetzlichen Anerkennungen (34a Schein).

Sollte eine Beschäftigung nicht Möglich sein, da dass Unternehmen an sich auch die nötigen Nachweise benötigt, an wen/was müsste sich das Unternehmen wenden ?