Es wird sehr häufig für Ladungen eingesetzt, für die es
unzureichend ist, häufig decken Gartenbauer oder Baubetriebe
damit ihr loses Material und Werkzeug damit ab („Besser als
nix“ - stimmt aber nicht),
Warum stimmt das nicht?
Es mag zwar technisch besser als nichts sein, aber bei der Kontrolle geht es um „reicht“, oder „reicht nicht“. Für „guter Wille“ oder „fast ausreichend“ gibt es keinen Rabatt.
Wer eins auf seiner Ladung hat, wird eher kontrolliert werden,
da man vermutet, dass es unzureichend ist.
Es ist nicht als Zusatz vorgeschrieben.
Davon würde ich auch ausgehen, ich habe lediglich angeführt,
dass ich die Argumentation von Imager nicht schlüssig fand.
Aussage eines leitenden Polizeibeamten der Autobahn-Polizei
NRW mit vier silbernen Sternen an der Uniform. (Mein
Bekannter)
und stolz auf ihn, wie Oskar…?!
Nö, eher der lässige Typ. Wollte damit nur sagen: Der hat sich voll auf LaSi spezialisiert und gurkt landesweit herum, um andere Sherrifs anzuleiten. Ich vertrau ihm in diesem Bereich zu 100%.
Und mir ging es darum, aufzuzeigen, was für einen Ruf diese „Tornetze“ bei der Polizei haben.
Dass etwas NICHT vorgeschrieben ist, lässt sich leider nur schwerlich beweisen.
Meine Ausgabe „Gesetze, Vorschriften, Verordnungen zur Ladungssicherung und zum Straßenverkehr“ mit der Beilage „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften“ und dem Zusatz „harmonisierte europäische Richtlinien“ und dem Anhang „Durchführungsvorschriften und Verwaltungsvorschriftten“ konnte mir bislang nicht zugestellt werden, da mein Haus nur über eine Brücke erreicht werden kann, die maximal 32t aushält. Zur Zeit sind 10 Hilfsarbeiter damit beschäftigt, das Schiff zu entladen und die Bücher auf die bereits wartenden 283 Sechzehntonner zu verladen.