Sicherung der Ladung bei Pkw Anhaenger.... Wie?

Hallo allerseits,

Herr X und Herr Y diskutieren ueber Folgendes: 

Herr X behauptet, seit geraumer Zeit sei bei beladenen Pkw-Anhaengern die Benutzung eines Netzes Pflicht. Herr Y behauptet, es sei lediglich die korrekte Sicherung der Ladung  Pflicht. Darauf behauptet X erneut, die Benutzung eines Netzes wuerde von der „Streckenkontrolle“ ueberprueft werden und bei Nichtvorhandensein eine Strafgeld faellig werden.

Wer hat nun recht?

Und anhand welcher Kriterien ueberprueft die Polizei tatsaechlich, ob eine Ladung korrekt gesichert ist?

Gruss
S.

Hallo
WAS für Ladung…DAS ist hier die Frage.

Ein Netz für „Grüngut“ z.B. , denn da ist ein "Spannband sinnlos.

Ein Spannband, oder auch zwei, für , sagen wir mal eine schwere Kiste;
da ist wohl das Netz überfordert.

ALSO: Ladungssicherung JA , aber Netz nicht immer…

Jörg

Hallo!

Nein, Ladungssicherung geht auch ohne Netz . Und Lastgurte sind stärker belastbar.

Netz nimmt man, wenn man viele kleinere lose Sachen hat, die man sonst überhaupt nicht einzeln sichern kann.
Typisch, Baustellenfahrzeug mit tausend Sachen von Eimer, Schaufel bis Hammer…

Hast Du auf dem Hänger einen Küchenschrank, dann brauchst Du kein Netz.  Gurt(e) reichen völlig aus.
Fährst Du Deine Gartenabfälle wie Strauchschnitt zur Deponie, na dann natürlich Netz.

Es kommt also auf die Art der Ladung an, wie man am besten sichert.

MfG
duck 313

mit anderen Worten: Du gibst Herrn Y recht.

Hi Donald,

Es kommt also auf die Art der Ladung an, wie man am besten
sichert.

in der Diskussion zwischen X und Y ging es nur darum, ob irgendwo ein Netz vorgeschrieben ist. Das man mit einem Netz das eine oder andere besser sichern kann, ist schon klar.

Gruss
S.

in der Diskussion zwischen X und Y ging es nur darum, ob
irgendwo ein Netz vorgeschrieben ist.

Nein, nach einer Vorschrift das ein Netz vorgeschrieben wäre könnte Herr X lange suchen und würde doch nichts finden.

Gruß Crack

Die Behauptung des Herrn X, wonach ein Netz grds. verpflichtend wäre, ist schon deshalb falsch, da sie etwa bei einem schweren zu transportierenden Gegenstand den Bestimmungen zur Ladungssicherung gem. § 22 StVO nicht entsprechen würde, wonach eine Ladung so zu sichern ist, dass sie „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ darf.

G imager

Die Behauptung des Herrn X, wonach ein Netz grds.
verpflichtend wäre, ist schon deshalb falsch, da sie etwa bei
einem schweren zu transportierenden Gegenstand den
Bestimmungen zur Ladungssicherung gem. § 22 StVO nicht
entsprechen würde, wonach eine Ladung so zu sichern ist, dass
sie „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung
nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen
oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ darf.

Nein, das sehe ich nicht so. Denn es könnte ja eine angemesse Sicherung der Ladung und ein Netz vorgeschrieben sein.
Ich möchte nicht behaupten, dass so ist, sondern lediglich, dass ich Deine Argumentation nicht für schlüssig halte.

Nein, das sehe ich nicht so. Denn es könnte ja eine angemesse
Sicherung der Ladung und ein Netz vorgeschrieben sein.
Ich möchte nicht behaupten, dass so ist, sondern lediglich,
dass ich Deine Argumentation nicht für schlüssig halte.

Es wäre mir neu wenn es eine Vorschrift gäbe die ein ganz bestimmtes Mittel der Ladungssicherung vorschreibt.
Meines Wissens nach wird immer nur von geeignete n Maßnahmen und Mittel n gesprochen, das es nun Formschluss, Zurrgurte, ein Netz oder eine Kombination aus Mehreren sein muss steht nirgendwo.

Gruß Crack

Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet. Lediglich habe ich anmerken wollen, dass die Tatsache, dass man ein Netz -auch wenn es allein ungeeignet ist, schwere Ladungen zu sichern- eben auch zusätzlich vorschreiben kann.

Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet. Lediglich habe ich
anmerken wollen, dass die Tatsache, dass man ein Netz -auch
wenn es allein ungeeignet ist, schwere Ladungen zu sichern-
eben auch zusätzlich vorschreiben kann.

Kurze und abschließende Anmerkung:

Ein Ladungssicherungsnetz ist nur für sehr wenige Ladungen geeignet (Laub,…).
Es wird von den LaSi Experten der Polizei oftmals als „Tornetz“ bezeichnet.
Es wird sehr häufig für Ladungen eingesetzt, für die es unzureichend ist, häufig decken Gartenbauer oder Baubetriebe damit ihr loses Material und Werkzeug damit ab („Besser als nix“ - stimmt aber nicht),
Wer eins auf seiner Ladung hat, wird eher kontrolliert werden, da man vermutet, dass es unzureichend ist.
Es ist nicht als Zusatz vorgeschrieben.

Aussage eines leitenden Polizeibeamten der Autobahn-Polizei NRW mit vier silbernen Sternen an der Uniform. (Mein Bekannter)

Diese Netze sind für sehr leichte, lose Ladungen gedacht.
Es gibt auch Varianten, die aber eher ein Netz aus Zurrgurten sind - diese halten RICHTIG was aus, dürfte aber hier nicht gemeint sein, oder ?

Es wird sehr häufig für Ladungen eingesetzt, für die es
unzureichend ist, häufig decken Gartenbauer oder Baubetriebe
damit ihr loses Material und Werkzeug damit ab („Besser als
nix“ - stimmt aber nicht),

Warum stimmt das nicht?

Wer eins auf seiner Ladung hat, wird eher kontrolliert werden,
da man vermutet, dass es unzureichend ist.
Es ist nicht als Zusatz vorgeschrieben.

Davon würde ich auch ausgehen, ich habe lediglich angeführt, dass ich die Argumentation von Imager nicht schlüssig fand.

Aussage eines leitenden Polizeibeamten der Autobahn-Polizei
NRW mit vier silbernen Sternen an der Uniform. (Mein
Bekannter)

und stolz auf ihn, wie Oskar…?! :wink:

Diese Netze sind für sehr leichte, lose Ladungen gedacht.
Es gibt auch Varianten, die aber eher ein Netz aus Zurrgurten
sind - diese halten RICHTIG was aus, dürfte aber hier nicht
gemeint sein, oder ?

Das kann ich Dir nicht sagen…

Es wird sehr häufig für Ladungen eingesetzt, für die es
unzureichend ist, häufig decken Gartenbauer oder Baubetriebe
damit ihr loses Material und Werkzeug damit ab („Besser als
nix“ - stimmt aber nicht),

Warum stimmt das nicht?

Es mag zwar technisch besser als nichts sein, aber bei der Kontrolle geht es um „reicht“, oder „reicht nicht“. Für „guter Wille“ oder „fast ausreichend“ gibt es keinen Rabatt.

Wer eins auf seiner Ladung hat, wird eher kontrolliert werden,
da man vermutet, dass es unzureichend ist.
Es ist nicht als Zusatz vorgeschrieben.

Davon würde ich auch ausgehen, ich habe lediglich angeführt,
dass ich die Argumentation von Imager nicht schlüssig fand.

Aussage eines leitenden Polizeibeamten der Autobahn-Polizei
NRW mit vier silbernen Sternen an der Uniform. (Mein
Bekannter)

und stolz auf ihn, wie Oskar…?! :wink:

Nö, eher der lässige Typ. Wollte damit nur sagen: Der hat sich voll auf LaSi spezialisiert und gurkt landesweit herum, um andere Sherrifs anzuleiten. Ich vertrau ihm in diesem Bereich zu 100%.

Und mir ging es darum, aufzuzeigen, was für einen Ruf diese „Tornetze“ bei der Polizei haben.

Dass etwas NICHT vorgeschrieben ist, lässt sich leider nur schwerlich beweisen.

Meine Ausgabe „Gesetze, Vorschriften, Verordnungen zur Ladungssicherung und zum Straßenverkehr“ mit der Beilage „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften“ und dem Zusatz „harmonisierte europäische Richtlinien“ und dem Anhang „Durchführungsvorschriften und Verwaltungsvorschriftten“ konnte mir bislang nicht zugestellt werden, da mein Haus nur über eine Brücke erreicht werden kann, die maximal 32t aushält. Zur Zeit sind 10 Hilfsarbeiter damit beschäftigt, das Schiff zu entladen und die Bücher auf die bereits wartenden 283 Sechzehntonner zu verladen.

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