Sicherung von Bankkonto gegen unbefugte Nutzung

Hallo.

Ich möchte in Erwartung eines größeren Betrages mein
Bankkonto gegen unbefugte Nutzung sichern für den Fall, dass jemand
Kenntnis von meiner Kontonummer und meiner Unterschrift hat. Laut
Auskunft meiner Bank (Deutsche Bank) ist das aber nicht möglich, d.h.
jeder, der diese Kenntnis hat, kann bei einer Zweigstelle, wo ich
persönlich nicht bekannt bin, am Schalter Geld von meinem Konto abheben -
also ohne Vorlage einer Kontokarte und eines Personalausweises.

Ich finde, dass dieses Sicherheitsniveau in der heutigen Zeit geradezu steinzeitmäßig anmutet.

Hat jemand eine Idee, wie dieses (im Moment noch rein theoretische) Problem
zu lösen ist? Gibt es eine Möglichkeit, das Konto zu sichern, über die
das mir auskunftgebende Bankpersonal nicht informiert ist? Es soll zwar
die Möglichkeit einer „Sperre“ geben, die nur mit Personalausweisvorlage
aufgehoben wird, allerdings schließt diese Sperre dann auch den Empfang von
auf das Konto überwiesenen Geldbeträgen ein, d.h. das Konto wäre auch
gegen eingehende Überweisungen gesperrt. Ich erwarte aber gerade eine
solche.

Danke im voraus.

Nö, ohne Ausweis geht das dann nicht. Sollte die Bank trotzdem auszahlen, wird sie den Betrag erstatten müssen.

Mir ist nicht klar, inwieweit der verlinkte Fall auf meinen anwendbar ist.

Fakt ist, dass meine Bank (Deutsche Bank) laut Auskunft einer Schalterangestellten keine Ausweisvorlage verlangt, wenn jemand mit Kontonummer und (gefälschter) Unterschrift aufwarten kann.

Und wie soll ich den Betrug nachweisen, wenn das in einer Filiale geschieht, wo ich persönlich nicht bekannt bin? Graphologisches Gutachten? Videobeweis durch Überwachungskameras?

Hallo,

Ja, das ist SEHR theoretisch und solange Du nicht in die weite Internet Welt das rausposaunst sollte es da wenig Angriffspunkte geben.

Als Ideenansatz könntest Du einfach ein neues Konto bei einer komplett anderen Bank anlegen und das Geld dann dahin transferieren. Gut wäre dazu z.B. eine reine Internetbank. Diese Bankdaten gibst Du weder für irgendwelche anderen Zahlungen weiter an, noch als "Gehaltskonto, Kreditkarte oder was auch immer. Das wäre dann nur rein um das Geld dort zu „parken“.

Ja … und das halte ich schlichtweg für falsch!

Überleg doch mal, dass Du (z. B.) beim Bezahlen mit der „EC-Karte“ unterschreiben musst und die Unterschrift, dann mit der, auf der Karte verglichen wird. Warum sollten die Sicherheitsstandards bei der Bank selber geringer sein? Das ergäbe überhaupt keinen Sinn. Wenn man jemanden beauftragt, etwas für einen bei der Bank zu erledigen, braucht es eine Vollmacht und die Person benötigt einen Ausweis.

Gruß Oberberger

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Das wäre machbar. Gab es schon mehr als einmal bei Kreditkartenbetrügereien (was ja ähnlich „gelagert“ ist).

Jetzt sei mal realistisch! K.A. wie hoch der erwartete Betrag ist, aber denke bitte mal an größere Wirtschaftsunternehmen, und deren Zahlungsströme. Die drucken ihre Bankverbindungen sogar massenweise auf jeden Briefbogen (sind also problemlos für Hinz und Kunz erfahrbar), und gegen das, was Herr VW oder Frau Siemens bei der monatlichen Gehaltsabrechnung so durch die Gegend schieben, reden wir bei Dir vermutlich von den sprichwörtlichen Peanuts.

Und wenn Du meinst, dass Herr VW und Frau Siemens nicht zum Bankschalter gehen würden, irrst Du Dich. Auch die brauchen gelegentlich mal Bargeld in nicht unerheblichen Mengen. Oder denke einfach statt dessen an den Freiberufler, der auch schon mal mit größerem Büro und entsprechendem Kundenstamm über größere Beträge verfügen kann, und bei dem niemand nachfragen wird, wenn Herr Meyer plötzlich in einer anderen Filiale etwas abheben will.

Ja, aber dein Beispiel hat doch einen Haken.
Es mag zwar die Kontonummer bekannt sein, aber doch nicht die Unterschrift eines Bevollmächtigten !

er befürchtet doch, jeder könnte dann bei einer Filiale einen Auszahlungsschein ausfüllen und bekäme sein Geld !
Und offenbar hat es ihm seine Bank so bestätigt, man würde keine Ausweisvorlage verlangen.

Also die Sache mit dem Bevollmächtigten ist doch einfach. Beim Handwerksbetrieb, Freiberufler, mittelständischem Gewerbetreibenden nehme ich doch einfach mal den Namen, unter dem der auftritt. Steuerberater Ernst Müller wird für sein eigenes Konto vermutlich Vollmacht haben. Und wenn der mir mal einen Werbebrief (nein, ganz so profan macht man das nicht, das nennt sich dann Mandanteninformation) geschickt hat, dann habe ich da sogar die nachahmensfähige Unterschrift drauf. Bei Elli D. der mir mal ein Angebot geschickt hat, sieht das vermutlich auch nicht anders aus.

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Hi,
dann wechsle doch zur Tochter Postbank.

Da bekommt man kein Geld am Schalter, wenn man nicht die Kontokarte vorzeigt.

Grüße
miamei

Hallo,

das ist das Risiko der Bank und sollte im Idealfall beim Kontoinhaber höchstens ein bisschen Ärger verursachen.

  1. Kontoauszug prüfen
  2. der nicht autorisierten Abbuchung widersprechen
  3. Bank kann nicht nachweisen, dass der Vorgang autorisiert war, also dass tatsächlich der Kontoinhaber unterschrieben hat

Gruß
Tobias

Aber hallo!
Man könnte es so machen:

  1. Konto bei einer „Andersbank“ ertragreich anlegen
  2. Dort das „viele“ Geld deponieren
  3. Deine „Hausbank“ als Referenzkonto auswählen/bestimmen
  4. Deine „Andersbank“ anweisen nur geringe Guthaben an deine „Hausbank“ überweisen
  5. Deine „Hausbank“ anweisen nur geringe/limitierte Beträge aus deinem niedrigen Guthaben auszahlen.
  6. Deine Transfers täglich online per Kontoauszug überwachen.
    MfG

Hallo!
Innerhalb von 3Wochen -1d kann ich -begründet- jede Falsch-Belastung meiner C-Card kostenlos rückbuchen lassen.
MfG

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