Sichtschutz bauliche Veränderungen

Hallo. Folgende Sachlage. Einzug in ein Penthouse, Neubau. Im Mietvertrag steht dass Ein und Umbauten an der Mietsache wie das Anbringen von Markisen der Genehmigung des Vermieters benötigen. Problem: Bohrungen für Markisen im Mauerwerk stimmt der Vermieter zu, jedoch das Anbringen von ausziehbaren Sichtschutz am Mauerwerk nicht, weder auf den Balkonplatten, da dieses schwimmende Platten wären. Frage : stellt das Anbringen eines Sichtschutzes ans Mauerwerk ein oder Umbau dar ? Muss der Vermieter die Untersagung dessen in Bezug auf den Sichtschutz erklären? Muss der Vermieter einem sicheren Anbringen eines Sichtschutzes aus Versicherungstechnischen Gründen im 2 OG bei starken Windverhältnissen nicht zustimmen?

Danke

Servus,

das wichtigste hast Du vergessen:

Was meinst Du konkret mit „ausziehbarem Sichtschutz“?

Schöne Grüße

MM

Ich nehme an, du möchtest einen ausziehbaren Sichtschutz anbringen, weil du den nur dann nutzen möchtest, wenn du auf der Dachterrasse sitzt? Daß lose verlegte Dachplatten da ein Problem sind, vor allem bei Wind, scheint mir aus der Ferne nachvollziehbar. Auch wenn du bei so starkem Wind vermutlich eh nicht draußen sitzen wirst. Aber Deutschland ist ein Land der Versicherungsfälle und ich verstehe den Vermieter. Du vergißt einmal, den Sichtschutz einzuziehen, es kommt Wind auf, es passiert was …
Ehe du dich mit dem Vermieter streitest, such doch nach einer Alternative. Kannst Du zwischen Hauswand und Geländer ein dünnes Stahlseil spannen, mit einem Vorhang? Muß ja nur 1,70m hoch sein, Dazu müßtest du nur am Geländer eine entsprechend hohe Stange befestigen (ich würde das eine Firma machen lassen, damit es sicher ist), das dürfte problemlos zu genehmigen sein. Ein Paravent zum Wegräumen wäre auch noch was, ist aber bei Wind ungünstig, wegen der Kippgefahr.

Vielleicht wäre eine Form von Bepflanzung eine Gesprächsbasis?!

Es handelt sich nicht um eine Dachterrasse sondern um ein normalen Balkon .