Hallo. Folgende Sachlage. Einzug in ein Penthouse, Neubau. Im Mietvertrag steht dass Ein und Umbauten an der Mietsache wie das Anbringen von Markisen der Genehmigung des Vermieters benötigen. Problem: Bohrungen für Markisen im Mauerwerk stimmt der Vermieter zu, jedoch das Anbringen von ausziehbaren Sichtschutz am Mauerwerk nicht, weder auf den Balkonplatten, da dieses schwimmende Platten wären. Frage : stellt das Anbringen eines Sichtschutzes ans Mauerwerk ein oder Umbau dar ? Muss der Vermieter die Untersagung dessen in Bezug auf den Sichtschutz erklären? Muss der Vermieter einem sicheren Anbringen eines Sichtschutzes aus Versicherungstechnischen Gründen im 2 OG bei starken Windverhältnissen nicht zustimmen?
Danke