Zur Genese des Begriffes gibt es einen ausführlichen Artikel bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4bischer_Gru%C…
Was die Beleidigung angeht, finden Sie da auch schon einige Hinweise. Grundsätzlich hängt es vom Kontext ab, wann etwas als Beleidigung gewertet wird. Heisst: Im Wirtshausdisput ist „Leck mich“ noch ok, aber gegenüber einem Polizisten wirds strafbar.
Auch da hilft Ihnen Wikipedia weiter. Daneben kommt es schon darauf an, was allgemein in der Gesellschaft als Beleidigung empfunden wird. Deswegen hilft Ihre linguistische Auslegung, dass LMAA nur eine Aufforderung darstelle, rechtlich nicht weiter.
Ein gutes Beispiel ist das Duzen: Normalerweise völlig unverfändlich wird es zur Beleidigung, wenn es im kontext und im allgemeinen Verständnis als abwertend gedeutet wird. Das ist z.B. dann der Pall, wenn Sie einen Polizisten während einer Kontrolle trotz gegenteiliger Aufforderung weiter hartnäckig duzen.